Förderung von „Projekten zum Abbau von Antisemitismus“ (WOS)

(Sächsisches Amtsblatt Nr. 18 vom 2. Mai 2019, S. 682)

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMGI) informiert in einer Bekanntmachung vom 15. April 2019 (Sächsisches Amtsblatt vom 2. Mai 2019, S. 682) zur Förderung von „Projekten zum Abbau von Antisemitismus“:

„Aktuelle Untersuchungen und Befragungen zeigen, dass antisemitische Vorurteile und Ressentiments wieder stärker in Sachsen – auch in der Mitte der Gesellschaft – geäußert werden und Zustimmung finden. Darüber hinaus ist ein Anstieg antisemitisch motivierter Straftaten zu verzeichnen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, fördert daher Projekte, die zum Abbau von Antisemitismus beitragen. Projektanträge können auf der Grundlage des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (FördRL WOS) vom 7. März 2017 (SächsABI. 2017 Nr. 12 S. 410) eingereicht werden.

Inhaltliche Konzeption

Gefördert werden Projekte, die sich vorrangig an die Zielgruppe Kinder und Jugendliche richten und zum Abbau von antisemitischen Vorurteilen, Ressentiments und Handlungsmustern sowie zur Prävention von antisemitischer Gewalt und Hetze beitragen. Inhaltlich-thematische Vorerfahrungen der Träger ist erwünscht. Dies können unter anderem Sensibilisierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsexpertisen im Themenfeld sein. Grundsätzlich werden Initiativen von und mit jüdischen Gemeinden, Vereinen und Verbänden besonders gewürdigt.

Finanzielle Parameter

Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten, jedoch keine Investitionen. Aufgrund des besonderen staatlichen Interesses ist eine Förderung von bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen.

Formelle Parameter

– Antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger im Sinne der Ziffer III, Nummer 1 der FördRL WOS.

– Projektorte können eine oder mehrere spezifische Region/en in Sachsen sein. Landesweite Durchführungen sind möglich.

– Kooperationen mit anderen Körperschaften im Sinne der Ziffer III, Nr. 1 der FördRL WOS sind möglich.

– Der Förderzeitraum beginnt am 2. Mai 2019 und endet am 31. Dezember 2019.

– Projektanträge können laufend gestellt werden. Der Antrag muss jedoch mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Anträge gemäß der FördRL WOS sind an folgende Adresse zu senden:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Abteilung Bildung

01054 Dresden

Zur Antragsstellung ist das Formular „Micro-Projekt“ zu verwenden, welches Sie auf der Website der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (https://www.sab.sachsen.de) unter „Weltoffenes Sachsen“ finden. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung gibt es keine finanzielle Begrenzung.

Nachfragen richten Sie bitte an: demokratie@sms.sachsen.de oder 0351/564 54970

Dresden, den 15. April 2019

Sebastian Vogel, Leiter des Geschäftsbereiches Gleichstellung und Integration“

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung von „Projekten zum Abbau von Antisemitismus“ vom 15. April 2019

Links

Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (FördRL WOS) vom 7. März 2017

Sächsische Aufbaubank – Förderbank „Weltoffenes Sachsen“

Redaktion TolSax

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