Aktuelle Förderfristen Oktober bis Dezember 2026

01.10. | Förderung | RWE Foundation
Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten: Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung und Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert. Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können. Der Finanzierungszeitraum ist auf max. drei Jahre begrenzt. Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln. Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren). Die Fördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000,00 €. Förderungen über 50.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Beirats. Folgende Kriterien führen zum Ausschluss einer Förderung: Projekte außerhalb von Europa, parteipolitische und religiöse Organisationen, Einzelpersonen und ausschließliche Sachkosten (z.B. Bau- oder Renovierungskosten). Mehr Informationen
01.10. | Projektförderung auf Grundlage der Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt den Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur im kommenden Jahr zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit setzt der Bund die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption um und trägt den wachsenden Herausforderungen der Gedenkstätten Rechnung. Gefördert werden Projekte in drei Förderfeldern. Die Förderfelder können innerhalb eines Antrags miteinander kombiniert werden. Förderfähig sind auch Vorbildformate für andere Gedenkstätten (Best Practice). Die Förderfelder sind: Erhalt der historischen Orte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur, Digitalisierung und digitale Lebenswelten und Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung und den Fördergrundsätzen. Die Förderung ist subsidiär, d.h. von den Bundesländern oder Kommunen geförderte Projekte von besonderem gesamtstaatlichen Interesse können vom Bund mit bis zu 50 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Bewerbungen müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei den antragsweiterleitenden Stellen der Länder (siehe Liste) eingehen. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Juli 2027. Mehr Informationen
02.10. | Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) – Fördersäule 3 | Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Habt ihr eine Idee, wie Menschen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen wieder besser miteinander ins Gespräch kommen? Die BpB unterstützt euch dabei! In der Programmsäule 3 werden Projekte, die vor Ort innovative und nachhaltige Dialog-, Begegnungs- und Praxisformate entwickeln und umsetzen, gesucht. Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale oder regionale Vereine, Initiativen und Kommunen. Antragsberechtigt sind zudem rechtsfähige, gemeinnützige überregional agierende Organisationen, also beispielsweise bundesweit tätige Bildungsträger, landesweite Dachorganisationen oder Landes- und Regionalverbände. Förderzeitraum: Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 01.04.2027. Die Projekte müssen spätestens am 31.12.2028 abgeschlossen sein. Mindestfördersumme: Die insgesamt beantragte Zuwendung muss mindestens 400.000 Euro betragen. Interessierte Träger sind aufgefordert, einen vollständigen und rechtskräftig unterschriebenen Antrag einzureichen. Hierfür ist zwingend dieses Formular zu nutzen. Mehr Informationen
02.10. | 16. Sächsischen Integrationspreis 2026 | Geschäftsstelle des Sächsischen Integrationsbeauftragten
Zwischen dem 24. August und dem 2. Oktober 2026 können Vorschläge gemacht werden, um engagierte sächsische Vereine, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zu ehren, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten im Freistaat eingesetzt hatten. Für den Sächsischen Integrationspreis 2026 stehen insgesamt 9.000 Euro zur Verfügung. Er wurde auf drei Preise zu je 3.000 Euro verteilt. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre bekannt gemacht. Mehr Informationen
09.10. | Kleine Hilfe | Monom Stiftung
Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen. Darunter versteht die Stiftung, sich kritisch mit der Gesellschaft auseinanderzusetzen, sich mit Antisemitismus, Sexismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichheit zu beschäftigen oder Shoah und Nationalsozialismus zu thematisieren. Die Kleine Hilfe möchte bei Unvorhergesehenem helfen und aktuelle Löcher stopfen. Somit sind z. B. Teilfinanzierungen von zukünftigen Projekten oder neue Veranstaltungen hier nicht förderfähig. Zu einem vollständigen Antrag gehören: das Antragsformular, Eure Satzung und Euer Freistellungsbescheid. Das Antragsformular muss vollständig digital ausgefüllt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird als PDF Anhang per Mail mit der Betreffzeile Kleine Hilfe an: antrag@monom-stiftung.org gesendet. Die Unterschrift kann sehr gerne digital sein. Mehr Informationen
12.10. | Sonderaufruf „Dialog im schulischen Raum“ | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Ziel des Förderaufrufs ist die Förderung von Maßnahmen, die den schulischen Bereich einschließlich seines Umfeldes als zentralen institutionellen Rahmen früher gesellschaftlicher Teilhabe stärken und dort den konstruktiven Umgang mit Vielfalt, Zugehörigkeit und unterschiedlichen weltanschaulichen und religiösen Bezügen unterstützen. Das können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsangebote für schulische und schulnahe Akteure sein, die Weiterentwicklung regional oder kommunal verankerter Kooperations- und
Austauschstrukturen im Umfeld von Schule und die Entwicklung und Nutzung digitaler Informations-, Lern- oder Austauschformate. Für den Sonderaufruf wird ein Fördervolumen von 5 Mio. Euro bereitgestellt. Die maximale Fördersumme pro Projektvorhaben ist auf 2 Mio. Euro begrenzt. Es ist nur ein Projekt pro Antragsteller zulässig. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent. Mehr Informationen
15.10. | Modellförderung | Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Die bpb fördert im Jahr 2027 bundesweit zeitlich begrenzte Projekte, die Maßnahmen umsetzen und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen im Bereich der politischen Bildung. Bei der Konzeption der Projekte sind neben dem Beutelsbacher Konsens u. a. folgende grundlegende Prinzipien zu berücksichtigen: Handlungsorientierung, Multiperspektivität, Lebenswelt-/Adressatenorientierung und Wissenschaftsorientierung. Die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der bpb ist ab sofort bis einschließlich 15. Oktober 2026 möglich. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. März 2027, ein späterer Projektbeginn ist möglich. Mehr Informationen
01.11. | Bildungsagenda NS-Unrecht | Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Durch geschichtsbewusste, Empathie fördernde und aktivierende Vermittlung der Lehren aus der NS-Vergangenheit stärkt die Bildungsagenda NS-Unrecht demokratische Haltungen und wirkt Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und LGBTIQ-Feindlichkeit entgegen. Die geförderten Projekte machen die Schicksale der verfolgten Menschen und Gruppen sichtbar – mit einem besonderen Fokus auf jenen, die bisher kaum oder in zu geringem Maße in unserer erinnerungskulturellen Praxis verankert sind. Die Projekte können bis zu 24 Monate und maximal bis zum 30. Juni 2029 laufen. Verlängerungen darüber hinaus sind ausgeschlossen. Gefördert werden Projekte mit folgender Zielgruppe: Vorrangig junge Menschen bis zu einem Alter von 35 Jahren, mit Rücksicht auf besondere Projektinhalte (D.3.) können auch andere Altersgruppen in den Fokus genommen werden, in Deutschland, mit diversen Bildungshintergründen und unterschiedlicher Herkunft. Für die Zuwendungsletztempfänger (Projektträger) muss die Einbindung von Eigenmitteln in Höhe von mindestens 10 % der jeweils beantragten Fördersumme erfolgen. Für alle Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 150.000 € sowie eine Obergrenze von 500.000 €. Mehr Informationen
01.11. | Förderung | Quartiermeister GmbH
Aktuell findet die Ausschreibung in Leipzig statt. Bewerbt euch mit eurer Initiative bis zum 1. November. Nach einer Vorauswahl können alle über ein Onlinevoting mitentscheiden, wer profitiert. Das Voting findet zwischen dem 1. und 15. Dezember statt. Platz 1 und 2 erhalten jeweils 1.000 €. Platz 3 und 4 jeweils 500 €. Das Geld könnt ihr frei verwenden (Eigenanteile, laufende Betriebskosten, Veranstaltungen, Honorare etc.). Gefördert werden Projekte und Vereine, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft tätig sind und sich vor Ort für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Die Träger müssen einen oder mehrere dieser (vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten) Zwecke verfolgen (siehe Abgabenordnung §52): Kunst und Kultur (§52, Nr. 5), Erziehung und Bildung (§52, Nr. 7), Förderung der Hilfe für geflüchtete Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden (§52, Nr. 10), Bürgerschaftliches Engagement (§52, Nr. 25). Ebenso werden nicht-gemeinnützige Träger_innen (Privatpersonen, GbRs etc.) oder Vereine mit anderen Zwecken laut Satzung, die in ihrer Bewerbung jedoch plausibel erklären, inwieweit sie durch ihre Projektidee die genannten Zwecke verfolgen, gefördert. Mehr Informationen
