RAA: Warum wir den Aufruf „Polizeigesetz stoppen“ unterstützen

Der RAA Sachsen e.V. schließt sich der Kritik am durch die Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf für ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz und Polizeibehördengesetz an.

Warum wir den Aufruf „Polizeigesetz stoppen“ unterstützen?

1. Der Schutz der Berufsgeheimnisträger wird eingeschränkt

Nach § 53 StPO haben bestimmte Berufsgruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Dabei handelt es sich um Berufsgruppen, in denen traditionell ein besonderes Vertrauensverhältnis geschützt werden soll, u.a. Ärzt*innen, Berufspsycholog*innen, Journalist*innen und Rechtsanwält*innen sowie die Mitarbeiter/-innen einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und einer anerkannten Suchtberatungsstelle.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Maßnahmen zulässig sein sollen, von denen auch diese Berufsgeheimnisträger*innen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 5 StPO betroffen sind oder aber durch die Erkenntnisse erlangt werden, über die diese das Zeugnis verweigern dürften, wenn diese Maßnahmen der Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit einer Person oder dem Bestand und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dienen. Die einzige Berufsgruppe, für die diese Einschränkung des Schutzes des Berufsgeheimnisses nicht gilt, sind Rechtsanwält*innen.

⇒ Die Berater*innen in der Beratungsstelle für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt genießen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO. Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses in der Beratung wäre dies jedoch sinnvoll. Statt den Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen einzuschränken, sollte dieser für Sozialarbeiter*innen in sensiblen Bereichen erweitert werden, zumal diese auch der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) unterliegen.

⇒ Insbesondere von Rassismus Betroffene, da vor allem Geflüchtete, bedürfen häufig psychologischer Unterstützung. Traumatisierung und Retraumatisierung machen geeignete Therapien nötig. In unserer Beratung vermitteln wir zu entsprechenden psychotherapeutischen Angeboten. Das unabdingbare Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und Psycholog*innen darf nicht gefährdet werden, andernfalls ist eine Behandlung und damit oftmals auch unsere Beratung stark erschwert.

2. Begünstigung von Racial Profiling

Bereits nach aktueller Rechtslage sind anlasslose Identitätsfeststellungen möglich. Hinzukommen soll nun die Befugnis Personen nach Gegenständen zu durchsuchen, die zur Identitätsfeststellung dienen. Solche verdachtsunabhängigen Kontrollen sind nach alter und dann auch nach neuer Rechtslage in weiten Teilen Sachsens möglich: Einerseits im Grenzgebiet zu Tschechien und Polen bis in eine Tiefe von 30 km – das umfasst ganze Städte wie Pirna, Löbau, Bautzen oder Aue; andererseits in Kontrollbereichen, die mit Zustimmung des Innenministeriums festgelegt werden.

Wir kritisieren anlasslose Kontrollen unabhängig von der geplanten Neuerung, da diese das Risiko verschärfen, dass rechtswidrig nach diskriminierenden Kriterien kontrolliert wird (Racial Profiling). Liegen keine konkreten Verdachtsmomente vor, berufen sich Polizist*innen auf ihre Erfahrung und ihr Gefühl. Diese Erfahrungen jedoch sind oftmals geprägt von Zuschreibungen, Einstellungen und verschobener Wahrnehmung. Die überproportionale Kontrolle bestimmter Personengruppen führt zu überproportional vielen Treffern aus dieser Gruppe und bewirkt wiederum die überproportionale Kontrolle bestimmter Personengruppen.

Racial Profiling verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, ohne konkretes Verdachtsmoment sind polizeiliche Maßnahmen auf Grundlage äußerer Zuschreibungen menschenrechtswidrig. Die Ungleichbehandlung aufgrund der vermeintlichen Herkunft oder des Aussehens ohne objektiven Grund ist untersagt. Racial Profiling diskriminiert die einzelne Person, stigmatisiert die Gruppe und kann rassistische Einstellungen, Stereotype und Vorurteile in der Gesellschaft verfestigen und stärken. Durch die Polizei in der Öffentlichkeit kontrolliert zu werden, ist eine demütigende Situation für die Betroffenen, in der diese sich ohnmächtig, ausgeliefert und ungerecht behandelt fühlen. Wiederholen sich solche Kontrollen regelmäßig, kann es zu starken psychischen Belastungen führen. Ganze Communities können sich durch diese Erfahrungen ausgegrenzt fühlen und ihr Vertrauen in die Polizei verlieren.

⇒ Menschen, die sich als Betroffene rassistischer Gewalt in Beratung begeben, berichten zumeist von zahlreichen Erfahrungen mit Rassismus – Beleidigungen, Diskriminierung, Alltagsrassismus. Häufige Vorerfahrungen sind auch regelmäßige Polizeikontrollen, dadurch entsteht ein Gefühl von Ungerechtigkeit und mangelndes Vertrauen in die Polizei.

⇒ Diese Belastungen durch Alltagsrassismus aber auch Racial Profiling erschweren in unserer Arbeit mit den Betroffenen die Aufarbeitung von Angriffen, sowohl im rechtlichen, als auch im psychosozialen Sinne.

3. Die Rechtssicherheit wird verletzt

Das grundlegende Prinzip eines Rechtsstaates, dass jeder Mensch wissen muss, wodurch er*sie sich strafbar macht oder zum Ziel polizeilicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wird, wird durch unklare und interpretationsoffene Formulierungen verletzt.

Schwerwiegende polizeiliche Maßnahmen sollen laut Gesetzentwurf bereits präventiv eingesetzt werden. Ausschlaggebend hierfür sollen „Tatsachen sein, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums (…) eine Straftat begehen wird“ oder aber das „individuelle Verhalten einer Person“, das darauf hindeutet, dass sie „innerhalb eines übersehbaren Zeitraums terroristische Straftaten begeht“. Diese vagen Eingriffsvoraussetzungen sollen Maßnahmen legitimieren, die stark in die persönliche Freiheit eingreifen noch im Vorfeld einer konkreten Gefahr: Fußfesseln, Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote, Telekommunikationsüberwachung u.a.

⇒ Diese Eingriffsvoraussetzungen sind äußerst vage und verletzen somit die Rechtssicherheit. Eine solche unsichere Rechtslage kann Menschen einschüchtern und davon abhalten von ihren grundrechtlichen Freiheiten Gebrauch zu machen, aus Angst sich verdächtig zu machen. Für eine starke demokratische Zivilgesellschaft ist das kontraproduktiv.

⇒ Solche Rechtsunsicherheit durch vage Voraussetzungen verbunden mit schwerwiegenden Eingriffen in die persönliche Freiheit schmälern das Vertrauen in polizeiliches Handeln. Menschen, die sich als Betroffene rechter oder rassistischer Gewalt in Beratung begeben, haben nicht selten bereits negative Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Dabei handelt es sich zumeist um Erlebnisse von wahrgenommener Ungerechtigkeit und Ohnmacht gegenüber polizeilichen Handelns.

Statt der geplanten Verschärfungen durch weitere Befugnisse für die Polizei, die Grundrechte einschränken, bedarf es dringend einer verbesserten Ausbildung im Bereich Grund- und Menschenrechte, Kontrollmöglichkeiten für die Polizei sowie ein striktes Vorgehen gegen polizeiliches Fehlverhalten.

Wir halten folgende Maßnahmen für notwendig:

  1. Schulung zur Sensibilisierung gegenüber Diskriminierung und Rassismus, sowie Vermittlung in der Grundausbildung
  2. Intensivierung der Vermittlung von Grund- und Menschenrechten bereits in der Grundausbildung
  3. Maßnahmen zum Erkennen, Ahnden von und Schutz vor polizeilichem Fehlverhalten, bspw. ungerechtfertigte Gewaltanwendung; insbesondere die Einführung einer Kennzeichnungspflicht sowie einer unabhängigen Beschwerdestelle mit Ermittlungsbefugnissen

Empfehlung zum Hintergrund: Stellungnahme von Amnesty International zum Gesetzentwurf

Support für Betroffene rechter Gewalt (RAA Sachsen)

Support - die Beratung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt des RAA Sachsen e.V. berät und unterstützt sowohl Betroffene als auch Angehörige, Freunde und Freundinnen der Betroffenen und Zeug_innen eines Angriffs. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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