Es braucht einen Rettungsschirm für Opferberatungsstellen und Demokratieprojekte

Beratungsstellen aus Brandenburg, Sachsen und Thüringen sowie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) warnen in einer gemeinsamen Pressemitteilung nach den Landtagswahlen vor einem Flächenbrand rechter, rassistischer und antisemitischer Angriffe und fordern einen Rettungsschirm für die Opferberatungsstellen, Asyl- und Migrationsberatungen sowie zivilgesellschaftliche Demokratieprojekte.

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Landtagswahlen 2024: Es droht eine Ausweitung der Gefahrenzonen

Eine aktuelle Auswertung der im VBRG e. V. zusammengeschlossenen Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, zeigt: Im Kontext der Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen droht eine Ausweitung der Gefahrenzonen für demokratisch und zivilgesellschaftlich Engagierte sowie Menschen, die aufgrund von rechten, rassistischen und antisemitischen Ideologien als Feindbilder markiert werden.

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Beratungsangebot: Gegenrechtsschutz

Mit dem Gegenrechtsschutz können Menschen und Organisationen unterstützt werden – zum Beispiel aus dem Bereich Journalismus, Wissenschaft, Kunst- und Kultur und aus dem aktivistischen Spektrum – die wegen ihrer Äußerungen im Zusammenhang mit dem Thema Rechtsextremismus bzw. von rechtsextremen Akteur*innen rechtlich belangt werden (Abmahnungen / Klagen / Rechtliche Drohungen). Sie können sich an den Gegenrechtsschutz für finanzielle und auch für ideelle Unterstützung wenden. Gegenrechtsschutz koordiniert Verfahren und Erfahrungsaustausch, vernetzt Betroffene und unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit.

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Analyse: Warum lösen sich Vereine auf? Strukturen und Gründe von Vereinslöschungen

In der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, warum Vereine in Deutschland aufgelöst werden. Die Ergebnisse offenbaren, dass es sich bei den aufgelösten Vereinen besonders um relativ junge und kleine Vereine mit einem lokalen Fokus handelt. Als Ursachen werden nicht finanzielle Gründe, fehlende Sachmitte oder Räumlichkeiten angeführt, sondern ein Mangel an Mitgliedern und die geringe Bereitschaft, ehrenamtliche Funktionen zu übernehmen oder sich in anderer Form freiwillig zu engagieren. Externe Faktoren wie ein erhöhter bürokratischer Aufwand tragen ebenfalls zur Destabilisierung bei. Die Studie betont die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Förderung der Mitglieder- und Ehrenamtsgewinnung und zur Verringerung bürokratischer Belastungen, um die Vitalität der Vereinslandschaft zu stärken.

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Rechtliche Rahmenbedingungen politischer Betätigung

Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit politischen Äußerungen in den Bereichen Gemeinnützigkeitsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Vereinsrecht. Die Handreichungen des Paritätischen Gesamtverbandes sollen dazu dienen, über zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren, um Paritätischen Organisationen Rechtssicherheit für ihre Arbeit zu geben.

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Erfurter Erklärung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland verabschiedet „Erfurter Erklärung zur Demokratiestärkung in Zeiten antidemokratischer Entwicklungen“. Dem Aufruf zur Mitunterzeichnung der Erklärung sind
258 Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe und 178 Einzelpersonen aus der Kinder- und Jugendarbeit, der Sozialen Arbeit, der Wissenschaft und Politik gefolgt. Für die Organisatoren_innen eine überwältige Rückmeldung und starkes Signal, sich gegen die Einflussnahme
antidemokratischer Kräfte auf die Offenen Kinder- und Jugendarbeit und unsere Gesellschaft zur Wehr
zu setzen. Auch einige der Mitglieder des Netzwerks Tolerantes Sachsen haben die Erfurter Erklärung unterzeichnet.

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht Kurzgutachten zur rechtlichen Einschätzung staatlicher „Genderverbote“

Wird ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten, ist das verfassungsrechtlich problematisch. Zu dieser Einschätzung kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Kurzgutachten im Rahmen der Schriftenreihe „Standpunkte“. Nach Ansicht der Jurist*innen der Antidiskriminierungsstelle bestehe „insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu verletzen“.

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