Aktuelle Förderfristen Juli bis September 2024

10.07. | Kulturprojekte | Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung ist eine Kulturstiftung. Sie fördert, unterstützt und begleitet künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen der Museen, der Denkmalpflege, der Bildenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Darstellenden Kunst. Die Stiftung ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt tätig. Antragsberechtigt an die Stiftung sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden. Es müssen Eigenmittel eingebracht werden. Für Förderanträge ist ausschließlich das online-basierte Antragsformular der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zu verwenden. Antragsfrist: 10.07.2024. Mehr Informationen

15.07. | Sächsischer Förderpreis für Demokratie | Amadeu Antonio Stiftung

Seit 18 Jahren zeichnet der Sächsische Förderpreis für Demokratie zivilgesellschaftliche Initiativen oder Projekte und Kommunen aus, die sich für eine demokratische Kultur und gegen Diskriminierung oder menschen- und demokratiefeindliches Denken engagieren. Ziel ist es, unterschiedliche Formen des Engagements sichtbar zu machen und öffentlich zu würdigen. Für den Projektpreis 2024 werden Projekte oder Initiativen* gesucht, welche, sich für eine demokratische Alltagskultur stark machen, sich aktiv mit Diskriminierung auseinandersetzen,  sich für die Einhaltung von Menschenrechten und Minderheitenschutz engagieren, sich offensiv mit Rechtsextremismus und Diskriminierungsformen wei u.a. Antisemitismus und Rassismus auseinandersetzen, sich für eine starke demokratische Jugendkultur in Gemeinden, Städten oder Landkreisen engagieren, in ihrer Arbeit Jugendliche ansprechen, die eine menschenrechtsorientierte Grundhaltung haben, solidarische Ansätze verfolgen, Betroffene rechter Gewalt oder Geflüchtete in ihrer Region unterstützen. Das Projekt, Teilprojekt oder die Maßnahmen, mit der sich beworben wird, muss zumindest 2024 begonnen worden sein. Projekte, Teilprojekte oder Maßnahmen, die sich als Integrationsmaßnahmen verstehen, sind nicht förderfähig! Der Festakt erfolgt am 6. November in Dresden. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro bzw. 1.000 Euro. Antragsfrist: 15.07.2024. Mehr Informationen

15.07. | Innovationsprojekte | Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Für das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich „Innovationsprojekte“ gibt es für die jeweiligen Themenbereiche Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung je einen Förderaufruf. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch einheitlich. Zur Teilnahme ist eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig: https://foerderportal.demokratie-leben.de. Die Interessenbekundungen sind dort online auszufüllen. Es sind keine separaten Dateien oder Unterschriften beizufügen. Die Interessenbekundung verpflichtet nicht zur Antragsstellung, aber eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die Zuordnung zu einem jeweiligen Themenbereich treffen die Antragstellenden im Rahmen der Einreichung ihrer Interessenbekundung selbst. Im Programmbereich „Innovationsprojekte“ ist lediglich eine Bewerbung je Organisation zulässig. Fristende zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am15. Juli 2024, 13:00 Uhr. Innovationsprojekte dienen der Entwicklung und Erprobung neuer Arbeitsansätze und/oder neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Erkenntnisse aus der Umsetzung von Innovationsprojekten sollen übertragbar sein. Die Innovationsprojekte sollen sich praxisorientiert auf konkrete soziale Räume und Orte der (politischen) Sozialisation fokussieren und auf gender- und diversitätssensiblen Konzepten basieren. Besonders förderfähig sind Projekte von Organisationen mit guten Zielgruppenzugängen. Bewerbungsfrist: 15.07.2024. Mehr Informationen

18.07. | Der Deutsche Nachbarschaftspreis | nebenan.de Stiftung

Jeden Tag engagieren sich in ganz Deutschland Menschen für ihr lokales Umfeld. Damit leisten sie im Kleinen einen großen und unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Dieses Engagement gehört ausgezeichnet! Der Deutsche Nachbarschaftspreis zeichnet engagierte Nachbarschaftsprojekte und -initiativen aus, die einen aktiven Beitrag für eine lebendige Nachbarschaft leisten und das Miteinander fördern. Teilnahmeberechtigt sind Nachbarschaftsvereine, Stadtteilzentren, gemeinnützige Organisationen, Sozialunternehmen und Kommunen sowie engagierte Gruppen oder lose Zusammenschlüsse von engagierten Nachbar:innen. Der Preis ist mit insgesamt 57.000 Euro dotiert und zeichnet herausragende nachbarschaftlichen Projekte auf Landesebene sowie in fünf Themenkategorien aus. Die 16 Siegerprojekte auf Landesebene erhalten je 2.000 Euro, die fünf Siegerprojekte in den jeweiligen Themenkategorien je 5.000 Euro Preisgeld. Bewerbungen für den Deutschen Nachbarschaftspreis 2024 können zwischen dem 6. Juni und 18. Juli (23:59 Uhr MEZ) online eingereicht werden. Das Preisgeld muss nachweislich konkreten, gemeinwohlorientierten Projekten in der Nachbarschaft zugutekommen und ist gebunden an Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung oder Erweiterung des im Wettbewerb eingereichten Projektes. Das Preisgeld darf nicht für private Zwecke verwendet werden. Bewerbungsfrist: 18.07.2024. Mehr Informationen

31.07. | Integrationsfördernde Einzelprojekte | Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Im Rahmen der Fördersäule B – Integrationsfördernde Einzelprojekte – können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 31. Juli 2024 bei der SAB eingereicht werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 1 Jahr. Projektende ist der 31. Dezember 2025. Integrationsfördernde Einzelprojekte verfolgen den Zweck, einen Beitrag zur kulturellen, sozialen und identifikatorischen Integration und Stärkung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Leben zu leisten. Des Weiteren soll der gesellschaftliche Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte in der von zunehmender interreligiösen und -kulturellen Vielfalt geprägten sächsischen Gesellschaft gestärkt werden. Antragsfrist: 31.07.2024. Mehr Informationen

20.08. | Sächsischer Förderpreis für Kunst und Demografie 2024 | Landesverband Soziokultur Sachsen e.V.

Der Sächsische Förderpreis für Kunst und Demografie „KunstZeitAlter“ sucht nach Konzepten bzgl. künstlerischer Auseinandersetzungen, die sich mit den Auswirkungen des (zunehmenden) Alterns in der Gesellschaft/ demografischer Wandel im Kontext des Schwerpunktthemas 2024 „Demokratie“ beschäftigen. In den Wettbewerb treten Konzepte für Vorhaben, die in die Gesellschaft wirken und einen Dialog anregen sollen. Deshalb stehen die Beteiligung und der aktive Einbezug der Bevölkerung im Vordergrund. Zielgruppe: alle Kultureinrichtungen, etwa Theater, Soziokulturelle Zentren, Museen, Musikschulen, freie Initiativen bzw. Projektträger mit gemeinnütziger Rechtsform; Einzelkünstler*innen nur zusammen, d.h. in Trägerschaft mit Kultureinrichtungen; alle Teilnehmenden müssen ihren Sitz in Sachsen haben. Gesucht: werden Konzepte für Vorhaben, die sich künstlerisch mit dem Thema Demografie – im Schwerpunkt DEMOKRATIE – auseinandersetzen und dabei auf eine konstruktive und aktive Beteiligung der Bürger*innen (sowie Kinder und Jugendliche) im Rahmen des Projektes setzen. Teilnahme: Der Konzeptpreis richtet sich an alle Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden in Sachsen (siehe Zielgruppe). Der Preis wird jeweils für die Realisierung eines neuen Vorhabens (Projektkonzept) vergeben, welches für Jahr 2025/2026 geplant ist und in Sachsen stattfinden soll. Die Projektkonzepte können aus dem professionellen und semiprofessionellen sowie Laienbereich (Laien unter professioneller Anleitung durch Künstler*innen) stammen. Die möglichen Vorhaben (Projekte, Aktionen, Aufführungen, Ausstellungen etc.) können in allen künstlerischen Genres und Formaten stattfinden. Eingereicht wird neben der Kurzbeschreibung des Vorhabens im Online-Teilnahmeformular jeweils ein ausführliches schriftliches Konzept (Projektvorstellung inkl. Finanzplan), welches das Vorhaben darstellt. Das auszureichende Preisgeld von 10.000 € soll zur Umsetzung des Projektkonzept verwendet werden. Bewerbungsfrist: 20.08.2024. Mehr Informationen

25.08. | Sterntaler-Preis | Sächsischer Ausländerbeauftragter und Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

Der Sterntalerpreis würdigt den herausragenden Einsatz in der Arbeit mit Kindern mit Migrationshintergrund und benachteiligten Kindern. Bewerben können sich Initiativen, Schulen, Bildungsträger, Vereine, Projektgruppen, Verbände oder Einzelpersonen. Das vorgeschlagene Projekt muss im aktuellen Zeitraum 2023/2024 in Sachsen bestehen. Vorschläge kann jeder Bürger Sachsens einbringen. Der Preis ist mit 3.000 € dotiert und wird am 16. September 2024 anlässlich des  UN-Weltkindertag (20.09.) im Sächsischen Landtag in Dresden verliehen. Das Preisgeld ist für die Fortführung des aktuellen oder anschließenden Projektes einzusetzen. Bewerbungen und Vorschläge können vorzugsweise online unter www.kinderschutzbund-sachsen.de/sterntaler-bewerbung eingestellt werden. Bewerbungsfrist: 25.08.2024. Mehr Informationen

28.08. | Vereint für Demokratie Fonds | Allianz Foundation u.a.

Der Vereint für Demokratie Fonds bündelt finanzielle Mittel von Unternehmen und Stiftungen für eine schnelle und unbürokratische Vergabe an Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die mit bewährten Ansätzen Demokratie stärken und jetzt ihre Aktivitäten ausweiten wollen. Die Auswahl trifft eine unabhängige und vielfältig zusammengesetzte Jury. Für die nächste Fördergeldervergabe im Herbst 2024 sind drei Kategorien vorgesehen: 1. Regionale Gestalter:innen, 2. Demokratie und Vielfalt vor Ort schützen, 3. Bundesweit skalierte (digitale) Angebote, die Demokratie schützen und erneuern. Für die Kategorien 1 und 2 werden vorrangig Organisationen aus den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gefördert. Die Mittel der Förderung sind ungebunden und können frei verwendet werden. Es können zum Beispiel Sachkosten, Personalkosten und Kosten für Veranstaltungen damit gedeckt werden. In einzelnen Fällen wird eine Projektförderung in Frage kommen, bei der die Mittel gebunden sind. Hier fordern wir die Organisationen zur Erstellung einer Projektskizze auf. Bewerbungsverfahren: Bis zum 28.08. können Interessenbekundungen eingereicht werden. Falls eine Bewerbung für sinnvoll erachtet wird, muss anschließend bis 02.09. ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden. Am 25.09. entscheidet die Jury. Mehr Informationen

31.08. | Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ | Bundeszentrale für politische Bildung

In der 24. Wettbewerbsrunde werden bundesweit wieder zivilgesellschaftliche Projekte gesucht, die überwiegend ehrenamtlich getragen werden und ihr Engagement erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben. Alle Informationen dazu finden sich in den Teilnahmebedingungen und FAQs. Anlässlich des Jubiläums “75 Jahre Grundgesetz” werden dieses Jahr insbesondere Projekte zur Bewerbung aufgefordert, die das Grundgesetz auf kreative und nachhaltige Weise mit Leben füllen. Die Ziele des Aktiv-Wettbewerbs sind es, die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und Toleranz öffentlich zu würdigen und vorbildhafte Projekte miteinander zu vernetzen. Deshalb wird Wert daraufgelegt, eine breite Sammlung verschiedener Ansätze, Formate, Zielgruppen und Themen abzubilden und Projekte auszuzeichnen, die auf ganz unterschiedliche Weise für eine demokratische Gesellschaft und ein tolerantes Miteinander eintreten. Somit macht der Wettbewerb Beispiele guter Praxis für andere Engagierte zugänglich und inspiriert andere zum Engagement. Den Preistragenden winken Preisgelder von bis zu 10.000 Euro sowie jährliche Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote. Außerdem werden die Preistragenden wie alle Gewinner/-innen seit 2001 Teil des bundesweiten Aktiv-Netzwerks. Bewerbungsschluss: 31.08.2024. Mehr Informationen

01.09. | Jüdisches Leben in Kunst und Kultur | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Mit dem Förderprogramm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“ unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte, die jüdisches Leben in Sachsen öffentlich sichtbar und erlebbar machen. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft. Die Zuwendung wird in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Weg der Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen. In der Regel können bis maximal 80 Prozent der Gesamtkosten durch die Kulturstiftung gefördert werden. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Antragstellung für Vorhaben im Jahr 2025 erfolgt über ein Online-Formular, das ab dem 15. Juli 2024 auf der Webseite der Kulturstiftung freigeschaltet wird. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024. Spätestens drei Monate nach Beendigung des Projekts muss ein einfacher Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Antragsfrist: 01. September 2024. Mehr Informationen

03.09. | Förderung & Beratung | Bewegungsstiftung

Derzeit bietet die Bewegungsstiftung vier verschiedene Angebote an, für die die Bewerbungsfrist im September endet. Es gibt die Starthilfeförderung (Projektbegleitung + Förderung der Kosten (3.000–10.000 Euro)), die neue Vorhaben möglich macht, gerade dort, wo es noch keine Strukturen und/oder Erfahrungen gibt, die Kampagnenförderung (Projektbegleitung + Förderung der Kosten (3.000–15.000 Euro)), um strategische Kampagnen zu fördern, die auf öffentliche Aktionen und Protest setzen, die Förderung für Bewegungsarbeiter_innen (Projektbegleitung und Weiterleitung der von den Bewegungsarbeiter*innen selbst eingeworbenen Spenden), zur Unterstützung von Einzelpersonen in ihrer unabhängigen Arbeit für soziale Bewegungen, diese Unterstützung läuft über ein Spendenmodell sowie die Strategieberatung (erfolgreichen Bewerber_innen bekommen Zugang zu dem von der Stiftung koordinierten Beratungspool, in dem sich Expertinnen für Strategieberatung befinden. Wir vermitteln Berater_innen und übernehmen Beratungskosten bis zu 3.000 Euro), die Gruppen und engagierten Einzelpersonen helfen soll, strategiefähig zu werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen und die Bewerbungsformulare sind auf der Website zu finden. Bewerbungsfrist: 03.09.2024. Mehr Informationen

13.09. | Entwicklung regionaler Zentren für Engagement in Sachsen | DSEE

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert in Sachsen regionale Zentren für Engagement mit dem Ziel, einer der größten Herausforderungen zu begegnen, vor denen Vereine und andere ehrenamtlich getragene Organisationen stehen: Menschen für Engagement und Ehrenamt zu gewinnen. Gefördert werden engagementfördernde Einrichtungen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen Sachsens, die träger- und bereichsübergreifend arbeiten. Die Einrichtungen müssen Beratung und Unterstützung für Personen anbieten, die an einem Engagement interessiert sind, oder Organisationen bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen. Gefördert werden Projekte mit bis zu 50.000 € pro Jahr (80% der förrderfähigen Projektkosten). Projekte können zwischen dem 1.10.2024-31.12.2026 stattfinden.

Die Bürgerstiftung Dresden steht Engagementzentren in Sachsen bei der Entwicklung von Projektideen beratend zur Seite. Während der Förderlaufzeit begleitet sie außerdem den Austausch und die Vernetzung zwischen den geförderten Projekten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Annekatrin Jahn (0151 / 548 819 42, jahn@buergerstiftung-dresden.de). Am 27.08.2024 gibt es außerdem eine digitale Informationsveranstaltung. Antragsfrist: 13.09.2024. Mehr Informationen

15.09. | Schwerpunkt-Förderung 2024| abri porta Stiftung

Der Themenschwerpunkt für das Jahr 2024 liegt auf Projekten und Organisationen, die sich für eine inklusive Gesellschaft und gegen Extremismus oder Diskriminieren engagieren. Der Fokus liegt auf Projekten in den folgenden Bereichen: „Berufliche Perspektiven von Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte stärken“, „Projekte für politischen Dialog in Schulen und Ausbildungsstätten“, „Engagement und Aktivismus gegen Extremismus“ und „Eine Faktenbasierte Debatte und die Förderung von Medienkompetenz“. Für alle vier Schwerpunkte sind besonders Anträge aus dem ländlichen Raum und/oder den ostdeutschen Bundesländern willkommen. Es sollen Projekte gefördert werden, die mehrfach diskriminierte Menschen unterstützen (z.B. Frauen mit Fluchterfahrung). Dies sind jedoch keine Voraussetzungen für eine Förderung. Die Antragsfrist endet im September. Die Auswahl der Projekte/Organisationen findet voraussichtlich im Oktober statt. Bei einer Förderzusage wird das Geld Ende 2024 ausgezahlt. Die Projekte, mit denen ihr euch bewerbt, sollten also im Idealfall im Jahr 2025 stattfinden; grundsätzlich können aber auch Projekte aus 2024 rückwirkend finanziert werden, wobei selbstverständlich kein Anspruch auf Förderung besteht. Antragsfrist: September 15.09.2024. Mehr Informationen

17.09. | Förderung | Land in Sicht e.V.

Land in Sicht e.V. fördert gemeinnützige Vereine und Initiativen im ländlichen Raum bzw. in kleinen Städten in Sachsen, die sich für Weltoffenheit, humane, demokratische und soziale Denkweisen engagieren. Für die Durchführung von Projekten im kulturellen und sozialen Bereich können schnell und unbürokratisch Zuschüsse in Höhe von 100 bis 2500 EUR beantragt werden. So sollen beispielsweise auch gezielt Drittmittel-Anteile abgedeckt werden, die besagten Initiativen bei der Beantragung öffentlicher Gelder häufig fehlen. Die Höhe der Förderung soll im Regelfall nicht mehr als 80 Prozent der Gesamtkosten und im Einzelfall höchstens 2500 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen. Im Regelfall nicht förderfähig sind Personalkostenzuschüsse sowie Sachkostenzuschüsse zum Betrieb von Vereinsräumen. Anträge können jederzeit eingesandt werden. Auch wenn eine Antragsstellung mindestens drei Monate vor Projektbeginn empfohlen wird, sind bereits laufende Projekte nicht von einer Förderung ausgeschlossen. In Ausnahmefällen werden auch jenseits des regulären Vergaberhythmus Fördergelder vergeben, wenn z.B. ein akuter Fördernotfall vorliegt. In dem Fall bittet der Verein um eine E-Mail. Nächste Antragsfrist: 17. September 2024. Mehr Informationen

18.09. | Projektförderung | CERV – Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (EU-Förderprogramm)

Das Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention (Daphne) – mit einem Etat von rund 1,44 Mrd. Euro. Der Aktionsbereich “Werte der Union” wurde während der Beratungen der EU-Institutionen zum neuen Haushaltsplan 2021-2027 ins Leben gerufen. Er fördert Projekte, die sich dem Schutz und der Förderung von Unionswerten verschrieben haben. Zu dem Thema „Förderung des Bewusstseins der Organisationen der Zivilgesellschaft für den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ wird nun zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen. Ziele sind Schutz, Förderung und Sensibilisierung für Grundrechte durch finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene für die Förderung und Pflege dieser Rechte einsetzen, wodurch sie die Werte der Europäischen Union schützen und fördern und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit stärken und zum Aufbau einer demokratischeren Union und eines demokratischen Dialogs sowie zu Transparenz und verantwortungsvollem Verwaltungshandeln beitragen. Voraussetzungen für die Antragstellung: die federführende Organisation/Hauptantragsteller_in (Koordinator_in) muss eine juristische Person ohne Erwerbszweck (private Organisation) sein; Mitantragsteller_innen müssen eine juristische Person mit oder ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtung) sein; Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können nur in Partnerschaft mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einen Antrag stellen; Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden (EU-Mitgliedstaaten); der beantragte Zuschuss darf nicht weniger als EUR 75 000 betragen, keine Deckelung nach oben; Projekte können national oder transnational sein, transnationale Projekte sind besonders erwünscht; an dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein (Hauptantragsteller_in „Koordinator:in“ und Mitantragsteller_in); max. Projektdauer 24 Monate. Bewerbungsfrist: 18.09.2024. Mehr Informationen

30.09. | Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (WOS) unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur und der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Sachsen sowie zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Förderfähig sind projektbezogene Sach- und Personalausgaben.

Antragsfrist für Projekte zur Demokratieförderung (Teil C der Richtlinie): 30. September. Zur Schwerpunktsetzung der Förderrichtlinie bitte hier entlang. Hinweis: Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird die Auswahlentscheidung und die Bewilligung von Projekten voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 möglich sein. Das SMS empfiehlt daher, dies im Rahmen der Projektplanung zu berücksichtigen und den Projektbeginn gegebenenfalls später anzusetzen.

Antragsfrist für Projekte in den Fördersäulen D (Kleinprojekte) und E (Bildungsfahrten), die noch 2024 umgesetzt werden: 30.09.2024. Antragsfrist für Projekte der Fördersäule E (Bildungsfahrten) für das erste Halbjahr 2025: 31.10.2024. Mehr Informationen

30.09. | Integrative Maßnahmen | Freistaat Sachsen

Das Landesprogramm „Integrative Maßnahmen“ unterstützt Projekte zur Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen. Aktuell ausgeschrieben sind Förderungen in der Richtlinie C – Integrationsfördernde Kleinprojekte. Förderfähig sind ausgeschriebene Personal- und Sachkosten. Finanziert werden 90% der förderfähigen Kosten (bei eingetragenen Vereinen 95%) mit bis zu 25.000 EUR. Antragsfrist: 30.09.2024. Mehr Informationen

30.09. | INITIATIV! | DSEE

In einer Welt voller großer Herausforderungen ist jedes Engagement von unschätzbarem Wert. Die DSEE ist fest davon überzeugt, dass alle gebraucht werden! Deshalb unterstützt due Stiftung mit dem Förderprogramm „initiativ!“ gemeinwohlorientierte Projekte in nicht rechtsfähigen Initiativen oder nicht gemeinnützigen Organisationen. Als Verein in Gründung, Initiative, Arbeitsgruppe oder Bewegung können bis zu 500 Euro für Projekte beantragt werden, die Engagement und Ehrenamt stärken. Antragsberechtigt sind Initiativen und nicht gemeinnützige Organisationen, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt durchführen. Initiativen müssen eine Privatperson benennen, die für die zweckgerechte Verwendung der Förderung haftet. Körperschaften öffentlichen Rechts sowie anerkannte gemeinnützige Organisationen (i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO)) sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt. Daür gibt es andere Förderprogramme! Bis zum 30. September 2024 können Online-Antrag gestellt werden. Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 beendet sein. Antragsfrist: 30.09.2024. Mehr Informationen

30.09. | Projektförderung | Bildungschancen gGmbH

Für die Beantragung von Fördermitteln hat die BildungsChancen gGmbH im ersten Halbjahr 2024 einen Förderschwerpunkt festgelegt. Bewerben können sich Bildungsprojekte, die sich u.a. für politische Bildung, Teilhabe und Demokratieförderung einsetzen. Ziel der Ausschreibung ist es, jungen Menschen und Erwachsenen Impulse zu geben und neue Wege aufzuzeigen, um demokratiefeindlichen Tendenzen zu begegnen, kritische Medienkompetenz zu entwickeln und zu stärken, konkrete Hilfestellungen im Umgang mit Diskriminierung anzubieten und Betroffene persönlicher Diskriminierungserfahrungen zu stärken. Insofern sollen die eingereichten Projektvorhaben auf ähnliche oder vergleichbare Ziele einzahlen bzw. dem Förderschwerpunkt in inhaltlich-thematischer Hinsicht Rechnung tragen. BildungsChancen fördert vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein! Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des mit der Antragstellung vorgelegten Kostenplans. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Portal. Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet im folgenden Zeitraum statt: 01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr. Mehr Informationen

fortlaufend | Mikroprojektförderung | Zukunftswege Ost

Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner*innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen. Die Mikroprojekteförderung unterstützt Projekte und Initiativen, die nachweisbar in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirken: Austausch und Dialog, Demokratische Kultur und Stärkung der Zivilgesellschaft. Wir legen außerdem großen Wert darauf, dass die geförderten Projekte direkt in den ostdeutschen Flächenländern wirken und die Realitäten vor Ort adressieren. Unser Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Projekten und Initiativen, die in ländlichen Räumen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen umgesetzt werden. Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einer Projektidee kann nur eine gemeinnützige Organisation stellen. Einzelpersonen oder ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gefördert werden, die in Ihrem Namen Fördermittel beantragen und verwalten. Die Stiftung Bürger für Bürger kann bei der Suche geeigneter Trägerstrukturen vor Ort unterstützen. Bitte sende uns dafür eine Mail an zukunftswege-ost@buerger-fuer-buerger.de mit dem Betreff “Trägerstruktur”. Die Antragstellung erfolgt digital über das Formular. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung.

fortlaufend | Mikroförderung | Aktion Mensch e.V.

Die Mikroförderung eignet sich für vielfältige, lokale Projektideen, die klein und niederschwellig sind. Außerdem unterstützt die Aktion Mensch Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen und beispielsweise ein Netzwerk planen oder aufbauen. Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Elektro-Fahrräder für mindestens zwei Personen zur Stärkung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor). Auch Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Mehr Informationen

fortlaufend | Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion | Aktion Mensch e.V.

Inklusion bedeutet, eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Aktion Mensch e.V. möchten dabei helfen, zusätzliche Gelegenheiten für inklusive Begegnungen zu schaffen, um Inklusion erlebbar und erfahrbar zu machen. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ganz ohne Eigenmittel beantragt werden. Förderanträge können vom 1.2.2024 bis zum 31.1.2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen. Mehr Informationen

fortlaufend | NOVUM: Ideen.einfach.machen! | Sächsische Jugendstiftung

Mit dem Förderprogramm NOVUM werden Gruppen von mind. 3 Personen zwischen 14 und 26 Jahren aus Sachsen mit – je nach Kategorie – bis zu maximal 500€ (Gestaltung), 750€ (Aktion) bzw. 1.500€ (Neugründung) gefördert. Förderfähige Projekte sind Angebote in Gemeinden, die es dort so noch nicht gibt, nutzbar für möglichst viele junge Menschen vor Ort, lange wirksam, realisierbar und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Die Umsetzung erfolgt in einem vielfältigen und diskriminierungsfreiem Miteinander. Das Projekt darf nicht durch eine weitere öffentliche Zuwendung gefördert werden, da ansonsten eine unzulässige Doppelfinanzierung vorliegt. Ebenso kann die NOVUM-Förderung nicht als eine Drittmittelfinanzierung für ein größeres Projektvorhaben eingesetzt werden. Antragsfrist: fortlaufend. Mehr Informationen

fortlaufend | Projektförderung | Doris-Wuppermann Stiftung

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern: Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen; Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit; Klimaschutz demokratisch gestalten; Erinnerungskultur bewahren. In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 5.000 gewährt. Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen. Mehr Informationen

Erstveröffentlichung: 25.06.2024 | Veränderte Version: 15.08.2024 | 19.08.2024

Redaktion TolSax

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