Projektförderung: Kunst- und Kulturprojekte

Autor_innen: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

>> Januar / Februar 2023 – Beratungsangebote für Projektträger

Im Rahmen der Projektförderung fördert die Kulturstiftung überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen. Zweimal jährlich können Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifend beantragt werden. Über die Vergabe entscheiden unabhängige Fachbeiräte. Mit einem Fördervolumen von mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr ist die Projektförderung der größte Förderbereich der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.

Förderprofil

Sparten

Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Industriekultur, Literatur, Soziokultur, Spartenübergreifende Vorhaben

Förderhöhe

max. 50 % der Gesamtausgaben
(Ausnahmen lt. Förderrichtlinie Nr. 5.1.1.)

Eigenanteil

mind. 5 % der Gesamtausgaben

Antragsfristen

1. März und 1. September 

Antragstellung

Online-Formular (Freischaltung ca. 6 Wochen vor Antragsfrist)

Icon Ranke KDFS

Was wird gefördert?

Gefördert werden in erster Linie Projekte mit überregionaler, landesweiter und internationaler Wirksamkeit, die eine herausragende Qualität und ein eigenständiges Profil nachweisen können. Zudem muss jedes Projekt einer Sparte zugeordnet werden. Was im Einzelnen gefördert werden kann, unterscheidet sich je nach Förderbereich:

Bildende Kunst

In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.

Darstellende Kunst und Musik

In der Sparte Darstellende Kunst und Musik werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Festivals sowie Theater-, Tanz- und Musiktage; Wettbewerbe mit landesweiter und internationaler Wirksamkeit; Neuinszenierungen, neue Choreografien und Kompositionsaufträge; Künstlerische Qualifizierung des Nachwuchses und im Amateurbereich; Einzelaufführungen und Aufführungsreihen; Gemeinschafts- und Austauschvorhaben mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern sowie internationale Gastspiele junger sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Neuinszenierungen und neue Choreographien werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger mindestens drei Aufführungen im Freistaat Sachsen sicherstellt. Bei Kompositionsaufträgen muss in der Regel die Uraufführung im Freistaat Sachsen stattfinden.

Film

Insbesondere folgende Vorhaben werden im Bereich Film gefördert: die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang; die Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten; Dokumentationen zum sächsischen audiovisuellen Erbe; Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation; Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst; nationale und internationale Workshops.

Industriekultur

In der Sparte Industriekultur werden Projekte gefördert, die Orte des Industriezeitalters und industriekulturelle Lebenswelten auf lebendige Weise erfahrbar machen; die Bauten der Industriekultur beispielhaft beleben; die das industriekulturelle Erbe (Technik, Architektur, Infrastruktur, Lebensweisen, Migration) mit Blick auf die Gegenwart anschaulich und beteiligungsorientiert vermitteln; die in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit Industriekultur neue Perspektiven und Zugänge eröffnen und damit die Industriekultur für aktuelle Debatten, Zukunftsfragen und Experimente öffnen; die Akteure aus verschiedenen Handlungsfeldern wirksam miteinander vernetzen, ehrenamtliches Engagement stärken und neue Zielgruppen einbeziehen; die der sächsischen Industriekultur überregionale, landesweite und internationale Aufmerksamkeit verschaffen. 

Literatur

In der Sparte Literatur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen; überregionale und landesweite Wettbewerbe; überregionale und landesweite Schreibwerkstätten; Literaturzeitschriften; Publikationen von herausragender literarischer Qualität. Publikationen herausragender literarischer Qualität werden nur gefördert, wenn die Publikation eine Erstveröffentlichung ist.

Soziokultur

Im Bereich der Soziokultur werden insbesondere folgende Vorhaben gefördert: Projekte und Kurse soziokultureller Einrichtungen in allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifend, die maßgeblich die künstlerische und kulturelle Bildung unterstützen; kulturelle Aktivitäten, die sich durch nachhaltige Vermittlung künstlerischer Fähigkeiten generationsübergreifend auszeichnen; Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen.

Spartenübergreifende Projekte

In dieser Sparte werden insbesondere Projekte gefördert, die tradierte Genregrenzen produktiv überwinden und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern anderer Sparten ermöglichen sowie Projekte, die intermedial ausgerichtet sind oder neue Interaktionsformen erproben.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.

Wann können Projekte beantragt werden?

Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z.B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z.B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Das Online-Formular wird ca. sechs Wochen vor Antragsfrist zur Verfügung gestellt. Um über den Antragsbeginn informiert zu werden, empfehlen wir das Abonnement unseres Newsletters.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben eines Projektes. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Mit maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Projekte bezuschusst werden, die vorrangig der Förderung des künstlerischen Nachwuchses dienen als auch die Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen sowie soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Bei Kompositionsaufträgen und Projekten von Einzelkünstlern in den Bereichen der Bildenden Kunst und Literatur beträgt die maximal mögliche Förderhöhe bis zu 90% der Gesamtausgaben. Auch in der Sparte Industriekultur können ggf. mehr als 50 Prozent gefördert werden. Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist grundsätzlich in Höhe von mindestens fünf Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Wer entscheidet über die Förderung?

Zweimal jährlich beraten unabhängige Fachbeiräte über die eingegangenen Anträge und sprechen dem Vorstand der Kulturstiftung ihre Empfehlungen aus. Auf Grundlage dieser Empfehlungen trifft der Vorstand die Förderentscheidungen.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag auf Projektförderung erfolgt über ein Online-Formular, das spätestens am Tag des Antragsschlusses bis 23.59 Uhr übermittelt werden muss. In diesem Formular werden alle relevanten Angaben zu Projektinhalt, Organisation und Finanzierung abgefragt. Zudem sind dem Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung (max. 3 bis 5 Seiten), eine Vorstellung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Informationen zu den maßgeblich an der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Projekts beteiligten Personen beizufügen. Vereine müssen ihre Satzung und ggf. eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung anhängen. Ausführliche Informationen zum Formular und den notwendigen Angaben können in den Hinweisen zum Online-Antrag in unserer Förderfibel nachgelesen werden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, Fahrt- und Übernachtungskosten gemäß Sächsischem Reisekostengesetz, Ausgaben für Versicherungen und Gebühren (GEMA/KSK), wenn diese gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erreichung des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind sowie Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Gegenständen, wenn dies für die Durchführung der Maßnahme die wirtschaftlichste Lösung ist.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind investive Maßnahmen, Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten, Benefizveranstaltungen, Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Projekte, die bereits durch den Vorstand der Kulturstiftung abgelehnt worden sind oder nicht mit der Förderrichtlinie der Kulturstiftung übereinstimmen.

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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