KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen

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Autor_innen: KULTUR.GEMEINSCHAFTEN

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN

ist ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Auf einen Blick

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion (z. B. Audiopodcast, Video, Livestream) soll in bestehende, nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der geförderten Institutionen und Projektträger eingebettet sein, entsprechende Kompetenzen und Kapazitäten dieser Kultureinrichtungen stärken und damit mittelfristig auch einen Beitrag zu ihrer digitalen Transformation leisten. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN knüpft an bestehende Förderprogramme, Initiativen und Projekte der Länder und des Bundes in diesem Bereich an und wird sich eng mit diesen vernetzen.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN reagiert unmittelbar auf den durch die Covid-19-Pandemie drastisch verdeutlichten Bedarf an attraktiver digitaler Kulturkommunikation und Kulturvermittlung und bietet darauf abgestimmte, miteinander kombinierbare Förderinstrumente an, die allerdings auch über die aktuelle Krise hinaus sinnvoll und langfristig wirksam sind.

Kultur.Gemeinschaften: Ziele

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will mehrere, auch langfristig relevante Ziele erreichen:

  • Die geförderten Einrichtungen und Projektträger sollen aktiv dabei unterstützt werden, über digitale Kanäle zur Erhöhung der kulturellen oder künstlerischen Angebotsvielfalt beizutragen, die Sichtbarkeit ihrer Arbeit zu erhöhen, mit ihrem regulären Publikum auch außerhalb physischer Begegnungsräume zu interagieren, neue Personengruppen anzusprechen und damit nicht nur in Krisenzeiten gegebenenfalls auch ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern (z. B. durch Abonnements, stream on demand, pay per view etc.).
  • Innerhalb der geförderten Einrichtungen soll die Akzeptanz für die Konzeption, Produktion und Veröffentlichung digitaler Kommunikations- und Vermittlungsformate erhöht, die dafür erforderlichen Kompetenzen und Kapazitäten aufgebaut bzw. gestärkt und damit auch neue, nachhaltig wirksame Impulse für die kuratorische, künstlerische und vermittelnde Arbeit in den geförderten Institutionen geschaffen werden.
  • Der Erfahrungs- und Wissensaustausch der geförderten Einrichtungen und Projektträger untereinander soll begünstigt und Kooperationen angeregt werden. Auf diese Weise sollen in Deutschland digitale Infrastrukturen und digitale Kompetenzen im Kulturbereich ausgebaut, besser miteinander vernetzt und damit insgesamt leistungsfähiger gemacht werden.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN spricht so unterschiedliche ‚Gemeinschaften‘ (‚communities‘) in unserer Gesellschaft an, die für Einrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur gleichermaßen wichtig sind: 1. das Publikum bzw. Besucherinnen und Besucher bzw. Nutzerinnen und Nutzer, 2. die Mitarbeitenden innerhalb der eigenen Einrichtung sowie 3. Kolleginnen und Kollegen in anderen Kultureinrichtungen. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN will die Kommunikation und Interaktion von Kultureinrichtungen mit jeder dieser ‚Gemeinschaften‘ stärken und damit sowohl einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krise leisten als auch, davon unabhängig, die langfristige digitale Transformation des Kulturbereichs in Deutschland vorantreiben.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Zielgruppe und zentrale Fördergrundsätze

  • Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
  • Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die geplante und durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN ermöglichte digitale Content-Produktion in bestehende Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt oder die Grundlage für die Erarbeitung entsprechender Konzepte oder Strategien durch den Antragstellenden im Rahmen der beantragten Maßnahme ist.
  • Die Antragstellenden müssen plausibel darstellen, wie die beantragte Maßnahme die Ziele des Förderprogramms – insbesondere die angestrebte, langfristig wirksame Stärkung von relevanten Kompetenzen und Kapazitäten in den antragstellenden Einrichtungen – umsetzt. In diesem Zusammenhang sind mindestens zwei konkrete Projekte der digitalen Content-Produktion zu benennen, die mit dem beantragten Ausstattungspaket (Fördermodul 1) und ggf. durch Beauftragung externer Dienstleistungen (Fördermodul 2) durchgeführt werden sollen. Der Bezug dieser Projekte zu den regulären Aufgaben sowie den bestehenden Konzepten oder Strategien der Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der Antragstellenden muss dabei deutlich sein.
  • Die Antragstellenden verpflichten sich durch Unterschrift einer Annahmeerklärung, zur Erfolgskontrolle (Verwendungsnachweis) der beantragten Maßnahme zusätzlich zu einem ausführlichen Erfahrungs- und Sachbericht die Veröffentlichung im Internet oder den Sozialen Medien von mindestens zwei Projekten der digitalen Content-Produktion nachzuweisen, die mit dem beantragten Ausstattungspaket (Fördermodul 1) und ggf. durch Beauftragung externer Dienstleistungen (Fördermodul 2) durchgeführt wurden. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Konzepte oder Strategien für die (digital gestützte) Kulturkommunikation und Kulturvermittlung hatten, diese aber im Rahmen der beantragten Maßnahme erarbeiten konnten, sind gehalten, diese neu entwickelten Konzepte oder Strategien im Rahmen des Verwendungsnachweises zu dokumentieren. Bei Nichteinhaltung der im Bewilligungsbescheid festgelegten Bestimmungen zur Erfolgskontrolle kann eine Rückforderung des Ausstattungspakets und / oder sonstiger Zuwendungen erfolgen.
  • Gefördert werden Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme. Anzustreben ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch den Antragstellenden; dieser Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen sowie durch Drittmittel (Stiftungen, Spenden, weitere öffentliche Zuwendungen etc.) erbracht werden. Bei Anträgen auf Förderung in den Fördermodulen 1, 2 und 3 sollte der Anteil der beantragten externen Dienstleistungen in Fördermodul 2 nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger eine Förderung im Rahmen von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme der Förderung durch mehrere Antragstellende sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.
  • Anträge auf Förderung können nur über das digitale Antragsformular der Website bei der Kulturstiftung der Länder gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expert*innen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und der digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsgeber des Förderprogramms besteht.
  • Bei der Antragstellung sind unbedingt die Regeln für die Kombination von Fördermodulen zu beachten.

Kultur.Gemeinschaften: Programmmodule

Gemäß den Programmzielen bietet KULTUR.GEMEINSCHAFTEN Förderung in drei Modulen an. Dabei gelten für die obligatorische oder fakultative Kombination von einzelnen Fördermodulen bestimmte, im Folgenden erläuterte Regeln.

Fördermodul 1: Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion

Gefördert wird der Erwerb von Ausstattungspaketen, durch die je nach Bedarf die technischen Voraussetzungen für eine attraktive digitale Content-Produktion geschaffen werden. Die Ausstattungspakete sollten plausibel auf die bei den antragstellenden Einrichtungen und Projektträgern bestehenden Rahmenbedingungen sowie auf die spezifischen Anforderungen der jeweils geplanten Produktionen abgestimmt sein. Eine entsprechende Differenzierung der geförderten Ausstattungspakete nach Inhalt und Umfang ist daher sinnvoll. Die bedarfsgerechte Zusammensetzung der Ausstattungspakete kann im Rahmen von Beratungsgesprächen mit der Kulturstiftung der Länder ermittelt werden. So können z.B. folgende Typen von Ausstattungspaketen zur Wahl gestellt werden:

Ausstattungsbeispiele

AusstattungspaketBeschreibungKosten
Ausstattungspaket A (Basispaket)Einfache Content-Produktion z. B. für Soziale Medien (Social Media Management)ca. 8.000 €
Ausstattungspaket BProduktion von Bühnenaufnahmen (z. B. Podiumsdiskussion, Veranstaltung, Theater, Konzert)ca. 17.000 €
Ausstattungspaket CProduktion hochwertiger Videoformate (für Einrichtungen mit ausgeprägter Expertise und Vorerfahrung)ca. 17.000 €

Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger ein Ausstattungspaket gemeinsam beantragen und dieses auch gemeinsam nutzen. Die Modalitäten der gemeinsamen Nutzung eines Ausstattungspaketes durch mehrere Projektpartner*innen sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 1 ist obligatorisch mit Fördermodul 3 zu kombinieren und kann fakultativ mit Fördermodul 2 kombiniert werden.

Fördermodul 2: Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleistungen

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN fördert die Beauftragung externer Dienstleistungen – z. B. in den Bereichen Contentplanung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion, bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten oder beim co-kreativen Kompetenz- und Kapazitätsaufbau. Die antragstellenden Einrichtungen und Projektträger sollen dadurch in die Lage versetzt werden, fehlende Kompetenzen bei der digitalen Content-Produktion projektbezogen auszugleichen und / oder nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung zu entwickeln bzw. auszubauen. Die zu beauftragenden externen Dienstleistungen sollten dabei plausibel auf die bei den antragstellenden Einrichtungen und Projektträgern bestehenden Rahmenbedingungen sowie auf die spezifischen Anforderungen der jeweils geplanten Produktionen abgestimmt sein.

Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Einrichtungen und / oder Projektträger externe Dienstleistungen gemeinsam beantragen und diese auch gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Modalitäten der gemeinsamen Inanspruchnahme externer Dienstleistungen durch mehrere Projektpartner*innen sind durch eine Kooperationsvereinbarung zu regeln, die als Anlage zu den Antragsunterlagen einzureichen ist.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 2 kann nur zusammen mit Fördermodul 1 beantragt werden. Bei Anträgen auf Förderung in den Fördermodulen 1 und 2 sollte der Anteil der beantragten externen Dienstleistungen in Fördermodul 2 nicht mehr als 70% des gesamten Fördervolumens betragen.

Fördermodul 3: Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion

Ziel dieses Fördermoduls ist es, den geförderten Einrichtungen ein Instrumentarium an die Hand zu geben, anhand dessen sie begründet entscheiden können, was sie mit welchen Mitteln und Formaten warum kommunizieren. Gleichzeitig sollen die am Förderprogramm teilnehmenden Einrichtungen und Projektträger untereinander und mit bereits vorhandenen Strukturen in den Ländern vernetzt werden. Bei allen Maßnahmen der Konzeption, Durchführung und Vernetzung wird ein Höchstmaß an Einbindung bereits vorhandener Strukturen in den Ländern angestrebt.

Alle genannten Inhalte sowie weiterführende Aspekte wie Themenfindung und -umsetzung sowie die strategische Planung crossmedialer Kommunikation von kulturellen Einrichtungen werden in Webinaren erörtert und vertieft. Dabei sollen Best Practice-Beispiele vor allem aus dem Kulturbereich allgemein und später auch aus dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN vorgestellt und diskutiert werden. Für die Durchführung der Webinare im Bereich Qualifizierung sollen Trainer*innen, Praktiker*innen, Wissenschaftler*innen und Netzwerker*innen insbesondere aus bereits bestehenden Initiativen und Netzwerken der Länder gewonnen werden. Den Webinaren sind ggf. Videos vorangestellt, danach werden im Webinar Herausforderungen diskutiert, Inhalte vertieft und Fragen beantwortet.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bietet Beratung, Schulung und Weiterbildung mit Blick auf die Handhabung und den Einsatz der in Modul 1 geförderten Ausstattungspakete sowie auf die digitale Content-Produktion allgemein an. In Schulungsvideos werden Grundlagen erörtert, von der Einführung in die Produktionstechnik, die Grundlagen der Gestaltung von Bild, Video und Ton bis hin zur Distribution über Social Media und Livestreams etc.

Flankierend dazu wird bei der Kulturstiftung der Länder ein Helpdesk eingerichtet, das insbesondere für alle Fragen der digitalen Content-Produktion ansprechbar sein wird. Zudem soll von hier aus ein regelmäßiges Feedback gegeben werden zu ausgesuchten Produktionen von geförderten Einrichtungen und Projektträgern.

Kombination mit anderen Fördermodulen: Fördermodul 3 kann nur zusammen mit Fördermodul 1 oder zusammen mit Fördermodul 1 und 2 beantragt werden.

Transfermodul: Online-Ressourcen für die digitale Content-Produktion

Der Internetauftritt des Förderprogramms KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bündelt bestehende sowie im Rahmen des Förderprogramms (s. Fördermodul 3) erstellte Ressourcen zur digitalen Content-Produktion, verweist auf thematisch einschlägige Portale und Plattformen insbesondere der Länder und des Bundes, unterstützt den Wissensaustausch und die Vernetzung der geförderten Einrichtungen untereinander und begleitet die Verbreitung der geförderten Produktionen auf Plattformen im Internet sowie in den Sozialen Medien. Die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Webseite erfüllt damit die Funktionen der Service- und Qualifizierungsplattform, des Ressourcen-Wegweisers sowie eines Schaufensters auf die durch KULTUR.GEMEINSCHAFTEN geförderten Einrichtungen und Projekte.

Kultur.Gemeinschaften: Fragen und Antworten

Ab wann können sich Einrichtungen bewerben?

Einrichtungen können sich ab dem 15.9.2020 ausschließlich über die KULTUR.GEMEINSCHAFTEN-Website bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles).

Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.

Wer entscheidet über die Vergabe der Fördermittel?

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die aus Expert*innen in den Bereichen der digitalen Content-Produktion und der digital unterstützten Kulturkommunikation und Kommunikation sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsgeber des Förderprogramms besteht.

Wie ermittele ich, welche Technikausstattung (Fördermodul 1) für meine Einrichtung geeignet ist?

Im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit den Mitarbeiter*innen des Helpdesks bei der Kulturstiftung der Länder können Institutionen, die sich für eine Antragstellung bei KULTUR.GEMEINSCHAFTEN interessieren, Informationen zu den Ausstattungskomponenten erhalten, die für eine Umsetzung der geplanten Content-Produktionen notwendig sind.

Wie kann ich den Helpdesk zur vorhergehenden Beratung erreichen, wenn ich mich mit meiner Einrichtung bei KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bewerben möchte?

Der Helpdesk kann unter kontakt@kulturgemeinschaften.de oder telefonisch unter 030 – 893 63 5-60 erreicht werden. Eine vorhergehende Beratung zu Fragen des Förderprogramms wird empfohlen.

Kultur.Gemeinschaften: Förderung

gefördert durch

aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Kultur.Gemeinschaften: Kontakt

Projektmanagement KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bei der Kulturstiftung der Länder
Conrad Mücke 
Lützowplatz 9, 10785 Berlin
Tel.: +49 30 8936 35-60
Email: kontakt@kulturgemeinschaften.de

Weitere Informationen hier

Download Antragsunterlagen hier (PDF)

Redaktion TolSax

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