Aktuelle Förderfristen April bis Juni 2024

Wir haben ein paar aktuelle Fördertipps und Preisausschreiben von April bis Juni 2024 für Euch zusammengestellt. (Aktualisierter Artikel vom 19. März 2024)

02.04. | Neulandgewinner | Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V. und Neuland gewinnen e.V. 

Neulandgewinner, das sind Menschen, die selbst anpacken, um ihre Heimat zu einem Ort zu machen, an dem sie gerne leben. Im Programm Neulandgewinner können sich Menschen aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 50.000 Einwohnern in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um bis zu 50.000 € Förderung in zwei Jahren, sowie ein individuelles Mentoring und ein umfassendes Programm zur Qualifizierung und Vernetzung bewerben. Nächste Antragsfrist: 02. April 2024. Mehr Informationen

12.04. | ZusammenLeben gestalten | Ferry Porsche Challenge

Die Ferry Porsche Challenge unterstützt im Jahr 2024 mit insgesamt 1 Million Euro Projekte, die Begegnungen schaffen und Menschen zusammenbringen. Teilnehmen können kleine und große gemeinnützige Organisationen, Social Start-Ups und Vereine auf Baden- Württemberg und Sachsen, die sich für Vielfalt und gegenseitige Hilfe stark machen. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit der Organisation. Ob die Projekte, die Teil der Bewerbung sind, noch am Anfang stehen, oder bereits erfolgreich sind, spielt keine Rolle. Vergeben werden insgesamt 50 Preise zwischen 2.500 € und 75.000 €. Bewerbungsfrist: 12. April 2024. Mehr Informationen

15.04. | Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) | SMJusDEG

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung (FRL) wurde im Frühjahr 2022 erlassen. Ob Bürgerwerkstätten, Zukunftskonferenzen oder Leitlinienprozesse – sowohl Kommunen als auch zivilgesellschaftliche Träger erhalten im Rahmen des Förderprogramms finanzielle Unterstützung, um die Bevölkerung an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in ihrer Gemeinde zu beteiligen. Gefördert werden sowohl kommunale Maßnahmen als auch Vorhaben zivilgesellschaftlicher Initiativen im Bereich Bürgerbeteiligung mit mind. 5000€ und für die Förderung von „Einzelvorhaben zur Bürgerbeteiligung“ maximal 10 000 Euro einmalig je Vorhaben, als „Modellkommune Bürgerbeteiligung“ maximal 35 000 Euro pro Jahr, als „Bürgerkommune“ maximal 80 000 Euro pro Jahr (Eigenanteil mind. 10%). Nächste Antragsfrist: 15. April 2024. Mehr Informationen

22.04. | Zuschüsse im Projekt Movement Hub | Plan:B e.V.

Eure Initiative braucht finanzielle Unterstützung, um Druckkosten für Flyer, Honorare für Workshops, Fahrtkosten oder ähnliches zu bezahlen? Dann füllt das Antragsformular vom Plan:B e.V. im Projekt Movement Hub aus. Mit Zuschüssen von bis zu 1.500 bzw. 5.000 EUR können Projekte so schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Movement Hub fördert Gruppen, die sich im weiteren Sinne für Klimagerechtigkeit einsetzen, sich selbst organisieren (keine Individuen, Stiftungen, politischen Parteien, regierungsnahe oder profitorientierte Organisationen), demokratische Arbeitsweisen und Entscheidungsverfahren befolgen, überwiegend in Deutschland aktiv sind. Nächste Antragsfrist vor der Förderpause: 22. April 2024. Mehr Informationen

26.04. | Medienkompetenzförderung | Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ruft zu einer erneuten Einreichung von Anträgen zur Förderung von Medienkompetenz in regionalen Wirkungskreisen in Sachsen auf. Die Förderung dient dazu, vornehmlich Erwachsenen eine breite Palette an bedarfsgerechten Angeboten zur Förderung einer kritisch-reflektierenden Mediennutzung und medialen Orientierung zu unterbreiten. Die Informations- und Nachrichtenkompetenz soll dabei im Hinblick auf eine aktive und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe von Erwachsenen besonders gefördert werden. Die Fördermittel werden in 15 regionalen Wirkungskreisen bereitgestellt. Gefördert wird pro Wirkungskreis ein Maßnahmenpaket eines Antragstellers oder einer Antragstellerin im Umfang von max. 360.000 Euro, bezogen auf den gesamten Förderzeitraum, und mithin max. 120.000 Euro pro Jahr. Der Förderzeitraum beträgt 36 Monate und beginnt ab dem 01.01.2025. Antragsfrist: 26. April 2024. Mehr Informationen

30.04. | Preis für offenherzige Weitergabe | WOHN:SINN, Stiftung Bürgermut, Ashoka Deutschland

Die Jury zeichnet Beispiele für die bereits gelungene oder aussichtsreiche Weitergabe von guten sozialen Konzepten aus. Den Gewinner_innen winken Preisgelder und individuelle Beratung. Ein besonders herausragendes Projekt wird mit dem „Goldenen Rudi“ geehrt. Es gibt diese Gewinne: alle Nominierten der Vorauswahl erhalten eine Einladung zur Preisverleihung sowie öffentliche Aufmerksamkeit für ihr soziales Konzept und dessen Weitergabe; die Top 5 sowie der Sonderpreis der Jury erhalten eine individuelle Beratung durch Expert_innen. In der Beratung werden Transferkonzepte ausgearbeitet oder weiterentwickelt, z. B. in Hinblick auf die Wirkung oder Effizienz bei der Anwendung auf weitere Standorte; die Top 3 und der Sonderpreis erhalten gestaffelte Preisgelder (erster Platz 10.000€, zweiter Platz 5.000€, dritter Platz und Sonderpreis jeweils 2.500€) zur freien Verfügung; der erste Platz wird außerdem mit dem „Goldenen Rudi“ ausgezeichnet. Antragsfrist: 30. April 2024. Mehr Informationen

02.05. | Profil: Soziokultur – Prozessförderung | Fonds Soziokultur

Ziel der Förderung ist es stabilere Strukturen für Kulturelle Teilhabe und gesellschaftliche Mitgestaltung zu erreichen. Daher werden mit diesem Programm freie gemeinnützige Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit bei Entwicklungsprozessen unterstützt, die ihrer mittelfristigen Stabilisierung und strukturellen Verankerung dienen. Dies geschieht nach lokal unterschiedlichen Fragestellungen und gesellschaftlicher Bedingungen sowie bestenfalls unter Einbindung freier Kulturschaffender als Expert*innen der partizipativen Praxis und Strukturen. Es können mindestens 5.000 Euro – maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Vorhabens beantragt werden. Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor Mitte Juli des Förderjahres beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, gewünschten Künstler*innen/Berater*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden. Der Prozess muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. Der Prozess darf nicht länger als 2 Jahre andauern. Antragsfrist: 02. Mai 2024. Mehr Informationen

12.05. | JUGEND erinnert vor Ort & engagiert | Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

Die Förderlinie „JUGEND erinnert engagiert“ richtet sich an Akteure der historisch-politischen Bildung, die mit jungen Menschen außerschulische Projekte zur Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen sowie ihrer Vor- und Nachgeschichte in Deutschland entwickeln und durchführen. Ziel ist es, das kritisch-reflexive Geschichtsbewusstsein junger Menschen zu fördern und sie Träger:innen einer kritischen Erinnerungskultur werden zu lassen. Projektanträge können von gemeinnützigen rechtsfähigen Trägerorganisationen mit Sitz in Deutschland eingereicht werden. Die Antragssumme sollte zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro liegen. Mehr Informationen

15.05. | Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ | Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Der Engagement-Wettbewerb „machen!2024“ würdigt das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands. Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) suchen die besten 200 Ideen für den Zusammenhalt vor Ort. Damit Ideen für Ostdeutschland umgesetzt werden können, werden Preisgelder zwischen 2.500 und 10.000 Euro vergeben. Die Projektideen müssen in Städten und Gemeinden Ostdeutschlands mit weniger als 50.000 Einwohnern umgesetzt werden. Bewerben können sich ausschließlich Organisationen mit Sitz in Ostdeutschland, die am Ort ansässig sind bzw. sich vor Ort engagieren. Bewerben können sich Vereine und andere gemeinwohlorientierte Organisationen (bspw. gemeinnützige Stiftungen und Genossenschaften, Verbände und Sozialunternehmen) sowie Bildungs- und Jugendeinrichtungen. Die gemeinwohlorientierten Projektideen sollten sich mindestens einer der drei Wettbewerbskategorien zuordnen lassen und noch nicht abgeschlossen sein. Mehr Informationen

21.05. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 21. Mai 2024. Mehr Informationen

14.06. | Förderpreis | The Power of the Arts

The Power of the Arts fördert Projekte und Konzepte von gemeinnützigen Organisationen, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihres Bildungsstands, einer Beeinträchtigung oder ihrer Herkunft ermöglichen. The Power of the Arts fördert 2024 insgesamt fünf Projekte oder Konzepte aus aus allen künstlerischen Sparten sowie disziplinübergreifend mit einer Summe von jeweils 50.000 Euro. Die Ausschreibung von The Power of the Arts beginnt am 15. April 2024. Die Bewerbung für The Power of the Arts kann nach vorheriger Registrierung über ein Online-Formular bis spätestens 14. Juni 2024, 24.00 Uhr eingereicht werden. Mehr Informationen

30.06. | Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.| Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Im Mittelpunkt des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (BGZ) steht die Förderung von Projekten, die das interkulturelle Zusammenleben vor Ort in den Städten, Kommunen und im ländlichen Raum nachhaltig verbessern, den Spracherwerb begleiten, Teilhabe ermöglichen und zum gemeinsamen, freiwilligen Engagement ermutigen. Für eine Projektförderung können sich Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen bewerben, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen. Maximale Fördersumme: 70.000 Euro jährlich. Maximale Projektlaufzeit: drei Kalenderjahre (bis zu 36 Monate). Einbringung von Eigenmitteln: möglichst 10 Prozent. Nächste Antragsfrist: 30.06.2024. Mehr Informationen

fortlaufend | Kleinprojektefonds | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro (bis zu 100% der Gesamtausgaben, Eigenanteil erwünscht, aber nicht erfordert). In der Regel wird davon ausgegangen, dass Projekte mit einem Etat von mehr als 25.000 Euro keine Kleinprojekte sind, ebenso wie langjährig etablierte Projekte mit gesicherter Organisations- und Finanzierungsstruktur. Anträge für Kleinprojekte im Jahr 2024 können ab 15. Januar 2024 fortlaufend gestellt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderkriterien | Netzwerk Polylux e.V.

Netzwerk Polylux e.V. fördert undogmatisch, unbürokratisch und unkompliziert. Gefördert werden auch Posten und Kosten, die andere nicht fördern: etwa für Miete, Druck-, Porto-, Technik und Veranstaltungskosten etc. Polylux fördert sowohl einmalig als auch mittel- und langfristig; sowohl langjährig bestehende Zusammenhänge als auch neue, gerade entstehende Strukturen. Besonders gefördert werden Projekte mit emanzipatorischen Ansätze, in ländlicheren Regionen im Osten, mit antifaschistischer Positionierung, kritische Kinder- und Jugendarbeit und weiteres. Mehr Informationen

fortlaufend | Ankommen und bleiben | Stiftung :do

Die Stiftung :do unterstützt Organisationen und Projekte, die den hier ankommenden Menschen einen würdigen Start ermöglichen und ihnen nach langer Trennung von Familien und Freunden das Gefühl von Zugehörigkeit und Gemeinschaft geben können. Es kann sowohl strukturelle Förderung als auch Projektförderung beantragt werden. Nach einer Vorauswahl bekommen ausgewählte Projekte und Organisationen eine Einladung zum Förderantrag per E-Mail. Neue Anfragen sind ab April 2024 möglich. Mehr Informationen

fortlaufend | Förderung | F.C. Flick Stiftung

Die F.C. Flick Stiftung unterstützt Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu fördern, Rechtsextremismus, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und daraus motivierte Gewalt in Deutschland entgegenzuwirken. Zuwendungsempfänger können in der Regel nur juristische Personen oder rechtsfähige Vereine sein. Zielgruppe der Förderung sind Kinder und Jugendliche. Die Stiftung fördert insbesondere innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den östlichen Nachbarländern Europas und Israel. Die Projekte sollten nachhaltig angelegt sein. Der Antrag muss der Stiftung mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn vorliegen. Mehr Informationen

fortlaufend | Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion | Aktion Mensch e.V.

Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Aktion Mensch e.V. möchten dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Förderanträge können vom 1.2.2024 bis zum 31.1.2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen. Mehr Informationen

fortlaufend | Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland | Amadeu Antonio Stiftung

Es ist Zeit für Gegenwind. Um Rechtsextremismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuhalten, braucht es mehr als Warnungen, Aufrufe und allgemeine Bekenntnisse zu Demokratie und Toleranz. Es braucht Projekte, die konkret vor Ort Beteiligung anbieten, die Werte des Grundgesetzes vermitteln und Solidarität praktizieren, indem sie Menschen schützen und unterstützen, die ausgegrenzt oder benachteiligt sind. Es braucht Initiativen, die gegen Hass und Demokratieverdrossenheit aufstehen, die der Hetze gegen Minderheiten, vermeintliche „Eliten“ und Andersdenkende mit Aufklärung und einer demokratischen Debattenkultur entgegentreten. Für solche Projekte wurde „Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland“ ins Leben gerufen. Es können Anträge bis zu 5.000 Euro gestellt werden. Mehr Informationen

fortlaufend | Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zuwendungsempfangende können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie inländische Personengesellschaften und internationale Organisationen sein, § 4 der Förderrichtlinie. Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen. Ein Antrag soll mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. In der Förderperiode 2021–2027 sind Projektmaßnahmen förderfähig, die frühestens am 01. Januar 2021 begonnen haben und spätestens am 30. Juni 2029 enden. Die maximal geförderte Projektdauer beträgt 36 Monate und darf nicht über den 30. Juni 2029 hinausgehen. Hierbei ist die Projektlaufzeit nicht an das Kalenderjahr gebunden. Eine Mindestprojektlaufzeit ist nicht vorgesehen. Mehr Informationen


Redaktion TolSax

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