SFR Newsletter 34/2020

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Autor_innen: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Zahlen und Grafiken. Es ist mal wieder an der Zeit, die halbjährlichen Auswertungen stehen an. Wir haben Kleine Anfragen zur dezentralen Unterbringung, Unterbringung in Lagern, Minderjährigen im Lager, Aufenthaltserlaubnisse nach §25 Aufenthaltsgesetz, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie Suizide und Suizidversuche ausgewertet.

…dezentrale Unterbringungsquote. Festzustellen, dass sich nicht viel verändert, ist auch eine Feststellung. Das Resümee lässt sich bei der dezentralen Unterbringungsquote ziehen. Die Kommunen scheinen sich über die Jahre bei ihren progressiven oder eben restriktiven Prozentsätzen eingepegelt zu haben. Vorreiter wie immer das Vogtland, Schlusslicht der Landkreis Bautzen.

…Unterbringung in Lagern. Mit Blick auf die Belegung von Lagern in Sachsen können wir festhalten: seit Mai 2020 wurde rund ein Drittel der Bewohner*innen umverteilt. Dazu haben  sicherlich auch die bundesweite mediale Aufmerksamkeit zu den prekären hygienischen Bedingungen in sächsischen Lagern und die positiven Verwaltungsgerichtsbeschlüsse beigetragen. Ein Faktor ist dabei jedoch auch, dass während der Pandemie weniger neue Schutzsuchende angekommen sind. Die Außenstelle Leipzig Mockau III verzeichnet einen Zuwachs von 29 % in der Belegung. Dort werden aktuell neu ankommende Personen untergebracht. Im letzten Halbjahr ist in Dresden auf dem Hammerweg ein neuer Standort eröffnet worden. Das teilte die Landesdirektion im Zuge der Pandemie mit. Hier handelt es sich wohl um eine Maßnahme, um die Lager zu entzerren. Das SFZ CoWerk, Träger der Aufnahmeeinrichtungen für erkrankte Menschen und Menschen mit Behinderungen – wird zudem in den Anfragen gesondert aufgeführt. Bisher liefen diese unter den Kategorien Thüringer Weg und Flemmingstraße. Der Thüringer Weg wird noch aufgeführt, die neue Einrichtung auf der Matthesstraße fällt nun unter die Kategorie SFZ CoWerk.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die sogenannte Wohnpflicht für bis zu 24 Monate. Mit der Wohnpflichtverordnung wird Menschen mit einer unterstellten „Bleibeperspektive“ von bis zu 20 Prozent ein Aufenthalt von bis zu zwei Jahren im Lager zugemutet. Sie wurde voriges Jahr eingeführt, seit April 2020 gibt es eine aktualisierte Liste der unter die Wohnpflichtverordnung fallenden Länder. Leipzig Mockau III, Dresden Hamburger Straße und das Chemnitzer SFZ CoWerk verzeichnen den höchsten Anteil von Personen, die unter die Wohnpflichtverordnung fallen. Insgesamt fallen in Sachsen 32% der Schutzsuchenden unter die Verordnung. Solch eine Regelung gibt es auch nur in vier Bundesländern: Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt – und natürlich Sachsen… Übrigens: die allgemeine Wohnpflicht liegt laut Bundesrecht inzwischen bei 18 Monaten. Im Jahr 2015 belief sie sich noch auf maximal drei Monate.

…Bildung im Lager. Wir erinnern uns an den sächsischen Koalitionsvertrag. Dort ist festgehalten: „bei Familien mit minderjährigen Kindern [soll] die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes drei Monate nicht überschreiten.“ Bei Auswertung der Drei-Monats-Grenze fällt auf: Rund 57 % der schulpflichtigen Kinder müssen trotzdem länger als drei Monate in den Lagern ausharren. Dieser Anteil hat sich seit Dezember 2019 nicht verändert. Klar nach unten bewegt sich aber die absolute Zahl der 0 bis 18-jährigen. Da waren es am 31. Dezember 2019 noch 497, am 30. Juni 2020 sank die Zahl auf 265.
In den ersten drei Monaten gibt es in den Lagern provisorische Bildungsangebote. Doch spätestens ab dem vierten Monat – und darauf hat sich die Kenia-Koalition auch geeinigt – sollen Kinder und Jugendliche vollumfänglichen Zugang zu schulischer Bildung bekommen. Das geht nur, wenn die Familien bis dahin raus aus dem Lager und kommunal untergebracht sind. An der Umsetzung hapert’s also noch stark. Aktuell sind 30 schulpflichtige Kinder länger als sechs Monate in den Lagern. Das sind 19 % der insgesamt schulpflichtigen Minderjährigen. Länger als 12 Monate sind aktuell keine schulpflichtigen Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

…Abschiebehaft. Zwischen dem 04. Dezember 2019 und dem 31. März 2020 wurden 39 weitere Menschen in der Abschiebehaftanstalt Dresden inhaftiert. Im zweiten Quartal 2020 gab es coronabedingt keine Inhaftierungen. Die Gesamtzahl der Inhaftierten seit Vollzugsbeginn am 03. Dezember 2018 erhöht sich auf 174. Im Durchschnitt wird alle 2,6 Tage eine Person in Haft genommen.

Bei der Aufsplittung der Inhaftierung nach Staatsangehörigkeit fällt auf, dass die drei Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien, Algerien weiterhin mit weit über einem Drittel im Knast vertreten sind. Es folgen Georgien und Albanien mit sechs Prozent, der Anteil afghanischer Staatsbürger*innen erhöht sich von drei auf fünf Prozent

Sachsen nutzt die Abschiebehaft nun stärker für die eigene Abschiebepraxis. Lag der Anteil von Menschen unter ausländerrechtlicher Zuständigkeit Sachsens in der Vergangenheit bei etwa einem Drittel, steigt der Anteil nun auf über die Hälfte. Sachsen-Anhalt und Thüringen machen danach am häufigsten von der Dresdner Haftanstalt Gebrauch.

Die Haft zur „Sicherung der Abschiebung“ bleibt die meistgenutzte Haftart mit 68 Prozent. Die Überstellungshaft für Abschiebungen innerhalb Europas könnte ebenso als „Sicherungshaft“ benannt werden, ihr Anteil liegt bei 18 Prozent. Der Ausreisegewahrsam als „Abschiebehaft light“ nimmt einen Anteil von 13 Prozent ein.

Aufenthaltserlaubnisse wegen dem, was „Integration“ genannt wird. Die Zahl der Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a Aufenthaltsgesetz ist gestiegen. In Leipzig schnellte die Anzahl der Aufenthaltserlaubnisse nach oben – von 6 im ersten Halbjahr 2019 auf 15 im ersten Halbjahr 2020. Auch in den Landkreisen Erzgebirge, Görlitz, Meißen und Zwickau gab es einen leichten Anstieg. Die höchste Ablehnungsquote gibt’s hingegen in Mittelsachsen. Vier Jahre muss ein junger Mensch hier gewesen sein, bis er*sie sich erlaubt hier aufhalten kann. Insofern bewegen sich die Erteilungsquoten weiterhin auf einem geringen Niveau. Insgesamt sollen im ersten Halbjahr 2020 nur 31 Personen diese Voraussetzungen erfüllt haben.

Bei der „Integration“ von Erwachsenen lässt sich festhalten: es gibt hohe Hürden und niedrige Zahlen. Dieses Fazit zogen wir bereits letztes Jahr, und es ist im Hinblick auf Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b Aufenthaltsgesetz weiterhin wahr. Eine erwachsene Person muss acht Jahre, sofern es Kinder in der Familie gibt sechs Jahre, in Deutschland verbracht haben. Die Zahl der Erteilungen bewegen sich je nach Landkreis zwischen null und zehn im ersten Halbjahr 2020. Immerhin: Die Landkreise Chemnitz, Mittelsachsen und Nordsachsen haben leicht höhere Quoten als in den vergangenen zwei Jahren. Die Stadt Leipzig steht mit zehn Erteilungen an vorderster Stelle. Eine 100%-ige Ablehnungsquote beobachten wir in Zwickau.

… Aufenthaltserlaubnisse aufgrund rechtlich oder tatsächlich nicht möglicher Abschiebung
Auch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz geht zurück. Hier bleiben alle Landkreise relativ konstant, nur Nordsachsen hat den Paragrafen mal wieder aus der Tasche gekramt und immerhin fünf Personen erteilt. Die Stadt Leipzig allein hat im vergangenen Halbjahr 219 Aufenthalte nach §25 Absatz 5 AufenthG erteilt, und sticht damit, wie in den vorigen Jahren, deutlich heraus. Meißen erteilte keinem der Antragsteller*innen die Aufenthaltserlaubnis. Bei der Auswertung der Relation zwischen Erteilungen und Ablehnungen sei vermerkt, dass die Stadt Chemnitz und Leipzig keine Angaben zur Anzahl der Ablehnungen gemacht haben.

… Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Ganze 480 Ausbildungsduldungen wurden in Sachsen eingeführt seit dem Bestehen der Regelung im August 2016. Das ist ein Anstieg um 58 Ausbildungsduldungen im 1. Halbjahr 2020. Allein diese Zahl zeigt, dass das Instrument zu restriktiv angewandt wird – der erhoffte Effekt, den Fachkräftemängel auszugleichen, dürfte zumindest in Sachsen ausbleiben.

Selbiges gilt bei der neuen Beschäftigungsduldung. Hier liegen die Erteilungsvoraussetzungen enorm hoch. Beispielsweise bedarf es einer zwölfmonatigen Vorduldungszeit, um diese erlangen zu können. Die Folge: nur 20 Beschäftigungsduldungen in ganz Sachsen seit dem Bestehen der Regelung am 01. Januar 2020.Die Verteilung auf lediglich fünf von 13 Kommunen zeigt zudem, dass nicht alle Behörden die Regelung anwenden, geschweige denn, dass dies einheitlich geschehen würde.

Bei beiden Grafiken – der zur Ausbildungs- und der zur Beschäftigungsduldung – fehlt zunächst die Erteilungsquote. In den neuen Kleinen Anfragen wurden die abgelehnten Anträge nicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte aufgeschlüsselt. Dies erfolgte jedoch zuvor. Eine entsprechende, Kleine Anfrage ist hierzu im Landtag anhängig.

… Suizide und Suizidversuche.

Die folgenden sechs Grafiken gehen auf Suizide sowie auf Suizidversuche/ Selbstverletzungen ein. Wir haben die Zahlen jeweils auf die Anzahl pro Jahr, die Unterbringungsform sowie das gelesene Geschlecht aufgeschlüsselt. Eine Schwierigkeit bei der Abbildung besteht darin, dass auf Anfrage im Landtag nicht alle Kommunen Suizide und/oder Suizidversuche melden. Eine systematische Erfassung gibt es nicht.

Aufgemerkt werden muss, wenn im 1. Halbjahr 2020 mit fünf Fällen bereits genauso viele Suizide verzeichnet werden mussten wie im gesamten Jahr 2019. Auch bei den Suizidversuchen sind 36 Fälle im ersten Halbjahr im Vergleich zum gesamten Vorjahr mit 56 Fällen vergleichsweise hoch. Der Anstieg, der bereits letztes Jahr mit Blick auf 2018 (27 Suizidversuche) festgestellt wurde, scheint sich auch in diesem Jahr fortzusetzen.

Insgesamt mussten in Sachsen 28 Suizide unter geflüchteten Menschen seit 2016 verzeichnet werden.

Bei den Suiziden und Suizidversuchen nach der Form der Unterbringung lässt sich Folgendes sagen:

  • Im April und Mai kam es zu sechs Suizidversuchen/ Selbstverletzungen allein in der Aufnahmeeinrichtung Dölzig, also das Lager, welches unter massiver Kritik von Seiten seiner Bewohner*innen stand. Die Zustände dort hatten die Menschen im Mai zum Protest auf die Straße in Leipzig getrieben.
  • Die Staatsregierung gibt nur dann Suizidversuche in Justizvollzugsanstalten an, wenn danach eine stationäre Behandlung erforderlich war. Das ist zynisch und auch nicht nachvollziehbar, dokumentiert werden Selbstverletzungen mit Sicherheit. Auch dann, wenn eine Behandlung vor Ort (scheinbar) genügte.
  • Der hohe Balken zu Suizidversuchen nach Form der Unterbringung bei der Stadt Leipzig muss kontextualisiert werden. Zwei Erklärungsversuche sind möglich: entweder, Leipzig ist besonders sorgfältig, was das Dokumentieren von Suizidversuchen angeht, oder die Rate ist tatsächlich höher, als in anderen Städten. Beide Erklärungen sind möglich.
  • Die Dresdner Lager Hamburger und Bremer Straße sind in ihrer baulichen Substanz die – sofern es Grade von „schlimm“ geben kann – die schlimmsten Lager und zeigen offenbar ihre Wirkung.

Bei der Aufschlüsselung von Suiziden und Suizidversuchen nach Geschlecht bestätigt sich, was gesamtgesellschaftlich gilt: Suizide und Suizidversuche treten bei männlich gelesenen Personen häufiger auf.

Bei der Aufschlüsselung von Suiziden und Suizidversuchen nach Geschlecht bestätigt sich, was gesamtgesellschaftlich gilt: Suizide und Suizidversuche treten bei männlich gelesenen Personen häufiger auf.

Ein Fall sei in diesem Zusammenhang wiedergegeben, dessen bloße Daten eine Geschichte im Kopf entrollen, die jedoch wohl nie wird erzählt werden können. In der Vorbemerkung zu Drs. 7/1786 schreibt MdL Jule Nagel: „In Drs. 7/1178 zu Suiziden, Suizidversuchen und Selbstverletzungen von Geflüchteten in Sachsen seit 2017 sind in Anlage 1 drei Suizidversuche in der Aufnahmeeinrichtung Grillenburg, jeweils einer am 29. und 30. September sowie am 29. Oktober vermerkt. Es handelt sich dabei dreimal um eine Frau iranischer Staatsbürgerschaft im Alter von 44 Jahren, was die Fragestellerin zur Vermutung veranlasst, dass es sich hier um dieselbe Person handelt.“ Das Staatsministerium des Inneren bestätigt die Vermutung und gibt im Weiteren an: „Seit 28. November 2019 ist die Betroffene unbekannt verzogen.“

Quelle: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/09/24/sfr-newsletter-34-2020/

Flüchtlingssozialarbeit Chemnitz. Gestern veröffentlichten wir eine Pressemitteilung zur Ablehnung unseres Antrags zur Weiterführung der Flüchtlingssozialarbeit in Chemnitz. Das Sozialamt argumentiert aus rein wirtschaftlichem Kalkül: Wenn weniger Menschen kommen, dann braucht es weniger Sozialarbeiter*innen. Das Team weist darauf hin, dass seit Jahren auf „prekäre Betreuungsschlüssel in der Geflüchtetensozialarbeit“ aufmerksam gemacht werde und bezweifelt, dass künftig eine bedarfsgerechte Unterstützung in der Stadt Chemnitz gewährleistet werde. Der SFR-Vereinsvorstand kritisiert das Verfahren als „unverfroren.“ Hier entlang zu unserer PM.

Venezuela. Der Bericht der UN-Fact-Finding-Mission zu Venezuela verdeutlicht, was zahlreiche Aktivist*innen schon lange befürchtet haben: Die Regierung Maduro wusste nicht nur von systematischen Menschenrechtsverletzungen, sie ist nach Ansicht der Vereinten Nationen auch persönlich verantwortlich für deren Anordnung. Die Untersuchungskommission hat mehr als 200 detaillierte Fälle von staatlicher Repression, Folter, willkürlicher Verhaftung und Verschleppung sowie Exekutionen durch Sicherheitskräfte ausgewertet. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Der Bericht empfiehlt, dass nun auch der Internationale Strafgerichtshof Ermittlungen gegen Nicolás Maduro aufnimmt. Bisher hat das BAMF zahlreichen Venezolaner*innen, die zu einem großen Teil in Sachsen untergebracht sind, den Flüchtlingsschutz verwehrt und auf fehlende politische Verfolgung verwiesen. Mit dieser Praxis muss jetzt Schluss sein, denn spätestens nun muss als gesichert gelten: Der venezolanische Staat verfolgt systematisch und unterschiedslos alle, die ihn kritisieren.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge führt eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Beratende und weitere Personen richtet, die mit unbegleiteten Minderjährigen und unbegleitete jungen Erwachsenen in Kontakt stehen. Hier entlang zur Umfrage.

Spendenaufruf!  Solidarität benötigt Geld. Der Sächsische Flüchtlingsrat ist auch von Privatspenden abhängig. Dieses Jahr ist unser Spendentopf leider noch nicht so voll. Du hast finanzielle Kapazitäten und Lust uns zu unterstützen? Hier entlang zum Spenden!

Termine:

  • am 29. September macht unser Patenschaftsprojekt Save Me in Chemnitz eine Info-Veranstaltung. Du hast Lust Pat*in zu werden? Hier entlang!
  • Am 05. Oktober führt das Montagscafé Dresden seine Reihe „Migration in der DDR“ weiter. Diesmal geht’s um Mosambik. Menschen, deren Familiengeschichte und (künstlerische) Auseinandersetzung mit diesem Teil der DDR-Geschichte eng verbunden ist, teilen ihre Eindrücke. Mehr Infos hier.
  • Am 06. Oktober bietet das Psychosoziale Zentrum Dresden eine Fortbildung zu „Gesprächssituationen mit Sprachmittler*innen in der psychosozialen Beratung“ an. Das ganze Programm gibt’s hier.
  • Am 9. Oktober ruft das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt zu Kundgebung und Menschenkette in Erinnerung an den rechten Anschlag vergangenen Jahres auf. Weitere Infos kommen demnächst.
  • Vom 04. bis 09. Oktober werden Geschichten und Realitäten von Sint*ezze und Rom*nja im Rahmen von Konzerten, Lesungen, Führungen, Filmen und bei einem Fachtag erzählt. Vollendet wird die Veranstaltungsreihe von weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen mit einem Fachtag am 08. und 09. Oktober. Alle Infos und Programm hier.
  • Am 15. Oktober gibt’s von der AGJF Sachsen ein Fachforum zum Thema „Der ganz eigene Weg II. Mädchen*arbeit im Kontext Flucht, Asyl und Migration“. Workshops zu den Themen Intersektionalität und Empowerment, Beziehungsarbeit, politische Teilhabe und sexuelle Bildung sowie ein anschließendes World Café ermöglichen vertieften fachlichen Austausch und Anregungen für die praktische Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* nach Flucht. Zur Anmeldung hier entlang.
  • Am 25. Oktober ruft das Bündnis „Herz statt Hetze“ zur Großdemo auf. Für ein solidarisches und antirassistisches Dresden! Mobivideo gibt’s hier.

Weitere Informationen hier

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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