Maßnahmen gegen Antisemitismus in Sachsen

Forderungen der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. | Arbeitsgemeinschaft Sachsen vom 15. Oktober 2019

Wir fordern die Umsetzung der folgenden Maßnahmen durch die neue sächsische Landesregierung.

  1. Qualifizierte Sicherheitspolitik gegen Antisemitismus

    Die Sicherheitsbedürfnisse der jüdischen Einrichtungen in Sachsen müssen endlich ernst genommen werden. Polizei und Justiz benötigen Handlungssicherheit. Dazu braucht es konkrete Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu Antisemitismus, die für Beamte der Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaft und der Justiz einzuführen sind.[1] Der Freistaat Sachsen wird die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus als verbindliche Richtlinie einführen.[2]

    Polizei und Justiz müssen auf dieser Grundlage eine konsequente Strafverfolgung antisemitischer Übergriffe betreiben. Die gesellschaftspolitische Wirkung der Taten muss in die Aufklärung und Verurteilung der Straftaten einfließen. Antisemitische Tatmotive müssen sich deutlich strafverschärfend auswirken.

    Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die mit antisemitischen, rechtsextremen und islamistischen Äußerungen in Erscheinung getreten sind, müssen zum Schutze der Öffentlichkeit entlassen werden.

  2. Bildung gegen Antisemitismus verankern

    Es darf keine Kürzung der Projekte zur Aufklärung über Antisemitismus, Rassismus und Rechtsradikalismus in Sachsen geben. Der Freistaat Sachsen muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass die 2018 bewilligten Projekte in Chemnitz gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus verstetigt werden. Besonders die Zivilgesellschaft im ländlichen Raum ist durch rechte Anfeindungen bedroht und braucht Planungssicherheit und politische Rückendeckung von der Landesregierung.

    Die Erkennung und Bekämpfung von Antisemitismus in allen Formen muss verpflichtender Bestandteil der Lehreraus- und Fortbildung in Sachsen werden. Das Land Sachsen schafft nur noch Schulbücher an, die sich der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der deutsch-israelischen Schulbuchkommission verpflichtet haben und setzt die Handlungsempfehlungen des wissenschaftlichen Gutachtens „Antisemitismus in der Schule“ zeitnah vollständig an allen sächsischen Schulen um.[3]

    Der Freistaat Sachsen führt ein Programm für Erwachsenenbildung in sächsischen Behörden ein, welches für zeitgenössische Formen des Antisemitismus und Rechtsradikalismus sensibilisiert. Ein entschlossenes und erfolgreiches staatliches Handeln gegen Antisemitismus und Rechtsradikalismus bedarf eines grundlegenden Wissens staatlicher AkteurInnen über zeitgenössische Artikulationsvarianten und Strategien ihrer Bekämpfung.

  3. Unabhängige Meldestelle in Sachsen

    Betroffene von antisemitischen Übergriffen müssen ernst genommen und gehört werden. Wir brauchen eine zivilgesellschaftliche Meldestelle zur Erfassung von antisemitischen Vorfällen auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Sie muss von staatlicher Einflussnahme unabhängig und in enger Abstimmung mit den jüdischen Gemeinden organisiert sein. Der Bundesverband RIAS bietet hierfür den geeigneten Rahmen.

[1] Vgl. OSCE, Antisemitischen Hassverbrechen begegnen – jüdische Gemeinden schützen,  https://www.osce.org/de/odihr/317176?download=true.

[2] Vgl. IHRA, Arbeitsdefinition Antisemitismus, https://www.holocaustremembrance.com/de/node/196.

[3] Vgl. Deutsch-Israelische Schulbuchkommission, Deutsch-israelische Schulbuchempfehlungen, Göttingen 2017, http://dx.doi.org/10.14220/9783737007009; Vgl. Samuel Salzborn/Alexandra Kurth, Antisemitismus in der Schule. Erkenntnisstand und Handlungsperspektiven Wissenschaftliches Gutachten. https://www.tu-berlin.de/fileadmin/i65/Dokumente/Antisemitismus-Schule.pdf, S. 39ff.

Redaktion TolSax

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