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Tolerantes Sachsen
 

Geld / Fördermittel

Just - Jugendstiftung Sachsen


Förderung: Kinder und Jugendliche

 

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?

Gemeinnützige Träger, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Das Hauptkriterium des zu fördernden Projektes liegt in der Beteiligung der Kinder und/oder Jugendlichen bei der Projektentwicklung und Durchführung.

Die Förderung beträgt in der Regel pro Projekt 500 €. Es wird eine angemessene Beteiligung des Trägers an den Gesamtkosten erwartet.

 

ANTRAGSTELLUNG

Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingereicht werden. Der Antrag wird schriftlich gestellt, in dem ein umfassender inhaltlicher Bericht über das Projekt enthalten ist. Ein Antragsformular befindet sich auf der Homepage.

 

Anschrift:

AGJF Sachsen e.V. Just - Jugendstiftung Sachsen

Neefestr. 82

09119 Chemnitz

Tel: 0371 533640

Fax: 0371 5336426

@mail: info@jugendstiftung-sachsen.de

www.jugendstiftung-sachsen.de

 






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Ansprechpartner
Förderverein Tolerantes Sachsen
Domplatz 5
04808 Wurzen

Telefon: 0178 / 5445807
E-Mail: buero[at]tolerantes- sachsen.de
Ansprechpartner: Martina Glass
 
Termine
02.02.2012
Film: Fernes Land - zwischen Aufbruch und Ankunft [Land Sachsen]
 

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