Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 3. Antragsfrist

Autor_innen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder Zukunftskonferenzen – sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger haben im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate zu beantragen.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist vom 18. Januar bis 2. März 2023 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) möglich.

Informationsveranstaltungen

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG im Antragszeitraum Informationsveranstaltungen an. Neben einer Einführung zur Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung und zum aktuellen Förderaufruf wird es im Verlauf der Veranstaltungen auch die Möglichkeit geben, eigene Fragen zu stellen.

Die Online-Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt. Um eine Anmeldung wird gebeten!

Unterstützung durch das Netzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen

Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure in ganz Sachsen im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern und von Fördermittelberatung profitieren. Weitere Informationen: Netzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen

Weitere Informationen hier

Und hier (Förderaufruf)

Und hier (Förderportal SAB)

Redaktion TolSax

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