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RWE Jugendstiftung gGmbH
Förderung: Berufliche Bildung, Integration und Soziales
WERKANN GEFÖRDERT WERDEN?
Gemeinnützige Organisationen
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Entwicklung junger Menschen zu verantwortungsvollen BürgerInnen
- eine aufgeschlossene Einstellung gegenüber anderen Kulturen
- Eigeninitiative, Verantwortungsbewußtsein
- Förderung durch Bildung und Erziehung
- Weiterbildung von Facharbeitern
- Schaffung von Ausbildungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen
- Ausbildungs- und Berufseinstieg für Menschen mit Behinderung
- Jugendsozialbetriebe
- Hilfen für Jugendliche, die Ausländern die Integration erleichtern
Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Vorrangig werden Projekte gefördert, die von Kommunen, Ländern oder anderen Insitutionen gesellschaftlich anerkannt sind und auch weitergeführt werden. Gefördert werden Modellprojekte, keine Anschlussförderung bereits etablierter Projekte möglich.
ANTRAGSTELLUNG
Der Antrag wird schriftlich bei der Stiftung gestellt. Maximal drei A4 Seiten mit folgenden Informationen:
- Projekttitel & Kurzbeschreibung des Vorhabens und des Trägers
- die Ausgangssituation und Zielsetzung
- räumliche und personelle Ausstattung
- praktische Umsetzung und Ablauf der Maßnahme
- Finanzplan & eventuelle Drittmittel
- beantragte Summe und geplante Anschlussfinanzierung
Anschrift:
RWE Jugendstiftung gGmbH
Opernplatz 1
45128 Essen
Tel: 020 11215179
Fax: 020 11215289
@mail: rwejugendstiftung@rwe.com
www. rwe-jugendstiftung.de
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