Erfurter Erklärung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland verabschiedet „Erfurter Erklärung zur Demokratiestärkung in Zeiten antidemokratischer Entwicklungen“. Dem Aufruf zur Mitunterzeichnung der Erklärung sind
258 Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe und 178 Einzelpersonen aus der Kinder- und Jugendarbeit, der Sozialen Arbeit, der Wissenschaft und Politik gefolgt. Für die Organisatoren_innen eine überwältige Rückmeldung und starkes Signal, sich gegen die Einflussnahme
antidemokratischer Kräfte auf die Offenen Kinder- und Jugendarbeit und unsere Gesellschaft zur Wehr
zu setzen. Auch einige der Mitglieder des Netzwerks Tolerantes Sachsen haben die Erfurter Erklärung unterzeichnet.

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Kurzgutachten zur rechtlichen Einschätzung staatlicher „Genderverbote“

Wird ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten, ist das verfassungsrechtlich problematisch. Zu dieser Einschätzung kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Kurzgutachten im Rahmen der Schriftenreihe „Standpunkte“. Nach Ansicht der Jurist*innen der Antidiskriminierungsstelle bestehe „insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“.

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