Fehlende Finanzierung von ACT und QuBe³: Wichtigen Projekten droht vorerst das Aus

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Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Dresden, 18.11.23

Ende Dezember laufen die Projekte ACT und QuBe³ des Sächsischen Flüchtlingsrat aus. Die bisherigen Mitarbeiter*innen werden ab 1. Januar 2024 – wie viele andere Fachkräfte in Sachsen im Feld der Integrations- und Migrationsarbeit – arbeitslos sein. Inwieweit Folgeprojekte im Jahr 2024 realisiert werden können, ist unklar. Obwohl seit Jahren bundesweit vermehrt Schutzsuchende ankommen, existiert somit im nächsten Jahr deutlich weniger Unterstützung in Sachsen für geflüchtete Menschen. Hintergrund ist die kurzfristige Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“.

„Die Projekte ACT und QuBe³ sind extrem wichtige Bestandteile unseres Engagements. Sie sind nicht nur Plattformen für oft ungehörte Problemlagen von Schutzsuchenden, sondern gewährleisten auch eine professionelle Unterstützung im komplexen Prozess des Ankommens und der Integration von Schutzsuchenden in Sachsen“, so Dave Schmidtke, Pressesprecher des Flüchtlingsrats.

Bislang wurden beide Projekte durch den Freistaat finanziert. Doch die Novellierung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ des Sächsischen Sozialministeriums sorgt dafür, dass trotz fristwahrender Antragstellung keine Bescheide in 2023 ergehen – ergo ist deren Finanzierung ab Januar 2024 eingestellt. Diese herausfordernde Situation betrifft viele weitere Träger und Projekte in Sachsen. Hier verlieren nicht nur zahlreiche Fachkräfte ihren Arbeitsplatz, sondern auch viele geflüchtete Menschen in Sachsen und ehrenamtliche Unterstützer*innen konkrete Anlaufstellen zur Orientierung und Beratung.

„Die Zahl der Beratungen im Rahmen von ACT allein, mit mehreren Tausend Gesprächen von Januar 2021 bis November 2023, verdeutlicht die akute Notwendigkeit unserer Arbeit. Wir sind erste Ansprechpersonen, wenn es darum geht, Schutzsuchende durch den Bürokratie-Dschungel zu navigieren“, erklärt Sebastian Lupke, Projektkoordinator vom Projekt ACT.

„Die Streichungen der Projekte lassen vor allem diejenigen im Stich, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Für geflüchtete Menschen selbst, aber auch Ehrenamtliche, Sozialarbeiter*innen und manche Mitarbeiter*innen von Jugendämtern oder Ausländerbehörden ist es seit Jahren Alltag, uns zu kontaktieren. Vor allem bei Nachfragen zu aktuellen Herausforderungen im Ankommens- und Integrationsprozess versuchen wir stets zu helfen“ so Jörg Eichler, Mitarbeiter im Projekt QuBe³.

Der Sächsische Flüchtlingsrat appelliert daher eindringlich an Fördermittelgeber, politische Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit, die Finanzierung dieser essenziellen Projekte sicherzustellen. In Zeiten, in denen eine differenzierte Sicht auf Flucht, Migration und Integration mehr denn je erforderlich ist, sind derartige Projekte unverzichtbar für ein gelingendes Zusammenleben in Sachsen. „In einer Phase des Rechtsrucks und gleichzeitig steigender Flüchtlingszahlen ist unsere Arbeit unverzichtbar. Die Projekte sterben in dieser unklaren Fördersituation zuerst, aber unter den Folgen leiden wir alle“ erklärt Hannah Franke, Mitglied im Vorstand des Vereins.

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Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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