Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)

Das Sächsische Landesförderprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ fördert Projekte, die die demokratische Kultur in Sachsen fördern, die freiheitliche demokratische Grundordnung stärken und die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.

Was fördert das WOS?

Gefördert werden können Projekte, die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und an denen Mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens teilnehmen. Im Einzelfall können Projekte gefördert werden, die außerhalb Sachsens stattfinden, denen jedoch eine Wirkweise im Freistaat nachgewiesen werden kann.

Gefördert werden können Projekte, die

  • Extremismus, Rassismus, Antisemitismus abbauen helfen
  • demokratische Werte stärken
  • Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierung fördern und stärken
  • zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen
  • Opfer politisch motivierter Gewalt qualifiziert beraten und unterstützen
  • Multiplikatoren und Fachkräfte aus- und fortbilden
  • die Arbeit von Fachkräften inhaltlich und methodisch betreuen
  • zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen beitragen an dem verschiedene Akteure beteiligt sind
  • durch Beratung und wissenschaftliche Begleitung die Entwicklung innovativer Konzepte fördern

Projekte können mit einer Laufzeit von maximal bis zu drei Jahren beantragt werden.

Das Landesprogramm kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Angaben fördern. Das Geld muss entsprechend des Antrags ausgegeben und nicht zurückgezahlt werden.

Antrags- und bewilligende Stelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Wen fördert das WOS?

Förderfähig können sein:

  • eingetragene Vereine und Verbände
  • staatlich anerkannte freie Träger
  • staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
  • kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe
  • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist,
  • Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien
  • Forschungs- und Kultureinrichtungen
  • Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen

Antragsfristen

Anträge für Projekte ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen bis zum 31. August gestellt werden.

Anträge für Projekte ab dem 1. Mai bis zum 31. Januar.

UPDATE 04.07.2019:

„Ab sofort können […] mehrjährige Anträge nur noch zur Antragsfrist 31. August eines jeden Jahres (vorbehaltlich verfügbarer Mittel auch für Folgejahre) mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren beantragt und bewilligt werden.“

(Aus einem Trägerrundschreiben des Geschäftsbereichs Gleichstellung und Integration des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 04.07.2019)

Beratung

Die zuständige Stabsstelle Demokratieförderung berät Euch gerne beim Antragsprozess.

Kontakt

Stabstelle Demokratieförderung (SMGI): demokratie@sms.sachsen.de

Jan-Ulrich Spies

0351 564549-50

http://www.weltoffenes.sachsen.de/

Direkt zur Förderrichtlinie: https://revosax.sachsen.de/vorschrift/17181-Foerderrichtlinie-Weltoffenes-Sachsen-

Redaktion TolSax

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