Geld / Fördermittel
Gemeinnützige Hertie- Stiftung
International tätig: Familie, Arbeit, politische Bildung, Interkulturalität, Chancengleichheit, Gedenkstättenfahrten
WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
In-und ausländische gemeinnützige Organisationen/Institutionen, die ein innovatives, modellhaftes Vorhaben planen, welches skalierbar und übertragbar ist.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Förderung unterliegt festgelegten Schwerpunkten.Diese liegen bei Erziehung zur Demokratie, Integration von ZuwanderInnen, europäische Integration (in diesem Zusammenhang vergibt die Stiftung Stipendien an mittel- und osteuropäische StudentInnen für ein Studium in Deutschland).
Nicht gefördert werden: Druckhilfen bei Publikationen, Übersetzungsarbeiten, Schließen von Etatlücken, Kongresse, Tagungen, Fortbildungsmaßnahmen, Denkmalschutz, Baumaßnahmen.
ANTRAGSTELLUNG
Anträge werden schriftlich gestellt und sind in der Regel formlos. In Ausnahmefällen gibt es auch Antragsformulare, bei besonderen Schwerpunkten.
In der Projektdarstellung sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Angaben zum Antragsteller
- Gegenstand des Projektes
- Orojektinhalt und Ziele
- Begründung der Förderungswürdigkeit
- Angaben zur Modellhaftigkeit
- Zeitplanung
- Projektkosten, getrennt nach Kostenarten
- Finanzierung
- ggf. Kurzgutachten einer projektunabhängigen ExpertIn
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