27.01.21 | VVN-BdA Sachsen 27. Januar: Aufruf zu individuellem Gedenken | überall
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Autor_innen: VVN-BdA Sachsen e.V.
Anlässlich Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus: VVN-BdA Sachsen ruft zu individuellem Gedenken auf
„Erinnern und Mahnen ist unsere Auftrag, der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zentraler Termin dafür im Kalender. Das Gedenken an die Opfer von Nationalsozialismus und Faschismus, an die Millionen Toten durch den Holocaust, darf auch 2021 nicht wegfallen! Aber natürlich gilt es dennoch, Formen zu wählen, die unter den aktuellen Pandemie-Bedingungen verantwortbar sind.“ so Silvio Lang, 1. Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen e.V. (VVN-BdA), anlässlich des am kommenden Mittwoch anstehenden Internationalen Gedenktages.
Die VVN-BdA Sachsen ruft ihre Mitglieder und die Menschen in Sachsen dazu auf, an diesem Tag auf individuelle Weise und unter Einhaltung der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Freistaat Sachsen das Gedenken zu begehen. Eine Übersicht möglicher Erinnerungsorte findet sich zum Beispiel auf der Seite https://www.gedenkplaetze.info/ .
Lang weiter:“Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass wir die Verbrechen des Nationalsozialismus vergessen oder die Erinnerungsarbeit einstellen. Das sind wir den Opfern schuldig. Deswegen ist unsere Bitte: Nutzen sie die zahlreichen Erinnerungsorte in Sachsen, informieren Sie sich, welche Orte im 15km-Radius zu ihrem Wohnort liegen. Gehen Sie am 27.01. dort vorbei, verharren Sie kurz im Gedenken an die mit dem Ort verbundenen Opfer. Gern können Sie Blumen niederlegen.
Auch das Putzen von Stolpersteinen ist eine würdige Form, am 27. Januar aktiv der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.
Im Namen des Landesvorstandes der VVN-BdA Sachsen e.V. rufe ich alle Mitglieder auf, sich auf diese oder ähnliche Weise am Gedenken an diesem Tag zu beteiligen. Gemeinsam haben wir die Hoffnung, das 2022 wieder ein Gedenken in der gewohnten Form und mit möglichst großer Beteiligung an Gedenkveranstaltungen möglich sein wird.“