Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung

Autor_innen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder eine Zukunftskonferenz – ab sofort haben Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate zu beantragen.

»Mit den neuen Fördermöglichkeiten wollen wir Wege schaffen, die Bürgerinnen und Bürger Sachsens besser in politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden.«

Demokratieministerin Katja Meier

Hinweise zur Antragstellung

Eine Antragstellung auf Förderung für Vorhaben, die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden, ist vom 20. April bis 10. Mai 2022 möglich. Eine zweite Antragsfrist wird es im September 2022 geben, dann für Vorhaben mit Beginn zum 1. Januar 2023.

Der Antrag wird über ein Online-Formular eingereicht. Dieses wird voraussichtlich ab Mitte April 2022 zur Verfügung stehen und auf dieser Seite verlinkt. Informationen zu den einzelnen Bestandteilen des Antrags entnehmen Sie bitte unseren FAQ – Rubrik »Antragstellung« oder dem Förderaufruf  – Teil V: Verfahren.

Unterstützung durch das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung

Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk, das im zweiten Quartal 2022 gegründet wird. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern und von Fördermittelberatung profitieren.

Individuelle Beratungsleistung im Vorfeld der Antragstellung

Bereits ab sofort können sich alle interessierten Antragsteller für eine individuelle Beratung anmelden. Die entstehenden Kosten trägt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Neben Fragen zur Antragstellung und -gestaltung können auch fachliche Fragestellungen Bestandteil der individuellen Beratungsleistung sein. Diese kann Beratung zu Methoden und Instrumenten im Bereich Bürgerbeteiligung umfassen, aber auch Hilfestellung zur Entwicklung, Organisation und Durchführung von Projekten beinhalten.

Gern steht Ihnen das Referat V.2 im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung für Rückfragen sowie für die Anmeldung zur Beratung unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung:

frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de

Ihr Ansprechpartner im Ministerium

Referat V.2 – Bürgerbeteiligung und Online-Beteiligungsformate

Telefon: 0351 56416520

E-Mail: FRL Beteiligung

Zur Förderrichtlinie

Richtlinie auf REVOSax Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung auf REVOSax

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ab 20. April Antrag stellen!

Zum Förderaufruf

Netzwerk Bürgerbeteiligung

1. Netzwerkveranstaltung am 4. Mai 2022

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Redaktion TolSax

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