Sächsische Lagerschule – Schulbeginn für viele, nicht für alle

Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Lagern beginnt in „zweiter Jahreshälfte“

Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates vom 19.08.2019

Für viele Kinder ist heute ein aufregender Tag – das erste Mal dürfen sie sich „Schulkind“ nennen. Wer sich weiterhin nicht so nennen wird: die Kinder und Jugendlichen, die in sächsischen Lagern, den Erstaufnahmeeinrichtungen, leben müssen. Ein „Lernangebot“ soll nun sicherstellen, dass auch sie ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Dem Voraus gingen unter anderem ein Positionspapier, eine juristische Stellungnahme und eine Petition. Letzterer wurde abgeholfen, der Petitionsausschuss sieht das Recht auf Bildung durch das Lernangebot als erfüllt an. Innen- und Kultusministerium meinen offenbar, einer jahrelangen Forderung nachgekommen zu sein. Damit liegen sie falsch.

Zuallererst: mehrere Kinder und Jugendliche eines Alters in einem Klassenzimmer, das waren mal die ersten Versuche aus dem 19. Jahrhundert, eine landesweite Schulpflicht zu etablieren. Mit Lehrkräften, die aus heutiger Sicht sicherlich nicht als „Pädagog*innen“ zu bezeichnen sind. Das soll nun wieder Realitiät werden: ein Lernangebot, das jahrgangsübergreifend ist. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen zusammen unterrichtet werden, im Alter von sechs bis zehn, elf bis 15 und 16 bis 18 Jahren. Schon hier wird klar: „Schule“ ist das nicht, umso mehr nicht, als dass das „Lernen“ im Lager erfolgen soll. Während die Sächsische Zeitung Anfang Juli noch meldete, dass das „Lernangebot“ mit Beginn des neuen Schuljahres starten soll, wollte das Innenministerium dies auf Nachfrage nicht erneut bestätigen. „In der zweiten Jahreshälfte“ solle es „dauerhaft in allen sächsischen Aufnahmeeinrichtungen“ angewendet werden. Auf die erneute Nachfrage hin, ob der 19. August nun der Starttermin sei, antwortete das Innenministerium bis zur Veröffentlichung dieser Pressemitteilung nicht.

Juristische Stellungnahme zerpflückte Lernangebot schon letztes Jahr

Derzeit lebt jede*r dritte Minderjährige länger als drei Monate in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen (vgl. Abbld. 1). Um die 30 Kinder und Jugendliche leben kontinuierlich seit über vier Monaten länger als sechs Monate in der Einrichtung (vgl. Abbld 2). Bereits heute ist nicht sichergestellt, dass alle Minderjährigen die Lager wenigstens nach der Sechs-Monats-Grenze verlassen können.

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Das Lernangebot, welches den Kindern und Jugendlichen vorgesetzt wird, sei ein Feigenblatt, meint Mark Gärtner vom SFR. „Ein Feigenblatt, das Innen- und Kultusministerium nutzen, um behaupten zu können, sie hielten die EU-Aufnahmerichtlinie ein.“ meint er. Drei Monate nach Asylantragstellung solle nach EU-Recht der Zugang zum Bildungssystem erfolgen. „In ähnlicher Weise“, fügt die Richtlinie einschränkend hinzu. „Nicht einmal diese Voraussetzung mag die Landesregierung erfüllen, gechweige denn, den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung und Erziehung verwirklichen.“ so Gärtner. Wider besseren Wissens erfolgt nun dieser Schritt, denn eine Stellungnahme der Kanzlei Wächtler und Kollegen aus München, von GEW Sachsen und SFR in Auftrag gegeben, kommt zu einem eindeutigen Schluss. Denn

  • der jahrgangsübergreifende „Unterricht“,
  • die ausbleibende Orientierung im Alltag allein, weil im Lager „unterrichtet wird“,
  • die schlicht die Anforderungen eines ordentlichen Lehrplans verfehlende Konzeptionierung,
  • der unklare Charakter des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache oder auch die
  • die nicht vorhandenen Qualifizierungsvoraussetzungen für das Personal

führen in keiner Weise dazu, dass dies ein „ähnlicher Zugang“ sei. Diese schon im September 2018 veröffentlichte Stellungnahme berücksichtigten Kultus- und Innenministerium nicht. Im März 2019 evaluieren sie die in Chemnitz gelaufene Testphase des Lernangebots und empfehlen, es in allen Aufnahmeeinrichtungen anzuwenden.

„Dieses Lernangebot lohnt nicht den geringsten, minimalen Aufwand. Das werden auch die Kinder und Jugendlichen so sehen. Diese verschriftlichte, vollkommene Unterforderung namens ‚Lernangebot‘ wird in keiner Weise die Freude und das Wiedersehen ersetzen, die heute tausende Schüler*innen in sächsischen Schulen verspüren werden. Sie wird in keiner Weise dazu führen, dass irgendeines der Kinder zum Lernen motiviert wird.“ meint Gärtner. „Nach fast zwei Jahren breiten, zivilgesellschaftlichen Forderns unterschiedlichster Akteur*innen mit den verschiedensten Mitteln ist das dabei herausgekommen. Wer glaubte, mit einer Lagerschule der Forderung nach dem Recht auf Bildung für Alle entgegenzukommen, lag falsch.“

Der SFR wird sich weiterhin bemühen, feststellen zu lassen, dass Sachsen ein elementares Grundrecht verletzt.

Vorläufige Chronik der Forderung

  • Januar 2016: Eine vom Deutschen Jugendinstitut in Auftrag gegebene Rechtsexpertise kommt zu dem Schluss, dass Minderjährige und ihre Eltern einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben. Dabei  ist der gewöhnliche  Aufenthalt  ausschlaggebend. Der gewöhnliche Aufenthalt ist laut Gutachter*innen explizit nicht gleichzusetzen mit dem rechtmäßigen Aufenthalt.
  • Dezember 2017: Antidiskriminierungsbüro Sachsene.V., Ausländerrat e.V., Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V., Bildungsgewerkschaft Erziehung und Wissenschaft/ Sachsen, Bundesfachverband unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge e.V., Dachverband der Sächsischen Migrantenorganisationen  e.V.,  Deutsche  Jugend  in  Europa/ Landesverband  Sachsen  e.V.,  Deutschen  Kinderschutzbund/  Landesverband  Sachsen  e.V.,  Fraktion  Die  Linke  im  Sächsischen Landtag, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag, Netzwerk für Demokratie und   Courage   e.V.,   Paritätischer Wohlfahrtsverband   Sachsen   e.V., Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. veröffentlichen ein Positionspapier und fordern den Zugang zum Schulsystem und zu frühkindlicher Bildung und Erziehung. Sie skizzieren erstmals die Rechtslage.
  • März bis September 2018: Kultus- und Innenministerium reagieren. Besagtes Lernangebot wird in der Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung getestet.
  • September 2018: Die Stellungnahme der Kanzlei Wächtler und Kollegen über das Curriculum wird von Sächsischer Flüchtlingsrat e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen, Ausländerrat Dresden e.V., Afropa e.V., Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e.V., Paritätischer Landesverband Sachsen e.V., Petra Zais, Sprecherin für Migration und Asyl, Bildung und Sport, Arbeitsmarkt, Rechtsextremismus der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag,
    Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
    veröffentlicht. Ein offener Brief liegt bei. Die Kritik der Kanzlei wie der Unterzeichnenden ist vernichtend, das juristische Urteil eindeutig.
  • Dezember 2018: SFR und GEW Sachsen starten die Petition „Kein Kind wird ausgeschlossen – Bildung für Alle!“ Mit Sharepics beteiligen sich Vertreter*innen folgender Organisationen und rufen zur Unterschrift unter die Petition auf (chronologische Reihenfolge nach Veröffentlichung): AG Asylsuchende / Sächsische Schweiz Osterzgebirge e.V., Petra Zais, MdL, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN / Grit Hanneforth, Kulturbüro Sachsen e.V., Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE, Bon Courage e.V., Margit Weihnert, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V., Markus Degenkolb, Ausländerrat Dresden e.V., Michael Richter, Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen e.V., Peggy Györkös, Deutscher Kinderschutzbund, OV Dresden e.V.
  • Februar 2019: In einem Interview mit der DNN kritisieren die Kinder- und die Ausländerbeauftragten der Stadt Dresden, Anke Lietzmann und Kristina Winkler, die Lagerschule. Winkler auf die Frage, ob das Argument der Abschiebung akzeptieren könne: „Überhaupt nicht. Kinder haben nur einmal Kinderzeit und einmal eine ganz wichtige Entwicklungszeit zum Erwachsenen. Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention, Deutschland gehört dazu, haben sich zu den Rechten bekannt. Es ist nicht hinnehmbar, dass wir an diesen Rechten, es sind universelle Rechte, in Sachsen Abstriche machen. Und Lietzmann zur Frage, welche Folgen das habe: „Das verzögert ihre Entwicklung erheblich, sowohl geistig als auch körperlich. Es entstehen ganz schnell Entwicklungsdefizite, die nicht wieder aufgeholt werden könnten.“
  • März 2019: Kultus- und Innenministerium befinden in ihrer Evaluation über das Curriculum: alles tippitoppi.
  • März 2019: GEW Sachsen und SFR übergeben dem Landtagspräsidenten die Petition mitsamt 2.151 Unterschriften.
  • April 2019: Im Deutschlandfunk kommt Lena Orabi Shafiq Hamdan aus der Hamburger Straße in Dresden zu Wort: „Wenn du auf der Straße vielleicht Hilfe brauchst, sind die Leute sauer, wenn du mit ihnen Englisch redest. Aber wie soll ich die deutsche Sprache lernen, wenn ich nicht mal zur Schule gehe?“
  • Juli 2019: Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags hilft der Petition ab. Er sieht das Recht auf Bildung durch das Lernangebot gewahrt.
  • Juli 2019: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird im Sächsischen Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD abgelehnt. Nach frühestens 30 Tagen, maximal nach drei Monaten, sollten laut Antrag Kinder und Jugendliche in Kita und Schule gehen können.
  • August 2019 (?): Das Lernangebot startet nach Information der Sächsischen Zeitung in allen sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen, das Innenministerium mag den Starttermin bisher jedoch nicht erneut bestätigen.

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0157 / 566 377 02
Mail: pr@sfrev.de

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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