Neue Datenschutzverordnung ab 25. Mai 2018

Im Verein erheben wir permanent personenbezogene Daten: Wir führen Mitgliederlisten. Bei Veranstaltungen gibt es Teilnahme-Listen für die Fördermittelgebenden. Bei Kontaktformularen auf unserer Website fragen wir nach Name und E-Mail-Adresse.

Schon jetzt verlangt unsere Arbeit, verantwortungsvoll und sensibel mit diesen Daten umzugehen. Datensparsamkeit, Datenschutz und Datensicherheit schützen unsere Mitglieder, unsere Gäste und den Verein.

Datenschutzregelungen gibt es schon seit vielen Jahren, aber am 25. Mai tritt in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DSGVO) sowie das angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft.  Diese Regelungen gelten auch für uns Vereine und Verbände. Mit ihrem Inkrafttreten werden auch die möglichen Bußgelder ordentlich erhöht.

Falls Ihr euch also noch nicht damit beschäftigt habt, wird es nun höchste Zeit, das Thema Datenschutz genauer zu betrachten und die Regeln umzusetzen.

Hilfreiche Links

Die gesamte Verordnung zusammengeführt (EU-DSGVO und BDSG) findet Ihr unter anderem hier

Das Themenportal der EU erklärt leicht verständlich und übersichtlich, was Eure Organisation jetzt tun muss, um die EU-Datenschutzvorschriften einzuhalten. Zum EU-Themenportal

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat einige wichtige Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit zusammengefasst. Zur Broschüre

Etwas kürzer und übersichtlicher hat der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Bayern die Anforderungen für Vereine zusammengefasst: Zur Übersicht „Anforderungen für Vereine“
Zudem findet Ihr dort eine Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Vereine

Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Checkliste für die Umstellung auf die Datenschutzgrundverordnung erstellt. Dort findet Ihr zudem Links zu Dokumentenmustern und weiterführende Informationen Zur Checkliste (Dokument lädt sofort)

Der Paritätische hat in einer empfehlenswerten Handreichung für seine Mitglieder die wichtigsten Fragen zur neuen Verordnung zusammengefasst. Im Anhang finden sich neben Mustertexten zudem eine ausführliche DS- und IT-Checkliste, die viele Ansatzpunkte gibt, am Daten-Sicherheitsniveau in der eigenen Organisation zu arbeiten. Zur Handreichung

(Update 27.06.2018) Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg hat eine Handreichung zur „Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Fotografien“ herausgegeben. Zu Handreichung

Redaktion TolSax

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