2. Förderrunde „Orte der Demokratie“

Autor_innen: SMJusDEG

Bis zum 18. April 2023 können gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, aber auch Kommunen, ihr Interesse bekunden und sich für eine Förderung als „Ort der Demokratie“ empfehlen. In dieser zweiten Förderrunde sollen bis zu acht weitere Projekte ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren (IBV). Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen.

Zu beachten: Seit 1. Januar 2023 ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bewilligungsstelle für das Förderprogramm „Orte der Demokratie“. Auf dem Förderportal der SAB finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und die Antragsformulare. Bis zum 18. April 2023 können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen:

Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens – Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Weiterführende Informationen zur Antragstellung und zur Förderrichtlinie entnehmen Sie bitte auch unseren FAQ

Sie möchten reden? Dann nutzen Sie eines der zwei FAQ-Webinare, in denen Ihnen die Projektverantwortlichen Fragen rund um das IBV und das Danach beantworten. Bitte melden Sie sich für einen Termin an, da eine Teilnahme nur nach vorheriger Registrierung möglich ist.

oder

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten.

Weitere Informationen hier

Und hier (SAB)

Bekanntmachung zum Download hier (PDF)

Redaktion TolSax

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