Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland

Die Amadeu Antonio Stiftung hat zusammen mit Campact den Förderfonds Gegenwind ins Leben gerufen. Unterstützt werden Initiativen, die sich für ein demokratisches, solidarisches Ostdeutschland und gegen den wachsenden Einfluss rechtsextremer Kräfte engagieren, mit bis zu 5.000€. Schwerpunkt der Kampagne ist Thüringen, aber auch Projekte aus Sachsen und Brandenburg können sich bewerben. Anträge können über das gesamte Jahr 2024 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2024 begonnen haben.

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Sonderausschreibung: Fördermittel für Projekte zur Antisemitismusbekämpfung im Förderjahr 2024

Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) schreibt für das Förderjahr 2024 Fördermittel für zehn Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema „Bekämpfung von Antisemitismus“ aus. Die Ausschreibung richtet sich an Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Organisationen, die einschlägige, praktische Erfahrungen in der Projektarbeit zur Bekämpfung von Antisemitismus nachweisen können. Die Projekte sollen ab dem zweiten Quartal 2024 starten und werden mit bis zu 70.000€ pro Projekt pro Jahr gefördert. Antragsfrist: 29. Februar 2024.

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Förderung

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 23. Januar, 21. Mai und 17. September 2024.

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Sächsischer Beteiligungspreis 2024

Der Sächsische Beteiligungspreis 2024 wird in drei Kategorien vergeben. Der Preis ist mit insgesamt 36.000 Euro dotiert, wobei in jeder Kategorie 12.000 Euro vergeben werden. Pro Kategorie ziehen drei Projekte in die Endrunde ein. Das Siegerprojekt erhält jeweils 10.000 Euro. Die restlichen Finalteilnehmenden erhalten 1.000 Euro für den Einzug ins Finale. Bewerben können sich Gebietskörperschaften, d. h. Kommunen und Landkreise, sowie gemeinnützige zivilgesellschaftliche Träger in Form von juristischen Personen, wie beispielsweise Vereine, Verbände, Stiftungen oder gGmbHs mit Sitz in Sachsen. Eine Förderung über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Wichtig ist jedoch, dass das eingereichte Projekt in Sachsen umgesetzt wurde und bereits abgeschlossen ist. Bewerbungsfrist: 31. Januar 2024.

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Ausschreibung 2024 mit einem Sonderpreis des Noteingang e.V.

Zum zehnten Mal dotiert der David-Schmidt-Preis wieder Aktionen, Engagement oder Ideen, die sich auf kreativ-künstlerische, provokativ-politische und emanzipatorisch-partizipative Art und Weise dafür einsetzen, dass die Welt im Großen oder im Kleinen gerechter und besser wird mit je einmal 700 Euro für Projekte und Initiativen und 500 Euro für Einzelpersonen Preisgeld. Die Welt heißt hier erst einmal Sachsen und ehrenamtliches Engagement. Zudem gibt es einen Sonderpreis des Noteingang e.V. für Initiativen, die auf besondere Weise ihren Nachwuchs im Ehrenamt fördern oder hervorstechende Ideen bzw. Projekte entwickelt haben, die neuen Nachwuchs für ehrenamtliche (sozialpolitische) Arbeit begeistern können (250€) und den Sonderpreis Mutmacher*innen gesponsert von Martin Duhlig: Würdigen möchte er zusammen mit dem David-Schmidt-Preis Menschen, die mit Ideen, durch persönliches Handeln, durch ein besonderes Miteinander oder einfach durch ihre Haltung positive Veränderungen möglich machen. Menschen, die für jemanden oder uns alle den guten Unterschied machen und damit eine Mutmacher*innenfunktion eingenommen haben. Bewerbungsfrist und Frist für Vorschläge: 31. Januar 2024.

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Ausschreibung – SPURENSUCHE 2024*

Das Jugendprogramm Spurensuche der Sächsischen Jugendstiftung fördert 2024 erneut bis zu 20 Projekte der Jugendgeschichtsarbeit! Mit dem Programm werden jedes Jahr Projektgruppen mit jeweils maximal 1.800€ gefördert und begleitet, die sich auf historische Forschungsreise begeben und die Geschichte ihres Ortes oder die der Menschen ihres Ortes beleuchten. Aus den 20 geförderten Geschichtsprojekten werden 5 Fokusprojekte gewählt, denen vor Ort vertiefende Angebote zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen hauptsächlich im Alter von 12 – 18 Jahren mit Projektträgern aus der Jugendarbeit. Die Projekte starten am 01. April und laufen bis zum 30. November 2024. Antragsfrist: 29. Februar 2024. (Achtung: Da es noch keine schriftliche Zusage der Fördermittel für das Programm Spurensuche gibt, erfolgt die Antragstellung unter Vorbehalt.)

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Integrative Maßnahmen – Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Die Richtlinie Integrative Maßnahmen wurde geändert. Anträge für Integrationsfördernde Einzelprojekte können noch bis 15.12.2023 für das kommende Jahr gestellt werden. Anträge, die bereits zum Antragsstichtag 31.07.2023 eingereicht wurden, müssen ebenfalls nach der jetzt gültigen Richtlinie neu eingereicht werden. Zu beachten ist die zulässige Projektlaufzeit bis maximal 31.12.2024.

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15.11. bzw. 01.01. | Soziale Projekte in Leipzig und Region Ost

Die Quartiermeister Stiftung fördert wieder in Leipzig und der Region Ost gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Initiativen, die sich in sozialen Projekten für gesellschaftliche Teilhabe engagieren. Gefördert wird mit jeweils 1.000 € in Form einer Spende bzw. Schenkung. Antragsfrist für Leipzig: 15.11.2023 und für die Region Ost: 01.01.2024

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Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Das neue „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auszubauen. Dafür stehen in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsfristen: 29.09. (Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“ und Maßnahmenpaket, Typ „Groß“) bzw. 15.11. (Maßnahmenpaket, Typ „Klein“).

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Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“

Ziel des Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ der Stiftung Mitarbeit ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000,– Euro für Sach- und/oder Personalkosten gefördert. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2023 möglich.

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Schwerpunkt-Förderung

Im Jahr 2023 fördert die abriporta Stiftung Projekte zum Thema Wahlbeteiligung, politische Aufklärung und allgemeine Bildung. Es werden sowohl konkrete Projektvorhaben gefördert, als auch die grundlegende Arbeit von Organisationen, die sich für die oben aufgeführten Ziele einsetzen. Die Stiftung freut sich besonders über Bewerbungen aus dem ländlichen Raum, sieht dies aber nicht als Voraussetzung für eine Förderung. Antragsfrist: bis Ende September (laut Nachfrage).

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Sächsischer Integrationspreis

Auch in diesem Jahr werden sächsische Initiativen, Unternehmen und Vereine mit dem Sächsischen Integrationspreis ausgezeichnet, die sich in den vergangenen zwölf Monaten in besonderem Maße für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Sachsen eingesetzt hatten. Für den Sächsischen Integrationspreis 2023 stehen insgesamt 9.000 Euro zur Verfügung. Er wird auf drei Preise zu je 3.000 Euro verteilt. Alle Bewerber werden zusätzlich durch professionelle Pressearbeit und eine Broschüre bekannt gemacht. Vereine und Verbände, Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen sowie Einzelpersonen können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Bewerbungsfrist: 04. Oktober 2023.

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Neu: Förderportal für Antragstellung beim Weltoffenen Sachsen (WOS), Teil C: Projekte zur Demokratieförderung

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Die Antragstellung zum Stichtag 30. September 2023 in der Fördersäule C erfolgt in diesem Jahr erstmals ausschließlich über das Förderportal der SAB.

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JUGEND erinnert

Das Programm Jugend erinnert international der Stiftung EVZ ermöglicht jungen Menschen die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte. Im Mittelpunkt stehen das transnationale Lernen an historischen Orten der NS-Verfolgung und -Vernichtung sowie Fragen von europäischen Erinnerungskultur(en). Gefördert werden Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und NGOs in Deutschland, Europa und Israel. In der Förderlinie [re]act finding memories stehen bi- und multilaterale Jugendbegegnungen für junge Menschen zwischen 14 und 35 Jahren und Fachaustausche für Multiplikator:innen im Fokus. Zielgruppe sind Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Young Professionals etc. zwischen 14 und 35
Jahren. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 9 Monate mit frühestem Beginn ab 15.01.2024. Die Projektlaufzeit endet spätestens am 30.11.2024. Die Fördersumme beträgt mindestens 20.000 EUR und maximal 50.000 EUR. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, die Projekte können Eigen- und Drittmittel einbringen. Antragsfrist: 17. September 2023.

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Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 4. Förderaufruf

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert mit der neuen Richtlinie „Bürgerbeteiligung“ lokale Beteiligungsformate von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Sachsen mit Anteilsfinanzierung zwischen 5.000 und 80.000 Euro pro Jahr. Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs sind zum einen Beteiligungsverfahren für Bürgerbudgets und zum anderen die Durchführung von Bürgerräten. Unabhängig von der Schwerpunktsetzung können auch weiterhin zu allen Förderaspekten der Richtlinie Projektanträge gestellt werden. Nächste Antragsfrist: 26. September 2023.

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