Jetzt Petition unterstützen: Die Unversehrtheit des Lebens muss für alle gelten. Sächsische Lager jetzt schließen!

Direkt die Petition des Sächsischen Flüchtlingsrates unterstützen (WeAct Campact)

Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat auf WeAct

Unser Forderung

Gesundheits- und Infektionsschutz muss für alle Menschen gelten.

Sächsische Gerichte sind sich einig [1]: Abstand halten, Kontaktbeschränkungen und ein effektiver Seuchenschutz sind in Sammelunterkünften für Geflüchtete nicht möglich. Den positiven Beschlüssen der Verwaltungsgerichte Dresden, Leipzig und Chemnitz zur Umverteilung von Geflüchteten aus Lagern aufgrund der COVID-19 Pandemie muss nun eine allgemeingültige politische Lösung folgen.

Die Verteilung aller Geflüchteter aus Sammelunterkünften in dezentrale Wohnungen – oder vorübergehend in leerstehende Hotels und Hostels – ist die einzig logische Schlussfolgerung.

Wir fordern das Innenministerium auf, das Leben aller in Sachsen lebender Menschen, zu schützen.

Warum ist das wichtig?

Der Schutz vor dem Coronavirus ist in Lagern nicht möglich.
Das Leben in Sammelunterkünften war schon immer menschenunwürdig – in Zeiten einer Pandemie aber ist es geradezu lebensgefährlich. Die Grundsätze der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beinhalten Abstandsregelungen, Kontaktbeschränkungen, Verbot von Menschenansammlungen und Hygienevorschriften. Das Einhalten dieser grundlegenden Schutzmaßnahmen ist in Lagern unmöglich.
Hunderte Menschen leben hier auf engsten Raum zusammen. Sie müssen in gemeinsamen Zimmern wohnen, in denen ein Abstandhalten von 1,50m nicht möglich ist, sie nutzen gemeinsame Sanitäranlagen und nehmen gemeinsam ihr Essen ein. Das Einhalten von Hygienevorschriften ist für Bewohner*innen stark eingeschränkt, wenn etwa, wie in den vergangenen Wochen berichtet [2], grundlegende Hygieneartikel wie Seife und Desinfektionsmittel fehlen oder auch das selbstständige Desinfizieren getragener Masken nicht möglich ist. Damit werden alle Bewohner*innen und Beschäftigte einer unzumutbaren bis lebensbedrohlichen Situation ausgesetzt.


Ob Rosenheim, Ellwangen, Bremen oder Halberstadt – die dramatischen Folgen eines möglichen Ausbruchs der COVID-19-Erkrankung in Sammelunterkünften zeigen sich mit einem Blick in andere Bundesländer. Trotz versuchter Quarantänemaßnahmen durch die Betreiber der Unterkünfte waren große Teile der Bewohner*innenschaft und Beschäftigten innerhalb kurzer Zeit infiziert. Zu einer Eindämmung kam und kommt es nicht. Im „ANKERzentrum“ in Schweinfurt ist indes ein 60-jähriger-Mann mit Vorerkrankungen an den Folgen des Virus verstorben.

Es gilt, alle Menschen vor dem COVID-19 Virus zu schützen. Das Virus differenziert nicht nach Staatsangehörigkeit, Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus. Alle Menschen haben ein Recht auf Gesundheit.
In Sammelunterkünften leben Personen mit Vorerkrankungen, ältere Menschen, Schwangere, Familien und Menschen, die durch den psychischen Druck ohnehin als besonders schutzbedürftig gelten und auch hinsichtlich der Viruserkrankung Risikogruppen angehören.

Wenn das Innenministerium, die Landkreise und kreisfreien Städte die Empfehlungen von Epidemiolog*innen und Virolog*innen ernst nehmen, müssen die gesetzlichen Maßnahmen für alle gelten. Die aktuelle Situation entspricht nicht dem geltenden Infektionsschutz und muss daher unverzüglich aufgelöst werden.

Wir sagen: Die Unversehrtheit des Lebens muss für Alle gelten.

Geflüchtete schützen – Lager schließen!

Begriffserklärung

Lager beziehungsweise Sammelunterkünfte gibt es unter der Zuständigkeit der Bundesländer wie der Landkreise und kreisfreien Städte. In offizieller Sprache werden im Bundesland Sachsen Lager als „Aufnahmeeinrichtungen“ bezeichnet. In den Kommunen wird von Gemeinschaftsunterkünften gesprochen.

Quellen:

[1] https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/pm-beschluss-nummer-4-chemnitz-zieht-nach-sachsens-verwaltungsgerichte-tenorieren-einheitlich/
[2] http://tolerantes-sachsen.de/offener-brief-zur-situation-in-gefluechtenenunterkuenften-in-zeiten-von-corona/

Jetzt Petition unterstützen (WeAct Campact)

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

Mastodon