Der NSU steht nicht nur für rassistischen Terror und die Ermordung von zehn Menschen. Die späte Aufdeckung der Serie offenbarte auch gravierende Leerstellen bei der Erkennung rechtsextremistischer Tatmotive und Defizite in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Vor allem aber verdeutlichte der Komplex, wie entscheidend ein sensibler, vorurteilsfreier Umgang mit Opfern und Angehörigen für das Vertrauen in den Rechtsstaat ist. Eine Beschäftigung mit dem NSU darf deshalb weder bei der bloßen Rekonstruktion des Geschehenen stehen bleiben noch sich in rein symbolischer Erinnerung erschöpfen.
Gerade vor dem Hintergrund anhaltender gesellschaftlicher Debatten über rechte Gewalt stellt sich die Frage neu, was aus dem NSU-Komplex für die professionelle Praxis tatsächlich gelernt wurde. Es geht um die Weiterentwicklung von Ermittlungsstandards, die Stärkung interkultureller Kompetenzen innerhalb der Polizei und die Frage, wie rassistische oder rechtsextreme Tatmotivationen frühzeitiger und verlässlicher erkannt werden können. Die Reflexion eigener behördlicher Strukturen und Vorannahmen ist dabei ein fortlaufender Prozess. Dabei gilt es, nicht nur über Betroffene und Angehörige zu sprechen, sondern ihre Perspektiven als wesentlichen Baustein für behördliche Lernprozesse ernst zu nehmen. Wie kann der Umgang mit Betroffenen rechter Gewalt sensibler und rechtsstaatlich verlässlicher gestaltet werden? Welche Fortschritte wurden in der polizeilichen Aus- und Fortbildung erzielt und wo besteht weiterhin Handlungsbedarf in der Praxis? Welche Handlungsempfehlungen aus den Untersuchungsausschüssen zu dem Behördenversagen im NSU-Komplex wurden umgesetzt?
Veranstaltungsadresse:
Online über Zoom, den Link und Informationen zur Nutzung erhalten angemeldete Teilnehmende kurz vor der Veranstaltung
Veranstalter:
Bundeszentrale für politische Bildung
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden, kommunalen Verwaltungen, der Justiz sowie interessiertes Fachpublikum
Anmeldung:
Teilnahmegebühr: keine
Nach Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Anmeldung wird erst wirksam, wenn Sie vom Veranstalter eine Teilnahmezusage erhalten haben.