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Tolerantes Sachsen
 

Geld / Fördermittel

Gemeinnützige Hertie- Stiftung


International tätig: Familie, Arbeit, politische Bildung, Interkulturalität, Chancengleichheit, Gedenkstättenfahrten

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

In-und ausländische gemeinnützige Organisationen/Institutionen, die ein innovatives, modellhaftes Vorhaben planen, welches skalierbar und übertragbar ist.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Förderung unterliegt festgelegten Schwerpunkten.Diese liegen bei Erziehung zur Demokratie, Integration von ZuwanderInnen, europäische Integration (in diesem Zusammenhang vergibt die Stiftung Stipendien an mittel- und osteuropäische StudentInnen für ein Studium in Deutschland).

Nicht gefördert werden: Druckhilfen bei Publikationen, Übersetzungsarbeiten, Schließen von Etatlücken, Kongresse, Tagungen, Fortbildungsmaßnahmen, Denkmalschutz, Baumaßnahmen.

 

ANTRAGSTELLUNG

Anträge werden schriftlich gestellt und sind in der Regel formlos. In Ausnahmefällen gibt es auch Antragsformulare, bei besonderen Schwerpunkten.

In der Projektdarstellung sollten folgende Punkte enthalten sein:

- Angaben zum Antragsteller

- Gegenstand des Projektes

- Orojektinhalt und Ziele

- Begründung der Förderungswürdigkeit

- Angaben zur Modellhaftigkeit

- Zeitplanung

- Projektkosten, getrennt nach Kostenarten

- Finanzierung

- ggf. Kurzgutachten einer projektunabhängigen ExpertIn

 






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Ansprechpartner
Förderverein Tolerantes Sachsen
Domplatz 5
04808 Wurzen

Telefon: 0178 / 5445807
E-Mail: buero[at]tolerantes- sachsen.de
Ansprechpartner: Martina Glass
 
Termine
02.02.2012
Film: Fernes Land - zwischen Aufbruch und Ankunft [Land Sachsen]
 

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