Geld / Fördermittel
Flickstiftung
Die Stiftung fördert Maßnahmen zum Zwecke der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz.
Empfänger von Fördermitteln können nur juristische Personen und rechtsfähige Vereine sein.
Die Flickstiftung fördert:
- Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken
- Projekte, die eher langfristig angelegt sind
- vorwiegend solche Projekte, die im kommunalen und ländlichen Bereich verankert sind
- Projekte, die der Zielgruppe der Fünf- bis Zwanzigjährigen und deren Umfeld gewidmet sind
- innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich.
- Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas
Die Flickstiftung fördert nicht:
- Projekte der Lehrerfortbildung
- wissenschaftliche Vorhaben
- Publikationen, auch als Begeleitmaterialien
- Personalkosten (ausgenommen: Einzelhonorare und antelige Kostenübernahmen)
Voraussetzungen der Förderung
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muß die Gewähr dafür bieten, daß er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muß sich dazu verpflichten, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§2 Abs.1 und 2 der Stiftungssatzung) zu verwenden.
- Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin führen ihre Projekte grundsätzlich in den neuen Bundesländern oder in Berlin durch.
- Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin muß sich verpflichten, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
Art und Form der Förderung
Die Förderung erfolgt als Voll- oder Teilfinanzierung in Form von Zuschüssen. Die F.C. Flick Stiftung will insbesondere kleinere Initiativen unterstützen.
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind in zweifacher Ausfertigung zu richten an:
Geschäftsführung der Stiftung
Christiane Fetscher
Am Neuen Markt 8
14467 Potsdam
Tel.0331-200 777 0
Fax 0331-200 777 1
fetscher@stiftung-toleranz.de
Das Antragsverfahren ist formlos. Die Bearbeitungszeit für Projektanträge beträgt in der Regel 10 bis 12 Wochen.
Weitere Infos zu den Inhalten des Antrages siehe: http://www.stiftung-toleranz.de/
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