Das Neutralitätsgebot für Mitarbeitende von Verwaltung und Behörden

Autor_innen: Kulturbüro Sachsen e.V.

Für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung gilt das Neutralitätsgebot. Es verpflichtet dazu, in politischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen Zurückhaltung zu wahren. In der Praxis kann die Doppelverpflichtung – Neutralität einerseits, aktiver Schutz der Menschenwürde andererseits – zu Unsicherheiten führen. Ob beim Umgang mit diskriminierenden Äußerungen, bei öffentlichen Veranstaltungen oder im täglichen Verwaltungshandeln: Immer wieder entstehen Situationen, in denen nicht klar ist, wie Neutralität und Verfassungsauftrag miteinander vereinbar sind. Diese Unsicherheit darf jedoch nicht dazu führen, dass aus Sorge vor einem möglichen Fehlverhalten die gebotene Haltung unterbleibt. Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit – sie schließt ein entschiedenes Eintreten für die Grundrechte und die freiheitlich demokratische Grundordnung ausdrücklich ein.

Diese Handreichung möchte dabei unterstützen, in solchen Momenten Orientierung zu finden. Sie zeigt anhand praktischer Beispiele, wie Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung und Bürgermeister:innen verantwortungsvoll, rechtssicher und zugleich mutig handeln können – im Bewusstsein, dass die Achtung der Menschenwürde der Maßstab allen staatlichen Handelns ist.

Download der Handreichung (PDF)

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Kulturbüro Sachsen e.V.

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