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Stiftung Mitarbeit
Förderung von Sozialem, Kindern, Jugendlichen, Senioren, Chancengeleichheit, Minderheitenschutz, Bürgerrechte, Selbsthilfe, Partizipation bundesweit.
WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
Die Stiftung Mitarbeit vergibt Starthilfzuschüsse an neue Initiativen, Projekte und Gruppen. Ein und daselbe Projekt kann in der Regel nur einmal gefördert werden mit einem Höchstbetrag von 500 €.
Die Starthilfeförderung der Stiftung Mitarbeit richtet sich an solche Gruppen und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen.Es handelt sich hierbei immer nur um eine Anschubfinanzierung.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Aktivitäten, die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen un dazu beitragen, einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben, gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen, persönliche Eigeninitiativen und Handlungskompetenz zu stärken, BürgerInnen zur Wahrnehmung ihrer Rechte befähigen, Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
ANTRAGSTELLUNG
Anträge können formlos gestellt werden. Sie sollen eine kurze Darstellung der Gruppe/des Projektes und einen Kosten-und Finanzierungsplan enthalten. Es gibt keine Termine zur Einreichung. Über Anträge entscheidet der Beirat im Einzelfall.
Anschrift:
Stiftung Mitarbeit
Bornheimer Str. 37
53111 Bonn
Tel: 0228604240
Fax: 02286042422
@mail: info@mitarbeit.de
www.mitarbeit.de
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