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Just - Jugendstiftung Sachsen
Förderung: Kinder und Jugendliche
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Gemeinnützige Träger, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Das Hauptkriterium des zu fördernden Projektes liegt in der Beteiligung der Kinder und/oder Jugendlichen bei der Projektentwicklung und Durchführung.
Die Förderung beträgt in der Regel pro Projekt 500 €. Es wird eine angemessene Beteiligung des Trägers an den Gesamtkosten erwartet.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag muss mindestens 4 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingereicht werden. Der Antrag wird schriftlich gestellt, in dem ein umfassender inhaltlicher Bericht über das Projekt enthalten ist. Ein Antragsformular befindet sich auf der Homepage.
Anschrift:
AGJF Sachsen e.V. Just - Jugendstiftung Sachsen
Neefestr. 82
09119 Chemnitz
Tel: 0371 533640
Fax: 0371 5336426
@mail: info@jugendstiftung-sachsen.de
www.jugendstiftung-sachsen.de
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