Fördertipps

Aktuelle Förderfristen Juli bis September 2026

Fördertipps

27.07. | Demokratiegeschichte | Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte

Zentrales Anliegen ist es, deutschlandweit Menschen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Demokratiegeschichte und ihren Orten anzuregen. Für den Förderaufruf 2027/2028 werden keine verpflichtenden Themenschwerpunkte vorgegeben. Gleichwohl sollen gezielt inhaltliche Impulse gesetzt und insbesondere Projekte gefördert werden, die: digitale Vermittlungsformate entwickeln und umsetzen (z. B. Serious Games, digitale Lernangebote, Plattformen oder Rundgänge), sich an bedeutenden Jahrestagen der Demokratiegeschichte orientieren und den 18. März als Aktionstag der Demokratiegeschichte einbeziehen, beispielsweise durch entsprechende Programmpunkte oder Veranstaltungen innerhalb des Projekts. Zur Inspiration können die Aktivitäten des letzten „Tages der Demokratiegeschichte“ dienen. Einjährige Projekte starten zum 1. Januar 2027 und müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Überjährige Projekte starten zum 1. Januar 2027 und enden spätestens am 31. Dezember 2028. Überschreitet die beantragte Fördersumme 90.000 Euro, ist im Rahmen der Antragstellung verpflichtend ein detailliertes Projektkonzept einzureichen. Dieses ist zusätzlich zu den in der Antragsmaske der Förderdatenbank erfassten Angaben vorzulegen und soll die dort abgefragten Inhalte vertiefend ausführen. Die Antragstellung hat verpflichtend über die Förderdatenbank zu erfolgen. Dabei sind ausschließlich die dort bereitgestellten Formulare (insbesondere Antragsformular, Finanzierungsplan etc.) zu verwenden. Mehr Informationen

10.07. | Projektförderung | Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden. Einige grundsätzliche Voraussetzungen für eine Antragstellung sind im Folgenden zusammengefasst: Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden. Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege (bis auf Maßnahmen, die unter die Begriffe „Dach und Fach“ fallen und Objekte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden). Ausgeschlossen von einer Förderung sind Reisekosten und Verpflegung. Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert. Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein. Nur Projekte, die nach der Beschlussfassung durch die Gremien beginnen, können gefördert werden. Mehr Informationen

31.07. | Allgemeine Projektförderung | Kulturstiftung des Bundes

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Eingereichte Projekte dürfen nicht vor der Jurysitzung beginnen. Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Mehr Informationen

01.09. | Projektförderung | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Förderhöhe: max. 50 % der Gesamtausgaben (Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.), Eigenanteil: mind. 5 % der Gesamtausgaben. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Mehr Informationen

01.09. | Förderung | PwC Stiftung

Die PwC-Stiftung fördert Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken. Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die: kulturelle Bildung ermöglichen – z. B. durch Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst, werteorientierte ökonomische Bildung vermitteln – etwa zu Themen wie Demokratie, Nachhaltigkeit oder Wirtschaftsethik, Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre in den Mittelpunkt stellen, Partizipation fördern – junge Menschen gestalten aktiv mit, Modellcharakter besitzen – das Projekt ist übertragbar und kann als Vorbild dienen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) mit Sitz in Deutschland. Pro Förderrunde können Mittel für die Projektdurchführung (vierstelliger bis niedriger
fünfstelliger Bereich) für Sach-, Reise- und Personalkosten beantragt werden. Mehr Informationen

30.09. | Fonds für Antisemitismus-Bekämpfung und Aufklärung | Gemeinnützige Hertie-Stiftung

Der Fonds unterstützt durch die Vergabe von Förderungen an gemeinnützige Körperschaften (z.B. Stiftungen, gGmbh, gUG) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts vielfältige Projekte und Initiativen, die sich dem wachsenden Antisemitismus mutig entgegenstellen und aufklären. Gefördert werden vor allem innovative und wirksame Projekte, die junge Menschen erreichen wollen. Die Handlungsfelder der Hertie-Stiftung sind dabei insbesondere Bildung und Prävention, Digitale Gegenstrategien, Förderung jüdischen Lebens, sowie Erinnerungskultur und Geschichtsbewusstsein. Frühestmöglicher Start des Förderzeitraums ist der 01.01.2027. Zu- oder Absagen erfolgen im Laufe des Novembers 2026. Mehr Informationen

Eine Übersicht der fortlaufenden Fördertipps findet Ihr hier.

Redaktion TolSax

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