Aktuelle Förderfristen April bis Juli 2023

Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben bis Juli 2023 für Euch zusammengestellt.

05.04. | Politische Medienbildung: „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ | SLM & SLpB

Unter dem Schwerpunkt „Keine Angst vor schlechten Nachrichten“ sollen erwachsene Mediennutzende in ihrem Umgang mit belastenden medialen Informationen und Nachrichten gestärkt werden. Sächsische Vereine und Einrichtungen aus dem medienpädagogischen Bereich und der Erwachsenenbildung sind aufgerufen, sich mit geeigneten Konzepten bei der SLM zu bewerben (Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Sachsen). SLM und SLpB treffen dann eine gemeinsame Auswahl der förderungswürdigen Projekte. Die Förderprojekte im Umfang von mind. 2.000 Euro bis max. 18.000 Euro bei einem Eigenanteil von mind. 5% sollen 2023 umgesetzt werden (frühester Maßnahmenbeginn Juni 2023; Förderzeitraum endet spätestens zum 28.03.2024). Für die Antragsstellung, Durchführung und Abrechnung der Projekte gilt die Förderrichtlinie der SLM. Verlängerte Antragsfrist (Jene, die bereits Anträge einreichten, haben die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu überarbeiten und zeitlich anzupassen): 05. April 2023. Mehr Informationen

18.04. | 2. Förderrunde „Orte der Demokratie“ | SMJusDEG

In der zweiten Förderrunde der „Orte der Demokratie“ sollen bis zu acht weitere Projekte für eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Jahr ausgewählt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch höher. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. Frist zur Interessensbekundung: 18. April 2023. Mehr Informationen

21.04. | Wie wir erinnern: Plurale Erzählungen – Kollektive Geschichten – Gemeinsame Wege | Stiftung EVZ

Die Stiftung EVZ fördert Projekte der historisch-politischen Bildungsarbeit, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen mit mindestens 30.000 und höchstens 80.000 Euro. Die Laufzeit eines Projekts beträgt zwischen 6 und 18 Monaten, frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.09.2023. Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Antragsfrist: 21. April 2023. Mehr Informationen

30.04. | Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung »Kultur.LEBT.Demokratie« 2023 | Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung Kultur.LEBT.Demokratie prämiert beispielhafte Projekte der Kulturellen Bildung mit 1.000€ (3. Platz), 2.500€ (2. Platz) und 5.000€ (1. Platz). Im Fokus stehen Formate, die eine nachhaltige Entwicklung bei Einzelpersonen und Gruppen jeden Alters angestoßen haben und damit das demokratische Miteinander fördern, demokratische Prozesse verstehen helfen, zur demokratischen Teilhabe befähigen. Die Projekte können sich in jeder künstlerischen Sparte (Musik, Literatur…) und jeder kulturellen Praxis (Handwerk, Brauchtum…) bewegen und sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene richten. Gewürdigt werden: kulturell-künstlerische Bildungsformate, die im Ergebnis helfen, ein demokratisches Gemeinwesen zu stärken. Einrichtungen oder Akteure, die kulturelle Bildung als Methode im Sinne der Demokratieförderung begreifen und anwenden. Innovative Ansätze genauso wie verstetigte Strategien, die nicht das Rad neu erfinden, sondern stets am Laufen halten. Aufgerufen sind auch all jene Projekte kultureller Bildung, die vielleicht gar keine Demokratiearbeit intendierten und erst im Prozess auf solche Wirkungen gestoßen sind. Einsendefrist: 30. April 2023. Mehr Informationen

18.05. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen vergeben wir auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfristen: 18. Mai 2023 (für die Jurysitzung am 01.06.). Mehr Informationen

fortlaufend bis 31.07. | RE:Start: Neustart für Jugendräume im ländlichen Raum | Sächsische Jugendstiftung

Auch 2023 vergibt die Sächsische Jugendstiftung Förderungen an Jugendgruppen, Selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. Fördersumme und -bedingungen sind abhängig vom jeweiligen KIT, auf das ihr euch bewerbt. Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge. Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023. Antragsfrist: fortlaufend bis 31. Juli 2023. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderung von alternativen Projekten im Osten | Netzwerk Polylux e.V.

Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Wir fördern auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Das Netzwerk fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig. Dabei fördert Polylux sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Unterstützt werden v.a. Projekte in ländlicheren Regionen im Osten mit emanzipatorischen Ansätzen und antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit, Selbstorganisation und DIY-Haltung. Mehr Informationen

fortlaufend | Kleinprojektefonds | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2023 können ab 30. Januar 2023 fortlaufend gestellt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume | Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Mit dem Mikroförderprogramm fördert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen mit bis zu 2.500€. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, Personalkosten können nicht gefördert werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beendet sein. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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