Kleinprojektefonds

Autor_innen: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 gestellt werden. #kleinprojektefonds_sachsen

Förderprofil

  • Fördergegenstand: Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens
  • Förderhöhe: bis zu 100 % der Gesamtausgaben, max. 5.000 Euro
  • Eigenanteil: erwünscht, aber nicht erfordert
  • Bearbeitungszeit: 6 Wochen
  • Antragstellung: per Online-Formular ab 30. Januar 2023

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Was wird gefördert?

Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu Kulturprogrammen bei kleineren Stadt- oder Dorffesten.

Welche Kriterien sollten erfüllt sein?

Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte in kleineren und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken, von relevanter Reichweite sind und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fortlaufend bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden. Um über die aktuellen Ausschreibungen der Kulturstiftung auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.

In welcher Höhe fördert die Kulturstiftung Kleinprojekte?

Beantragt werden können in der Regel zwischen 500 und maximal 5.000 Euro. Die Zuwendung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Falls die geplanten Gesamtausgaben die Antragsumme überschreiten, ist im Antragsformular unter Einnahmen anzugeben, welche weiteren Mittel zur Kostendeckung eingeplant sind (z.B. Eintrittseinnahmen, Spenden, Eigenmittel, weitere Förderungen etc.). Die Antragssumme ist auf volle 10 Euro zu runden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen alle Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn dargestellt werden kann, dass diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, in dem alle Angaben zum Antragsteller und dem geplanten Projekt vollständig anzugeben sind.

Was kann nicht gefördert werden?

Projekte in städtischen Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz; Projektvorhaben städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteure und Kooperationspartner im ländlichen Raum; Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten; die Produktion von Kunstwerken (u.a. Skulpturen/ Installationen im öffentlichen Raum); Publikationsvorhaben; Investitionen in Privatbesitz; Projekte, die vorrangig Einzelinteressen dienen; Vorhaben und Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte)

Wann ist ein Projekt kein Kleinprojekt mehr?

In der Regel gehen wir davon aus, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Hier empfehlen wir die Projektförderung.

Wer entscheidet über die Förderung?

Ein Fachgremium der Kulturstiftung, das regelmäßig über die eingegangenen Anträge berät und entscheidet.

Fördervolumen

Von 2019 bis 2022 wurden mit dem Programm bereits rund 900 Kleinprojekte mit mehr als 3 Mio. Euro gefördert. 2022 standen dem Kleinprojektefonds rund 1,3 Millionen Euro zur Förderung zur Verfügung, mit denen 371 Vorhaben gefördert wurden. Für das Jahr 2023 steht ein Fördervolumen von rund 700.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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