Studie „Was, wenn der Staat diskriminiert? Bevölkerungsbefragung zu Diskriminierung durch staatliche Stellen“
Autor_innen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Diskriminierung ist in Deutschland verboten – aus gutem Grund. Menschen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion, der sexuellen Identität oder einer Behinderung zu benachteiligen, schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Umso merkwürdiger ist es, dass das Diskriminierungsverbot im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen wichtigen Akteur auslässt: den Staat.
Dabei begegnen wir staatlichen Stellen überall im Alltag. Sei es, um auf dem Amt einen Ausweis zu beantragen oder weil wir in eine Verkehrskontrolle geraten. Obwohl der Staat per Grundgesetz verpflichtet ist, alle Menschen gleichzubehandeln, kommt es immer wieder zu Benachteiligungen durch den Staat und seine Bediensteten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu mehr als 2.000 Bürger*innen befragt. Die allermeisten von ihnen vertrauen dem Staat, seinen Ämtern, Behörden und der Polizei.
Andererseits gab rund ein Drittel der Befragten an, dass der Staat sie nicht fair behandle. Dies berichteten vor allem Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationsgeschichte und ärmere Menschen. Diese Ungleichbehandlung kann dazu führen, dass Betroffene den Staat nicht mehr als „ihren“ empfinden und das Vertrauen in die Demokratie verlieren. Das müssen wir ernst nehmen.

