100xDigital. Das DSEE-Programm für den digitalen Wandel in Engagement und Ehrenamt

Autor_innen: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Der digitale Wandel verändert nicht nur unser Leben in allen Bereichen, sondern auch das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement. Viele Tätigkeiten können inzwischen gut digital erledigt werden. Es entstehen neue Formen der Kommunikation, Zusammenarbeit und Beteiligung. Für Organisationen im Ehrenamt stellen sich konkret die Fragen: Wie und welche digitalen Lösungen tragen dazu bei, dass sie besser arbeiten können? Wie kann eine passgenaue und datenschutzkonforme IT-Landschaft eingerichtet werden? Wie können Kanäle der Sozialen Netzwerke authentisch und gewinnbringend bespielt werden? Oder wie kann bereits vorhandenes und neu generiertes Wissen zur Digitalisierung gesichert und genutzt werden?

Genau diesen Fragestellungen und noch vielen weiteren widmet sich das Programm 100xDigital. Mit 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel.

Hier bis zum 20. Februar bewerben!

100xDigital auf einen Blick

Im Engagement und Ehrenamt stecken Kreativität und Neugier: Gute Voraussetzungen, um auf dem Weg ins Digitale aktiv voranzuschreiten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig digitale Kompetenzen sind, um Zukunft zu gestalten und Krisen zu meistern.
Um die Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe weiter zu verbessern, bedarf es nicht nur einer finanziellen Unterstützung, sondern darüber hinaus auch einer fachlichen Begleitung sowie tiefergehende digitale Kompetenzen auf individueller und organisationaler Ebene – dabei unterstützt das Programm der DSEE.

Was sind die Bestandteile des Programms?

Das Unterstützungsprogramm 100xDigital setzt sich aus mehreren Programmbausteinen zusammen.

I Qualifizierung & Beratung

Die 100 teilnehmenden Organisationen erhalten ein umfangreiches und anwendbares Grundlagenwissen rund um die Themen des digitalen Wandels. Sie werden befähigt, digitale Herausforderungen zu benennen und konkrete, individuelle Lösungen für ihre Organisation zu entwickeln.

Die Organisationen werden während der Programmlaufzeit bei der Bedarfsanalyse, der Strategiebildung, dem Antragsverfahren, der Aneignung und Verstetigung digitaler Kompetenzen sowie der Vermittlung von Techniken und Methoden der Organisationsentwicklung beraten und begleitet.

II Umsetzung eines konkreten Digitalprojektes

Die teilnehmenden Organisationen erhalten neben der monetären Förderung zur Umsetzung eines konkreten Digitalvorhabens in Höhe von bis zu 20.000 Euro die Kostenübernahme für eine ressourcenorientierte und bedarfsgerechte Prozessbegleitung.

Die DSEE vermittelt den teilnehmenden Organisationen eine passende Beraterin/Berater bzw. Coachin/Coach. Diese zeichnen sich durch eine relevante Aus- und Weiterbildung sowie nachgewiesene langjährige praktische Erfahrung in der Begleitung gemeinnütziger Organisationen aus. Mit ihrer wertschätzenden und ressourcenorientierten Haltung sind sie in der Lage, die Fähigkeiten der Teilnehmenden zu aktivieren, auf vorhandene Ressourcen aufzubauen und auf das Erreichen passgenauer Lösungen für die Organisationen hinzuwirken.

Es wird vorausgesetzt, dass die teilnehmenden Organisationen die für ihr Projekt individuell benötigten Stunden zur praktischen Umsetzung bereitstellen werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmenden, für die Prozessbegleitung durch eine Beraterin/einen Berater mindestens fünf Personentage à 8 Stunden (40 Zeitstunden gesamt) über den Förderzeitraum einzuplanen.

III Vernetzung & Wissenstransfer

Mit der Zusage für eine Teilnahme am 100xDigital-Programm erfolgt gleichzeitig die Aufnahme in die 100xDigital-Community. Die teilnehmenden Organisationen erwarten während der Programmlaufzeit und darüber hinaus zahlreiche On- und Offline-Angebote und Impulse zum gegenseitigen Kennenlernen, zum fachlichen Wissensaufbau sowie zum Erfahrungsaustausch.

Zum Zwecke der bundesweiten nachhaltigen Vernetzung unter den Teilnehmenden (Peer-to-Peer) wird zudem eine digitale Plattform bereitgestellt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Organisationen, sich niedrigschwellig und bedarfsorientiert sowie organisations- und projektübergreifend zu verbinden. Die Community soll zudem darin bestärkt werden, eigene Formate entlang ihrer Bedürfnisse zu entwickeln.

Zum feierlichen Abschluss des Programms werden alle teilnehmenden Organisationen mit ihren Vertreterinnen und Vertretern zur „100xDigital Community Convention“ eingeladen.

Was wird gefördert?

In den vergangenen zwei Jahren hat die DSEE bereits über 200 gemeinnützige Organisationen dabei unterstützt, die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich zu nutzen. Ein besonderer Fokus des Programms liegt hierbei auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozess innerhalb der Organisation. Digitalisierung bedeutet nicht nur die Einführung einer neuen Software. Damit sich langfristig funktionierende Strukturen und Prozesse rund um technische Lösungen etablieren, unterstützt 100xDigital alle teilnehmenden Organisationen intensiv bei den einzelnen Schritten auf dem Weg der Digitalisierung. Dazu zählen Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen sowie Unterstützungen bei Bedarfsanalyse und der individuellen Projektplanung sowie der Frage, wie alle Mitglieder der Organisation im Prozess mitgenommen werden können. Außerdem erwartet die Projekte die Aufnahme in die 100xDigital Community und daran angegliederte Vernetzungsformate.

Nachfolgend findet ihr eine kleine Auswahl der geförderten und begleiteten Digitalprojekte:

Daten- und Wissensmanagement

  • Digitalisierung eines Vereinsarchivs
  • Einführung und Verwaltung einer Datenbank

Öffentlichkeitsarbeit

  • (Neu-) Gestaltung einer Vereinswebsite
  • Erstellung von Social Media-Kanälen und Unterstützung bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie

Professionalisierung der Vereinsarbeit

  • Einführung eines CRM-Systems
  • Etablierung einer datenschutzkonformen IT-Infrastruktur

Community Building

  • Entwicklung und Moderation digitaler Plattformen
  • Aufbau und Erweiterung einer virtuellen Community

Veranstaltungen

  • Organisation von digitalen und hybriden Veranstaltungen
  • Digitalisierung der Veranstaltungsadministration

Zusammenarbeit

  • Unterstützung bei der Einführung neuer Tools
  • Tool- und Prozessoptimierung der Arbeitsweise

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, die sich einer konkreten Herausforderung des digitalen Wandels stellen wollen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt, als auch solche bis zu einer Größe von maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent). Darunter fallen:

  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen bürgerlichen Rechts
  • Unternehmen (bspw. in den Rechtsformen gGmbH, gUG, gAG)
  • gemeinnützige Genossenschaften
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die antragstellenden Organisationen müssen als gemeinnützig i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt sein.

Was sind die Auswahlkriterien?

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der nachfolgenden Kriterien:

  • erkennbare Motivation zur Umsetzung eines Digitalprojektes,
  • realistische Selbsteinschätzung der Veränderungen, die mit der Digitalisierung und dem Digitalprojekt in Verbindung stehen,
  • Erkennbarkeit vorhandener Ressourcen,
  • Bereitschaft zu Qualifizierung & Kompetenzerwerb,
  • nachvollziehbare und überzeugende Projekt- und Wirkungslogik (plausibel, realistisch, im Rahmen des Programms umsetzbar, nachhaltig),
  • klar erkennbarer Mehrwert des Projektes für die Organisation/für das bürgerschaftliche Engagement insgesamt,
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Organisationen und Strukturen,
  • Zielgruppe (Menschen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben, z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungshintergrund, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen),
  • ausgeglichene Verteilung der Bundesländer,
  • ausgeglichene Verteilung der Ehrenamts- und Engagementbereiche,
  • Anzahl der zu erreichenden Engagierten,
  • erstmalige Teilnahme: Organisationen, die sich zum ersten Mal für das Programm 100xDigital bewerben, erhalten Vorrang gegenüber Organisationen, die bereits in den vergangenen Jahren am Programm teilgenommen haben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Unterstützungsprogramm 2023

Wie stelle ich einen Antrag?

Die komplette Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Nach einer erstmaligen Registrierung könnt ihr als antragstellende Organisation zu jeder Zeit eure Informationen aktualisieren, relevante Dokumente einstellen, Förderanträge stellen, überarbeiten und mit euren Ansprechpersonen Kontakt aufnehmen. Die Antragsstellung für 2023 wird ab Anfang Februar 2023 möglich sein. Mehr erfahrt ihr hier oder über unseren Newsletter.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Im Rahmen des DSEE-Programms „100xDigital“ können, soweit sie erforderlich und angemessen sind, folgende Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden:

  • vorhabenbezogene Personalausgaben: Für das Projektpersonal können Ausgaben in Anlehnung an den TVöD (Bund) höchstens bis zur Entgeltgruppe E13 TVöD (Bund) als zuwendungsfähig anerkannt werden, soweit die Tätigkeiten im Projekt eine entsprechende Vergütung begründen und das eingesetzte Personal über die nachweisbare erforderliche Qualifikation verfügt. Das Besserstellungsverbot ist dabei zu beachten.
  • Sachausgaben bestehend aus Hardware und Software zur Verbesserung interner Prozesse, der Kommunikation mit Engagierten sowie zur Gewinnung neuer Mitglieder,
  • Honorare und Entgelte für die beantragten Maßnahmen, die dem Ziel dienen, interne Prozesse und die Kommunikation mit Engagierten sowie Nutzerinnen und Nutzern der Angebote zu verbessern sowie neue Engagierte zu gewinnen,
  • fach- und sachbezogene Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche.

Institutionelle Förderungen sind ausgeschlossen.

Die DSEE hat das Recht, im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit Nachweise zu fordern (z.B. durch Vorlage mehrerer Angebote).

Bis wann müssen die Fördergelder verausgabt werden?

Die bereitgestellten Fördermittel müssen bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet werden. Nicht verwendete Fördermittel verfallen und müssen ggf. an die DSEE zurückerstattet werden. Weitere Details (auch zu nicht förderfähigen Kosten) könnt Ihr der jeweils aktuellen Förderbekanntmachung entnehmen.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Anträge werden schnellstmöglich nach Beendigung der Antragsfrist durch die DSEE geprüft und die Organisationen erhalten zeitnah eine Benachrichtigung über den Status ihres Antrages über das Förderportal.

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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