13. Februar als sächsischer Gedenk-und Trauertag – Stellungnahme der sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft (sLAG) Auseinandersetzung mit dem NS zum Gesetzesentwurf der AfD vom 7. Mai 2019

Stellungnahme der sächsischen Landesarbeitsgemeinschaft (sLAG) Auseinandersetzung mit dem NS zum Gesetzesentwurf der AfD vom 7. Mai 2019

Die sLAG Auseinandersetzung mit dem NS ist ein junges Netzwerk von erinnerungspolitisch Aktiven in Sachsen, das sich gegen Geschichtsrevisionismus und für eine kritische Erinnerungskultur einsetzt.

„Wir positionieren uns daher ausdrücklich gegen den von der AfD-Fraktion eingebrachten Entwurf für ein ‘Gesetz zum Schutze des Jahrestages 13. Februar als Sächsischer Gedenk- und Trauertag für die Opfer der Bombenkriege“, äußert hierzu Ann Katrin Düben von der Gedenkstätte für Zwangsarbeit in Leipzig und Sprecherin des Netzwerkes.

Nachdem die AfD bereits am 22. Mai 2019 durch ihren Antrag auf ein Verbot der „Antifa“ auffiel, der u.a. jegliche Geschichtskenntnis vermissen ließ, versucht sie nun mit einer Gesetzesinitiative die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, die die Einführung eines „stillen“ Gedenktages am 13. Februar fordert – ein Tag, an dem seit Jahrzehnten rechte und neonazistische Gruppierungen in Dresden aufmarschieren und der Opfer des vermeintlichen „Bombenholocaust“ gedenken. In ähnlichem Tenor der Argumentation reißt die AfD-Fraktion die Luftangriffe auf Dresden und andere sächsische Städte aus dem historischen Zusammenhang, um ein deutsches Opfernarrativ zu bedienen. So bleiben in der Begründung des Entwurfs der völkerrechtswidrige Angriff auf Polen, die Verbrechen der Wehrmacht, NS-Zwangsarbeit und die deutschen Menschheitsverbrechen bewusst unerwähnt. Die als „Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung“ bezeichneten Luftangriffe erscheinen als isolierte historische Ereignisse.

Als politische Strategie ist überdies die im Gesetzentwurf formulierte Forderung zu erkennen, am 13. Februar solle nicht nur an die Opfer der Luftangriffe der Alliierten erinnert werden, sondern ebenfalls an die „Opfer moderner, unterschiedslos tötender Massenvernichtungs-‚ Waffen‘“ weltweit. Diese Erweiterung des Gedenkens vermittelt ein scheinbar universalistisches Anliegen, das jedoch angesichts der kommenden Wahlen allein dazu dient, sich von den Neonazis vermeintlich zu distanzieren und eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen. An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass mit dem „Volkstrauertag“ bereits ein von der AfD so geforderter „stiller Feiertag“ in Erinnerung an alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft existiert. Dieser Gedenktag hat sich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik von einem selbstviktimisierenden, auf die deutschen Soldaten und zivilen Kriegstoten gerichteten Feiertag hin zu einem integrativen, ebenso die Millionen Opfer des NS sowie aktuelle Todesopfer von Kriegen berücksichtigenden Gedenken entwickelt. Eine Entwicklung hin zu einer pluralen Erinnerungskultur, die von der AfD in den letzten Jahren wiederholt unterminiert wurde, indem sie an diesem Tag allein der deutschen Soldaten und zivilen Kriegstoten gedachte. Diese Instrumentalisierung des Gedenkens setzt sich nun in der aktuellen Gesetzesinitiative fort.

„Individuelle Erinnerung und Trauer angesichts der vielen Menschen, die in Dresden im Februar 1945 bei den Luftangriffen starben, braucht keinen von der AfD eingebrachten Feiertag! Vielmehr sind die Initiativen unserer Mitglieder zu unterstützen, die sich am 13. Februar gegen die rechte Vereinnahmung einsetzen, wie beispielsweise der ‚Mahngang Täterspuren‘, der über Rüstungsindustrie und NS-Zwangsarbeit in Dresden aufklärt und damit ein Zeichen gegen historische Entkontextualisierung und für eine kritische Erinnerungskultur heute setzt.“,fordert Uwe Hirschfeld, Hochschullehrer und Sprecher der sLAG.

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Redaktion TolSax

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