Aktuelle Förderfristen Januar bis März 2026

15.01. | Überbrückungsfonds | FragDenStaat.de
Viele Demokratieprojekte haben bereits eine staatliche Förderzusage, aber das Geld kommt erst Monate später. Diese Wartezeit bedeutet: Beratung stoppt, Schutz bricht weg, wichtiges Engagement steht auf der Kippe. Der Überbrückungsfonds schließt genau diese gefährliche Lücke. Mit einem zinslosen Darlehen von bis zu 80.000 Euro unterstützt der Fonds euch unkompliziert und solidarisch. Voraussetzung ist eine Förderzusage von einem öffentlichen Geldgeber für euer Projekt. Wenn eure beantragten öffentlichen Fördergelder bei euch eintreffen, zahlt ihr das Geld an den Fonds zurück – und damit werden dann weitere Projekte unterstützt. Mehr Informationen
15.01. | Gen Ost JugendFonds | Zukunftswege Ost
Junges Engagement in Ostdeutschland ist vielfältig und selbstbestimmt – doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Ihr seid zwischen 14 und 27 Jahren alt und setzt euch für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander ein? Mit dem neuen Gen Ost JugendFonds werden Eure Projektideen mit bis zu 5.000 € fördern. Über die Vergabe entscheidet quartalsweise eine Jugendjury. Gefördert wird bewusst themenoffen und niedrigschwellig, damit wir eure Anliegen bestmöglich unterstützen können. Die Gen Ost Jugendjury entscheidet anhand festgelegter Kriterien (siehe „Worauf kommt es an?“), wer gefördert wird. Besonders berücksichtigt werden Initiativen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland (hier könnt ihr überprüfen, ob eure Region dazugehört). Ihr könnt euch als loses Kollektiv, mit eurem eigenen oder einem kooperierenden Verein bewerben. Solltet ihr keine gemeinnützige Organisation an eurer Seite haben, vermitteln wir euch einen Partner, der das Fördergeld für euch entgegennimmt (siehe „Was ist eine gemeinnützige Trägerschaft?“). Mehr Informationen
16.01. | Preis für soziales und sozialpolitisches Engagement | David-Schmidt-Preis 2026
Gesucht werden Künstler_innen und Initiativen aus Kultur und Soziokultur, die sich durch politische Haltung und Engagement für ein weltoffenes, vielfältiges, inklusives, eben einfach ein freundliches und gutes Miteinander auszeichnen. Ob visuelle Kunst, Performance, Musik, Theater, Film oder gemeinwohlorientierte Projekte – Hauptsache, sie leben, feiern und fördern Teilhabe, Solidarität und den respektvollen Umgang miteinander. Gewürdigt werden kreative Haltung und mutige Praxis, die Horizonte erweitern, Diskriminierung entgegenwirken und Gemeinschaft stärken. Ihr könnt auch einen Menschen, eine Gruppe von Aktiven, die sich ehrenamtlich und über das normale Maß hinaus für andere einsetzen, zur Auszeichnung mit Davids Preis vorschlagen. Gesucht sind kreative, mutige, politische, soziale Leute im Einsatz für die gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen am Zusammenleben – egal, ob sie sich einer großen oder einer kleinen Gruppe zugehörig fühlen. Bei der feierlichen Preisverleihung am 25. April 2026 werden dann viele aktive Menschen in Radebeul zusammentreffen, damit sie sich kennenlernen, schätzen lernen und gemeinsam die Gewinner_innen feiern. Der David-Schmidt-Preis wird in mehreren Kategorien verliehen: „Mutmacher:innen-Sonderpreis“ von Martin Dulig: Preisgeld 250 € | Für eine Initiative / Verein / Gruppe: Preisgeld 500 €| Für eine Einzelperson: Preisgeld 500 € | Sonderpreis des Noteingang e. V. für Projekte im kulturellen / künstlerischen Bereich, die maßgeblich durch U20 Menschen durchgeführt werden: Preisgeld 250 € Mehr Informationen
16.01. | Interessenbekundung: Projektförderung | Deutsche Postcode Lotterie
Förderungen der Postcode Lotterie DT gGmbH (im Folgenden „Deutsche Postcode Lotterie“) richten sich an Projekte mit Vorbildcharakter, die eine nachhaltige Wirkung erzielen und einen ökologischen und/oder gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Vorhaben von Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich auf den Bereich „Mensch & Natur“ (Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Natur- und Umweltschutz) beziehen. Anträge auf eine Förderung können ausschließlich über das Antragsformular auf der Webseite der Deutschen Postcode Lotterie eingereicht werden. Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen (hierbei gelten ausschließlich die folgenden steuerbegünstigen Zwecke) sowie berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und deren Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Deutschen Postcode Lotterie im Einklang stehen. Die Deutsche Postcode Lotterie unterscheidet drei verschiedene Förderhöhen: bis zu 30.000 ; bis zu 100.000 €; bis zu 250.000 €. Mehr Informationen
01.02. | Projektförderung | Partnerschaft für Demokratie Görlitz
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ jährlich konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie (PfD). In der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Görlitz werden diese durch Mittel des Landespräventionsrates Sachsen kofinanziert. Ab sofort besteht die Möglichkeit die Förderung von Projekten zu beantragen. Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt 60.899 € zur Verfügung. Mit diesem Jahr begann eine neue Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Damit haben sich auch die Fördermodalitäten geändert. Bitte beachten Sie, dass aus diesem Grund eine Antragsberatung für alle Antragstellenden verpflichtend ist! Die Beratungen finden in den Wochen vom 01. bis 19.12.2025 und vom 05.01. bis 23.01.2026 statt. Im Förderjahr 2026 liegt ein besonderer Fokus darauf Menschen zu erreichen, die Zweifel an der gelebten Praxis unserer Demokratie haben und/oder dazu neigen, demokratische Institutionen und Verfahren infrage zu stellen. Projektanträge, die sich im Mittlerziel 1, Handlungsziel 4 der Zielpyramide der PfD einordnen lassen, sind daher ausdrücklich erwünscht. Als Projektträger kommen grundsätzlich gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz wirksam sind. Mehr Informationen
13.02. | Perspektivwechsel | Deutsche Bahn Stiftung
Zusammenhalt ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht selbstverständlich. Dieser muss gestaltet und erfahrbar gemacht werden. Mit der Ausschreibung 2026 PERSPEKTIVWECHSEL sollen ein demokratiestärkender Dialog aus unterschiedlichen Blickwinkeln ermöglicht und Bürger:innen zu demokratischer Mitverantwortung motiviert werden. 2026 werden gemeinnützige Organisationen gefördert, die konkreten Herausforderungen vor Ort begegnen und Menschen mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen (wieder näher) zusammenbringen. Besonders erwünscht sind Projekte, die den Dialog ausgehend von den Zielgruppen gestalten (nachfrageorientiert), in ländlichen Regionen wirken bzw. Menschen aus ländlichen Regionen einbeziehen und die ehrenamtliches Engagement einbinden. Gefördert werden nur Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, sich an Personen (ab 16 Jahren) mit unterschiedlichen politischen Einstellungen, Erfahrungen und Zielen richten (Zielgruppe), eine Interaktion zwischen den Zielgruppen ermöglichen (d.h. rein monologische Formate wie Vortragsreihen oder Informationskampagnen sind ausgeschlossen), persönliche Begegnung ermöglichen (d.h. reine Onlineformate sind bspw. ausgeschlossen), alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, 2026 starten und vor dem 01.01.2028 enden (Projekte werden nicht rückwirkend gefördert). Spendenempfänger muss eine gemeinnützige Organisation nach deutschem Recht sein. Voraussetzung für die Förderung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit i.S.d. 52ff. Abgabenordnung. Die Arbeit der antragstellenden Organisation muss den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entsprechen und weltanschaulich und politisch offen sein. Wichtig: der Ausschreibungszeitraum beginnt am 19. Januar 2026 und endet durch automatische Schließung des Antragsportals, sobald die maximale Anzahl von 300 Anträgen erreicht wurde, spätestens jedoch am 13. Februar 2026. Insgesamt stehen 280.000 € für circa 15 bis 20 Projekte zur Verfügung. Mehr Informationen
14.02. | Networking Civil Societies | Institut für Auslandsbeziehungen
CCP Synergy promotes tandem cooperations between civil society organisations from Germany and one of the 50 CCP partner countries which would like to carry out a joint initiative and network sustainably. Brief stays by employees from the cooperating organisations are promoted as are purely online collaborations as well as hybrid forms of collaboration. The purpose of such a collaboration could be, for example, the planning and implementation of joint events, fact-finding missions, research or artistic undertakings as well as the preparation of different kinds of publications. Thus, this programme encourages an exchange between civil society actors across national borders. CCP Synergy supports both cooperating organisations with a total of 4,500 euros. Funding is available for the following purposes: travel expenses, accommodation, meals in accordance with the valid daily rates, health insurance, expenditure allowance as needed, other costs related to the collaboration such as visas, etc. More information
22.02. | „Mitten im Alltag. Politische Bildung im Kontext sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe“ | Bundeszentrale für politische Bildung
Gefördert werden sollen bis zu 10 Modellprojekte, die innovative Konzepte und passgenaue, nachhaltige Angebote entwickeln, um politische Bildung in bestehende Strukturen sozialer Beratung, Unterstützung und (Selbst-)Hilfe für Erwachsene zu integrieren. Die Projekte sollen Strategien und Ansätze erproben, innerhalb bzw. ausgehend von wohlfahrtspflegerischen Diensten und Einrichtungen, Angebote politischer Bildung für ihre Nutzenden zu etablieren. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens 18 Monate umfassen. Frühester Termin für den Projektstart ist der 15.06.2026, spätester Termin für den Projektstart der 01.09.2026. Das Projekt muss spätestens bis zum 30.06.2028 abgeschlossen werden. Pro Modellprojekt kann für das Jahr 2026 maximal eine Zuwendungssumme in Höhe von 98.000 €, für 2027 maximal bis 126.000 € und für 2028 maximal bis 52.500 € beantragt werden. Die Projekte werden durch eine externe formative Evaluation begleitet. Die bpb unterstützt die geförderten Projekte mit einem Begleitprogramm, das u.a. individuelle Beratung und Vernetzungsangebote beinhaltet. Dafür anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden durch die bpb übernommen. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen wohlfahrtspflegerischer Dienste und Einrichtungen aus dem Bundesgebiet. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Die Weiterleitung von Mitteln im Rahmen eines Modellprojekts ist prinzipiell möglich, muss jedoch inhaltlich begründet und schriftlich beantragt werden. Bewerbungen sind mit dem Antragsformular und den dazugehörigen Anlagen bis zum 22.02.2026 per E-Mail (als pdf) bei der Bundeszentrale für politische Bildung an E-Mail Link: sozialearbeit@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Mitten im Alltag) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend. Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich. Mehr Informationen
27.02. | Integrative Maßnahmen – Fördersäule F | Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von besonderen Patenschaften und Mentorings zur Begleitung mit Einwanderungsgeschichte, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen arbeiten. Die Modellvorhaben sollen mit und für Einrichtungen geplant und umgesetzt werden. Sollte der Bedarf vorhanden sein, sind auch Familien dieser Personen bei diesen Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Maßnahmen können auch nach innen in die Einrichtung wirken und zum Beispiel zur kulturellen Sensibilisierung der Mitarbeitenden, zum Umgang mit kulturellen Missverständnissen und Vorurteilen sowie zur Förderung eines respektvollen Miteinanders im Arbeitsalltag beitragen. Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, anerkannte Religionsemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Die Zuwendung beträgt maximal 150.000 Euro pro vollem Kalenderjahr. Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Paten und Mentoren. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühstens ab 01.04.2026 und endet spätestens am 31.12.2027. Mehr Informationen
27.02. | Integrative Maßnahmen – Fördersäule F | Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von besonderen Patenschaften und Mentorings sowie Sprach-Lern-Räumen, die sich mit dem zielgruppenzentrierten Ansatz auseinandersetzen. Sie sollen sich schwerpunktmäßig mit jungen ukrainischen Geflüchteten zwischen 18 bis 29 Jahren beschäftigen. Mit Blick auf einen ressourcenoptimierenden Mitteileinsatz können junge Menschen aus anderen Herkunftsländern am Modellvorhaben ergänzend teilnehmen. In Patenschaften und Mentoringprogrammen sollen junge Menschen durch Ehrenamtliche begleitet werden. Junge Mentees erhalten zielgruppengerechte Unterstützung bei sozialer und kultureller Integration. Die Entwicklung potenzieller Fähigkeiten und neuer Kompetenzen der Zielgruppe steht im Vordergrund der aufzubauenden Beziehung. Zuwendungsempfänger sind eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, anerkannte Religionsemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Die Zuwendung beträgt maximal 130.000 Euro pro vollem Kalenderjahr. Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Paten und Mentoren. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühstens ab 01.04.2026 und endet spätestens am 31.12.2027. Mehr Informationen
28.02. | Förderung | Land in Sicht e.V.
Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Mehr Informationen
28.02. | SPURENSUCHE 2026 | Sächsische Jugendstiftung
Spurensuche bietet euch die Chance, verborgene oder fast vergessene Geschichten ans Licht zu bringen und sie für die Menschen in eurer Region wieder sichtbar zu machen. Im Laufe des Projektjahres trefft ihr andere Spurensucher_innen und präsentiert eure Ergebnisse schließlich auf den Jugendgeschichtstagen. So tragt ihr dazu bei, lokale Erinnerungen lebendig zu halten. Mit eurer Spurensuche könnt ihr die Erinnerung an historische Ereignisse lebendig halten. Teilnehmen können Jugendgruppen aus Sachsen, hauptsächlich im Alter von 12 bis 18 Jahren. Projektträger sind Träger der Jugendarbeit. In Ausnahmefällen können auch Vereine, Kirchgemeinden sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen Träger sein. Schulen sind nicht antragsberechtigt, aber z. B. ihre Fördervereine – vorausgesetzt, das Projekt ist außerschulisch. Gefördert wird euer Projekt mit bis zu 1.800,- €. Damit könnt ihr z. B. folgende Kosten finanzieren: Recherchearbeiten und Exkursionen; Miete bzw. Kauf technischer Geräte; Honorare, Fahrt- und Übernachtungskosten; Verpflegung und Material; Dokumentation der Ergebnisse z.B. in Form von Filmen, Ausstellungen, Audioguides, Podcasts. Ladet das Antragsformular herunter, füllt den Antrag vollständig aus und schickt ihn per E-Mail an spurensuche@saechsische-jugendstiftung.de oder als ausgedrucktes, vom Projektträger unterschriebenes Dokument per Post bis 28. Februar 2026. Mehr Informationen
31.03. | LOKAL – Programm für Kultur und Engagement | Kulturstiftung des Bundes
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen 200.000 bis 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. In Zeiten der Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander. Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. Mehr Informationen
