Aktuelle Förderfristen April bis Juni 2026

Fördertipps

10.04. | Ferry Porsche Challenge | Ferry-Porsche-Stiftung

Mit einer Fördersumme von insgesamt einer halben Million Euro werden erstmals Projekte unterstützt, die Einsamkeit vorbeugen, Engagement im Alter stärken oder altersgerecht digitale Kompetenzen für Menschen in späteren Lebensphasen vermitteln. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sozialem Hintergrund und körperlichen sowie geistigen Voraussetzungen. Die besten eingereichten Projekte werden im September 2026 ausgezeichnet und finanziell gefördert. Die Stiftung vergibt insgesamt 30 Preise: 1. Plätze – 3 mal je  50.000 €, 2. Plätze – 6 mal je  25.000 €, 3. Plätze – 9 mal je  10.000 €, Sonderpreise – 2 mal je  30.000 €, Nominierte – 10 mal je  5.000 €. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen und Vereine aus Baden-Württemberg und Sachsen, die sich für ältere und hochaltrige Menschen mit und ohne Pflegebedarf sowie für Personen im Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand engagieren. Voraussetzungen sind, dass Euer Projekt gemeinnützig getragen wird und wirksam auf mindestens eines der folgenden Themenfelder einzahlt: Schutz vor Vereinsamung im Alter – Soziale Teilhabe und Vernetzung fördern, Engagement für würdevolles Altern – Lebensqualität und Lebensumstände verbessern, digitale Handlungskompetenzen – Altersgerechte Teilhabe an der digitalen Welt ermöglichen, Brücken in den Ruhestand bauen – Übergang erleichtern, aktiv lernen – Auf die Bedürfnisse des Alters abgestimmte Bildungs- und Aktivitätsangebote und Generationen im Dialog – Ältere Generation im Fokus. Jede Organisation kann eine Bewerbung einreichen. Berücksichtigt werden ausschließlich die ersten 200 vollständig eingegangenen Bewerbungen. Bewerbt Euch vom 09. Februar bis zum 10. April 2026 mit Eurem Projekt zum Thema „Gemeinsam älter – gemeinsam stärker“! Unter den ersten 200 eingehenden Bewerbungen werden die Finalisten gewählt. Mehr Informationen

29.04. | Bürgerengagement und -beteiligung | CERV

Ziel ist die Förderung der Beteiligung/Teilhabe der Bürger_innen und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und bürgerschaftlichen Leben in der Union und ihres Beitrags dazu, indem es ihnen ermöglicht wird, ihre Standpunkte in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und austauschen. Die Förderprioritäten liegen hier: Unterstützung freier, fairer und inklusiver Wahlprozesse (mit Schwerpunkt auf Informationen über Wahlen und Wahlrechte, insbesondere für mobile EU-Bürger:innen, unter vollständiger Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation von Wahlen); Förderung des aktiven Engagements der Bürger:innen und ihrer demokratischen Beteiligung an der öffentlichen Politikgestaltung – über Wahlen hinaus – sowie eines breiteren bürgerschaftlichen Engagements; Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation und ausländischer Informationsmanipulation sowie der Einmischung („foreign information manipulation and interference“ – FIMI) in demokratische Debatten und Prozesse. Antragsberechtigt sind: Zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter private gemeinnützige Organisationen, Kultur- und Jugendorganisationen, Bildungsanbieter, Forschungseinrichtungen und Behörden. Mehr Informationen

02.05. | Allgemeine Projektförderung | Fond Soziokultur

Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Gesucht wird nach den besten Projektideen, mutigen Ansätzen und innovativen Formaten. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Es können mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro beantragt werden, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets. Pro Antragsrunde kann nur ein Antrag eingereicht werden (entweder für Profil: Soziokultur oder für die Allgemeine Projektförderung). Die Zuordnung eines Antrages zu einem der Schwerpunkte ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung einer Förderung. Förderschwerpunkte sind: Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken (»Innovationsförderung«); Modellhafte Vorhaben, die Impulse geben für die Entwicklung soziokultureller Konzepte, z.B. im Bildungs- und Sozialbereich und/oder eine Reaktion auf aktuelle soziale und gesellschaftliche Problemlagen darstellen (»Impulsförderung«); Initiative zur Schaffung von langfristig stabilen Strukturen in der Kulturarbeit durch Beratung, Qualifizierung, Dokumentation und Vernetzung, in der Regel auf überregionaler Ebene (»Strukturförderung«); Maßnahmen zur Förderung der regionalen, bundes- und europaweiten Kooperation im Kulturbereich zum Zweck der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (»Kooperationsförderung«). Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind ausdrücklich willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung. Den Förderantrag reicht Ihr über das Antrags-Portal ein. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragsschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 23.59 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden. Mehr Informationen

03.06. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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