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Stiftung \"Leben ohne Rassismus\"
Förderung: Antirassismus, Chancengleichheit (bundesweit)
Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das erstmals einen gewissen Rechtsschutz vor Ungleichbehandlung in zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bietet. Eine effektive Umsetzung scheitert aber häufig den finanziellen Mitteln der Betroffenen und den fehlenden Möglichkeiten einr kompetenten Rechtsberatung.
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Einzelpersonen, die sich diskriminiert fühlen und dagegen vorgehen wollen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Finanzielle Unterstützung und Beratung/Begleitung bei Klagen gegen Diskriminierung.
Anschrift:
Stiftung \"Leben ohne Rassismus\"
Rechtshilfe für Betroffene von Rassismus
Postfach 210436
47026 Duisburg
Tel: 0203 2969499
@mail: stiftung@nrwgegendiskriminierung.de
www.nrwgegendiskriminierung.de
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