Förderfonds Demokratie: Zweite Bewerbungsrunde startet

Eine Gemeinschaftsinitative von

Demokratieförderung ist eine dauerhafte gesellschaftliche und politische Querschnittsaufgabe, die sich auch an die zahlreichen Stiftungen in Deutschland richtet. Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland begreifen sich als Teil einer lebendigen Demokratie. Aus einem dem Gemeinwohl zugewandten Stifterwillen entstanden, beziehen sie streitbare Positionen oder bauen Brücken. Sie ermutigen zu Partizipation, Meinungsvielfalt und Verantwortungsübernahme. Sie fördern oder gestalten selber, in vielfältigen Projekten und Programmen, im gesellschaftlichen Diskurs, im demokratischen Miteinander und Wettbewerb.

Als konkreten Ausdruck der Sorge um die Entwicklung der Demokratie, vor allem aber als solidarische Ermutigung für die Menschen, die Demokratie tagtäglich im zivilgesellschaftlichen Kontext gestalten, haben acht deutsche Stiftungen den Förderfonds Demokratie ins Leben gerufen. Sie stellen einen Betrag von zunächst 825.000,00 Euro zur Verfügung, um Initiativen, Vereine und Akteure in ihrer Arbeit für die Ausgestaltung und Stärkung der Demokratie in Deutschland zu unterstützen. Der Fonds ist offen für den Beitritt weiterer Stiftungen.

Förderrichtlinien und Förderablauf

Wer kann sich bewerben?

Für den »Förderfonds Demokratie« können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, Wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.

Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

Was wird gefördert?

Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem »Förderfonds Demokratie« sollen vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt unser Projekt oder unsere Initiative zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.

Förderung

Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Beratungs- und Qualifizierungsangebote ergänzen die finanzielle Unterstützung (z.B. Seminare zu Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising, Methodenschulung).

Alle geförderten Projekte nehmen an einer Projektwerkstatt teil, die den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt. Geförderte Projekte beteiligen sich an der Auswertung ihres Vorhabens. 

  • Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt.
  • Die Ausschreibung zur zweiten Bewerbungsrunde startet am 7. Januar 2020 und endet am 31. März 2020.
  • Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt 9 Monate.

Ausführliche Informationen und das Bewerbungsformular werden mit der 2. Bewerbungsrunde ab dem 7. Januar zur Verfügung stehen unter www.foerderfonds-demokratie.de.

Antragstellung

Die Antragstellung steht unter der inhaltlichen Leitfrage: »Was trägt unser Projekt oder unsere Initiative zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet (siehe oben). In einem Kosten- und Finanzierungsplan wird dargelegt, welche Kosten in welchem Zeitraum mit der Förderung finanziert werden sollen und ob ggf. Eigen- oder Drittmittel hinzugezogen werden. Es gibt keine formale Verpflichtung für die Antragsteller, Dritt- oder Eigenmittel in das Vorhaben einzubringen.

Die Darstellung der Kostenstruktur bei Antragstellung kann relativ offen geschehen. Mindestens sollte jedoch eine grobe Voreinschätzung vorgelegt werden, für welchen Sachzusammenhang die Mittel aus dem Förderfonds genutzt werden sollen. Es ist möglich, einen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht konkretisierten Finanzplan im Anschluss an eine Bewilligung im beratenden Dialog mit der Stiftung Mitarbeit weiter auszuarbeiten. Zu denken ist beispielsweise an Initiativen, die bisher keine Erfahrung mit der Akquise von Fördermitteln und der Aufstellung eines Kostenplans haben. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich bei Antragsstellung beraten zu lassen. Damit verbinden sich auch Möglichkeiten der unaufwändigen Umwidmung im Projektverlauf nach Beratung und Rückkopplung.

Die formalen Rahmenbedingungen des Programms gewährleisten, dass die geförderten Initiativen maximale Flexibilität bei der Durchführung und (Ko-)Finanzierung ihres Vorhabens erhalten. Dazu gehört, dass auch Vorhaben förderfähig sind, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die nach Eingang der Bewilligung anfallen.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich in knapper und unbürokratischer Form. Vorgesehen sind eine digitale (Webformular) wie analoge (postalische Bewerbung) Möglichkeit der Antragstellung.

Juryentscheid und Bewilligung

Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der fördernden Stiftungen und der Stiftung Mitarbeit zusammensetzt. Alle Bewerber werden schriftlich über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe.

Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Stiftung Mitarbeit abgerufen und innerhalb des Bewilligungszeitraums für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden. Bei Rückfragen zur Förderabwicklung berät die Stiftung Mitarbeit telefonisch oder schriftlich.

Auswertung/Evaluation

Der Förderfonds wird formativ evaluiert, um Empfehlungen für die künftige Gestaltung von Förderprogrammen zur Stärkung der Demokratie zu erhalten. Geförderte Projekte beteiligen sich an der Auswertung ihres Vorhabens.

Kontakt und Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Förderfonds Demokratie? Wir sind gerne für Sie da!

Stiftung Mitarbeit
Ellerstr. 67
53119 Bonn

E-Mail: foerderfonds-demokratie(at)mitarbeit.de
Web: www.foerderfonds-demokratie.de

Timo Jaster

Tel.: (02 28) 6 04 24-17
jaster(at)mitarbeit.de

Mona Möntmann

Tel.: (02 28) 6 04 24-31
moentmann(at)mitarbeit.de

Ulrich Rüttgers

Tel.: (02 28) 6 04 24-19
ruettgers(at)mitarbeit.de

Redaktion TolSax

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