Übersicht fortlaufender Fördertipps

fortlaufend | Akuthilfefonds | MONOM Stiftung
Mit dem Akuthilfefonds unterstützt die MONOM Stiftung selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés, Veranstaltungsräume und ähnliche Orte schnell und unbürokratisch bei akutem Bedarf. Es werden daher keine Projektideen, Veranstaltungsreihen o.ä. gefördert. Eine Beantragung ist laufend möglich. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2.000 €, es wird aber individuell entschieden. Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden der MONOM Stiftung und des Stiftungsvorstands. Für die Beantragung muss das Formular verwendet werden. Gefördert wird, wenn plötzlich und unerwartet Kosten entstehen zum Beispiel: wenn Ihr angegriffen wurdet und der Schaden behoben werden muss, wenn Ihr Euch gegen Diffamierungen rechtlich wehren müsst, wenn Sicherheitsmaßnahmen erneuert werden müssen, z. B. bessere Türschlösser oder Beleuchtung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Spendenkampagne Alles beginnt im Zentrum. In der Regel werden bis zu 2.000 € bewilligt, aber wir entscheiden individuell. Erklärt also gerne, warum Ihr, wie viel, wofür benötigt. Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Vereine/Träger, die: einen Raum jenseits des Mainstreams betreiben, sich selbst organisieren/ verwalten/ kollektiv arbeiten, sich als Orte des Austauschs, der Kritik und Debatte verstehen, einen aktuellen Freistellungbescheid haben und unsere Fördergrundsätze teilen. Wenn Ihr so ein Zentrum betreibt, aber keinen gemeinnützigen Trägerverein habt, meldet Euch vor der Beantragung bei der Stiftung, um einen Weg zu finden. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung | Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) finanziert bis 31. Dezember des laufenden Jahres im Programm „Förderung von Kleinprojekten zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (SäLa-BNE) Vorhaben der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit, deren Zweck, Ziele und Maßnahmen einen Beitrag zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) leisten und dabei mindestens einem ihrer sechs Bildungsbereiche zugeordnet sein: Frühkindliche Bildung, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Bildung, Hochschulen, Non-formales und informelles Lernen und Kommune. Es können jährlich Kleinst- und Kleinprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von maximal 100.000 Euro finanziert werden. Es wird angestrebt, mit mindestens 50% der Fördersumme sächsische Vereine zu unterstützen, die ihren Sitz im ländlicheren Raum haben und hier wirken bzw. BNE-Maßnahmen von Vereinen zu fördern, die im ländlicheren Raum Sachsens umgesetzt werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Mehr Informationen
fortlaufend | Gen Ost JugendFonds | Zukunftswege Ost
Junges Engagement in Ostdeutschland ist vielfältig und selbstbestimmt – doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Ihr seid zwischen 14 und 27 Jahren alt und setzt euch für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander ein? Mit dem neuen Gen Ost JugendFonds werden Eure Projektideen mit bis zu 5.000 € fördern. Über die Vergabe entscheidet quartalsweise eine Jugendjury. Gefördert wird bewusst themenoffen und niedrigschwellig, damit wir eure Anliegen bestmöglich unterstützen können. Die Gen Ost Jugendjury entscheidet anhand festgelegter Kriterien (siehe „Worauf kommt es an?“), wer gefördert wird. Besonders berücksichtigt werden Initiativen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland (hier könnt ihr überprüfen, ob eure Region dazugehört). Ihr könnt euch als loses Kollektiv, mit eurem eigenen oder einem kooperierenden Verein bewerben. Solltet ihr keine gemeinnützige Organisation an eurer Seite haben, vermitteln wir euch einen Partner, der das Fördergeld für euch entgegennimmt (siehe „Was ist eine gemeinnützige Trägerschaft?“). Mehr Informationen
fortlaufend | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) (Fördersäulen D und E) | Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aufgrund von Rücklaufmitteln ist es grundsätzlich ab sofort wieder möglich, über die Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ Anträge auf Kleinprojekte und Bildungsfahrten (Fördersäulen D und E) für das Jahr 2025 im Förderportal Sachsen einzureichen. Die Bewilligung der beantragten Kleinprojekte bzw. Bildungsfahrten von der Höhe und vom Zeitpunkt der zur Verfügung stehenden Rücklaufmittel abhängig. Die Vorlauffrist von mindestens vier Wochen von Antragstellung bis zum Vorhabensbeginn ist zwingend zu beachten. Mehr Informationen
fortlaufend | Jugendfonds | Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Na! Wieder mal nix los in Görlitz? Du hast Lust, was in Görlitz zu starten? Dir ist es wichtig, dass Görlitz bunt und vielfältig bleibt? Du findest, es gibt zu wenig Angebote für Jugendliche? Dann bewerbt Euch jetzt mit eurer Projektidee! Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt jedes Jahr Geld für den Jugendfonds bereit. Der Jugendfonds unterstützt Projekte die von jungen Menschen für junge Menschen gemacht werden. Es können bis zu 1.000 Euro für ein Projekt beantragt werden. Bei der Bewerbung und Planung des Projektes kann das Team des Second Attempt e.V. helfen. Ob das Projekt gefördert wird, entscheidet der Jugendrat. Das ist eine Jury aus jugendlichen Vertreter:innen. Folgende Dinge sind wichtig: die Projektidee ist FÜR Demokratie, Toleranz und Vielfalt und GEGEN Diskriminierung, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Du bist zwischen 14 und 27 Jahre alt, das Projekt ist für junge Menschen in Görlitz und/oder ihren Ortsteilen. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroprojektefonds | House of Resources Dresden
Ihr habt eine Idee für ein Projekt, aber euch fehlen die finanziellen Mittel? Das House of Resources hilft euch! Über den Mikroprojektefonds werden kleine Projekte unterstützt. Es können Projekte finanziert werden, die das Miteinander fördern und bei denen Menschen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen und sich austauschen. Die Projekte können in Dresden oder den Landkreisen Meißen, Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stattfinden. Ihr könnt bis zu 500 Euro für euer Projekt beantragen. Eure Anträge könnt ihr jederzeit einreichen – bitte aber mindestens 3 Wochen vor Projektstart. Migrant*innenorganisationen, kleine Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrationsarbeit können Anträge stellen. Wichtig: Damit ihr eine Förderung beantragen könnt, müsst ihr vorher ein Beratungsgespräch mit dem HOR führen oder an dem Workshop „Antragswerkstatt“ teilnehmen. Hier könnt ihr euch für die nächste Antragswerkstatt anmelden. Zusätzlich wird das Starterpaket angeboten. Damit werden neue Organisationen, die von Migrant*innen gegründet werden, mit bis zu 300 Euro unterstützt. Das Starterpaket hilft besonders beim Aufbau und der Gründung. Der Mikroprojektefonds ist speziell für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die wenig oder keine Erfahrung mit Förderanträgen haben. Mehr Informationen
fortlaufend | Förderfonds Gegenwind 2025 | Amadeu Antonio Stiftung
Es braucht Projekte, die bewährte und neue Wege gehen, um die Werte des Grundgesetzes zu verteidigen und Solidarität zu praktizieren, indem sie Menschen schützen und unterstützen, die benachteiligt, ausgegrenzt und bedroht werden. Es braucht Initiativen, die gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Behindertenfeindlichkeit aufstehen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Krisen solidarisch bewältigen. Deshalb hat die AAS 2024 den Gegenwind – Förderfonds ins Leben gerufen. Der Schwerpunkt der Förderung sind die ostdeutschen Bundesländer. Aber auch Projekte aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland sind 2025 zur Antragsstellung eingeladen. Projekte können mit bis zu 2.500 Euro (im Ausnahmefalle bis zu 5.000 Euro) gefördert werden. Anträge werde fortlaufend angenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 6 Wochen. Für den Förderantrag nutzt bitte das Antragsformular und schickt den Antrag an foerderung@amadeu-antonio-stiftung.de mit dem Betreff Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland. Anträge können über das gesamte Jahr 2025 hinweg gestellt werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind. Die Projekte müssen 2025 begonnen werden. Es gelten die allgemeinen Förderkriterien sowie alle Details zur Antragstellung. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroförderprogramm | DSEE
Kleines Geld für große Wirkung. Mit dem Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden. Antragsberechtigt sind: juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH, gUG, gAG, gemeinnützige Genossenschaften); juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit es sich nicht um von der Förderung ausgeschlossene Organisationen handelt. Achtung: Es gilt das Verbot der Doppelförderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen nach der Richtlinie der DSEE nicht gefördert werden können, wenn für diese auch andere Förderprogramme der Europäischen Union (EU), des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden. Das Projektende ist einheitlich für alle geförderten Projekte der 31. Dezember des laufenden Jahres. Projekte werden mit maximal 1.500 Euro gefördert. Die Anteilsfinanzierung erfolgt in Höhe von maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des Förderprogramms können Sachausgaben sowie Honorarausgaben gefördert werden, die für das Erreichen des Projektziels notwendig und angemessen sind. Die Antragstellung erfolgt über das digitalen Fördersystem der DSEE. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | anstiftung
Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Dazu gehören urbane Gemeinschaftsgärten wie Interkulturelle Gärten, Offene Werkstätten, Reparatur-Initiativen, Open-Source-Projekte ebenso wie Initiativen zur Belebung von Nachbarschaften oder Interventionen im öffentlichen Raum. Die anstiftung unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement. Sie folgt damit einer Perspektive, die aufs Selbermachen als kollektive Praxis vieler setzt und die eine dezidiert kritische Haltung zu den (spät)modernen Konsumregimen einnimmt. Förderanträge werden formlos entgegengenommen, denn die Projekte sollen (im Sinne der Satzung) wirken statt Formularberge bearbeitet werden. Trotzdem müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, z.B. können ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid gefördert werden. Welche weiteren Richtlinien zu beachten sind, kann je nach Praxisbereich (Offene Werkstätten oder Gemeinschaftsgärten) hier nachgelesen werden. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | hertie Stiftung
Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken & Europäische Identität fördern“. Dabei können nur Vorhaben unterstützt werden, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugutekommen. Die Stiftung möchte insbesondere wirksame und innovative Vorhaben fördern, die mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden. Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts – im In- und Ausland. Einzelpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden – es sei denn, das jeweilige Förderprogramm sieht spezielle Formulare vor. Notwendig ist eine Projektskizze u. a. mit folgendem Inhalt: Gegenstand des Projektes, Projektziele, Wirksamkeit, Zeitplanung und Kosten- und Finanzierungsübersicht. Auf weitere Anträge bei anderen Institutionen ist hinzuweisen. Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden und die Bankverbindung wird benötigt. Die Stiftung möchte vor allem eine Anschubfinanzierung leisten, daher sollte eine Projektlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Üblicherweise haben geförderte Projekte eine Laufzeit von mehreren Monaten bis zu drei Jahren. Es können Personalmittel (inkl. Lohnnebenkosten) und Sachmittel (z. B. Honorare, Reisekosten, Ausstattung, Verbrauchsmaterial) beantragt werden. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur wie geplant verwendet werden. Größere Umschichtungen (>20 %) bedürfen der Zustimmung der Stiftung. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Zielgebiet der Förderung sind die Neuen Bundesländer und Berlin. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen. Anträge sind ausschließlich mit dem Onlineformular an die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung zu richten. Dem Projektantrag sind ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und bei Vereinen die Satzung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen muss. Mehr Informationen
fortlaufend | Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien | Deutsches Kinderhilfswerk
Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien werde deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern, unterstützt. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Ausflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel stehen bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung. Folgeanträge sind möglich. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Anträge können direkt über die Förderdatenbank gestellt werden. Bitte vorher die Förderrichtlinien lesen, um zu erfahren, ob der Fonds für das Vorhaben geeignet ist. Mehr Informationen
fortlaufend | Projektförderung | Netzwerk Polylux e.V.
Das Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Gefördert werden auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Polylux fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig; sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Besonders gefördert werden Projekte mit emanzipatorischen Ansätze, in ländlicheren Regionen im Osten, mit antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit und weiteres. Mehr Informationen
fortlaufend | Mikroprojektefonds | PRO COLORE e.V.
Der Mikroprojektefonds (MPF) bezuschusst Projekte für Demokratie, Toleranz und gegen Rechtsextremismus im Landkreis Bautzen. Es gibt viele Möglichkeiten, sich durch kleine Aktionen und Projekte mit den Themen Demokratie und Toleranz zu beschäftigen. Damit Ihr Euer Projekt realisieren könnt, gibt Euch der Fonds bis zu 500 € dazu. Wer kann sich bewerben? Vereine, Institutionen und Initiativgruppen aus dem gesamten Landkreis Bautzen. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen findet Ihr im Downloadbereich. Das ausgefüllte Antragsblatt und eine kurze Projektbeschreibung reicht ihr einfach beim tvBUNT ein. Die Entscheidung über die Bewilligung fällt die Jury des tvBUNT. Besonderheit für Bautzen & Hoyerswerda: Ihr wollt ein Projekt in Bautzen oder in Hoyerswerda für Teilnehmer_innen aus der Stadt Bautzen oder Hoyerswerda organisieren? Dann wendet euch bitte an die Koordinatorin des MPF der Stadt Bautzen oder der Stadt Hoyerswerda. Mehr Informationen
fortlaufend | action! Aktiv für eine globale Welt | DSEE & Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Starte deine Aktion für eine gerechte und nachhaltige Zukunft! Du willst dich ehrenamtlich vor Ort für eine gerechte Zukunft einsetzen? Du möchtest die Auswirkungen unseres Handelns auf der ganzen Welt verstehen? Dann ist das Förderprogramm action! genau das Richtige für dich! Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bietet dir die DSEE die Möglichkeit, deine Bildungsaktion mit bis zu 500 Euro zu fördern. Ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren können einen Förderantrag stellen, dazu gehören Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Wichtig ist, dass eine Person die Verantwortung dafür übernimmt, dass das Geld richtig ausgegeben wird. Eingetragene Vereine und Organisationen können in diesem Programm keine Förderung beantragen. Ab April 2025 könnt Ihr euren Online-Antrag stellen. Die geförderten Projekte können in der Regel 3 Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2025 beendet sein. Das Förderprogramm action! geht bis Ende 2027. Jede Initiative oder Gruppe kann pro Jahr einen Förderantrag stellen. Gefördert werden Aktionen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Deutschland. Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 500 Euro beantragen. Es werden 100% eurer Projektkosten gefördert, sodass ihr keinen eigenen Anteil einbringen müsst. Mehr Informationen
fortlaufend | NOVUM: Ideen. einfach. machen! | Sächsische Jugendstiftung
Habt ihr Lust, eure Ideen Wirklichkeit werden zu lassen? Ihr seid zwischen 14 und 27 und wollt euren Ort in Sachsen aktiv mitgestalten? Die Sächsische Jugendstiftung unterstützt engagierte Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen – mit drei spannenden Fördermöglichkeiten. Gestaltung von Jugendräumen (Fördersumme 500 Euro), Projekte, Veranstaltungen und Aktionen (Fördersumme 750 Euro), Neugründungen von selbstverwalteten Jugendtreffs (Fördersumme 1500 Euro). Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden! Die Jury entscheidet in der Regel in 4 Wochen. Mehr Informationen
fortlaufend | Kleinprojektefonds | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro. Das besondere Anliegen ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten. Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Mehr Informationen
