Wir können Kunst. Kultur macht stark.

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Autor_innen: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Kunstprojekte lokaler Bündnisse für Bildung für bildungsbenachteilgte Kinder und Jugendliche, die von professionellen Bildenden Künstler*innen durchgeführt werden. Ausschreibungen finden jeweils im April und Oktober statt.

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Termine

seit 18. September 2020: Veröffentlichung der 7. Ausschreibung

31. Oktober 2020: Einsendeschluss der 7. Ausschreibung

ab Februar 2021: Start der ersten Projekte aus der 7. Ausschreibung


Welche Projekte können gefördert werden?

  • Projekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind.
  • Die Projekte werden von lokalen Bündnissen aus mindestens drei kooperierenden Einrichtungen durchgeführt, in die jeder Bündnispartner Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen einbringt.
  • Die Projekte sind neuartig, zusätzlich zu bestehenden Angeboten und außerschulisch, also vom Schulunterricht deutlich abgrenzt.
  • Die Projekte werden von professionellen bildenden Künstler*innen durchgeführt. Zusätzlich können eine weitere Honorar- oder Assistenzkraft und ehrenamtliche Betreuer eingesetzt werden.
  • Die Projekte sind im Rahmen eines der Projektformate des BBK realisierbar.
  • Erstantragsteller beim BBK können zunächst nur Halbjahres-, Ferien- oder Kitaprojekte beantragen.
  • Die Projekte vermitteln klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbild, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken. Auch spartenübergreifende Projekte sind möglich.
  • Die Projekte behandeln zielgruppengerechte inhaltliche Themen wie z.B. Umwelt, Träume und Wünsche, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte und/oder Sozialraum.
  • Die Projekte fördern die Kreativität, das Selbstvertrauen und Sozialverhalten der Teilnehmer*innen und ermöglichen Erfolgserlebnisse und einen Zugang zu Kunst und Kultur.

Die Projekte werden zu 100 % finanziert. Drittmittel sind nicht erforderlich.


Bitte stellen Sie nur dann einen Antrag beim BBK, wenn Sie sich alle Informationen auf unserer Webseite durchgelesen haben und Sie sich sicher sind, den BBK-spezifischen Förderkriterien zu entsprechen. Sollten Sie unsicher sein, können Sie das BBK-Projektbüro unter der 030 20 45 88 80 erreichen.

Wenn Ihr Projektvorhaben nicht unseren Vorgaben entsprechen sollte, Sie aber gerne einen Antrag im Rahmen von „Kultur macht stark“ stellen wollen, können Anträge auch bei anderen Programmpartnern eingereicht werden. Eine sehr gute Hilfe, das für Sie im Programm passende Förderangebot zu finden, bietet Ihnen die Internetseite kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de (Filterung nach Kulturbereich und Altersklassen möglich).

Informieren Sie sich hier detailliert über das Förderprogramm: 

Ausschreibung Oktober 2020

Leitfaden zur Antragserstellung

Kooperationszusage (Formular)

Fragen und Antworten

Definition „außerschulisch“

Voraussetzungen für Kitaprojekte

Schaubild „Bündnis für Bildung“


Hier geht es zur Antragstellung


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Projektbeispiele 2019

Projektbeispiele 2018

Abschlussdokumentation „Kultur macht stark“ 2013–2017″


BBK-Projektbüro „Wir können Kunst“
Taubenstr. 1
10117 Berlin

Projektleiter: Prof. Klaus Nerlich

Ansprechpartner:
Ulrike Westphal, Martina Rolf,
Christine Schofft

Tel.: 030 20 45 88 80
bfb@bbk-bundesverband.de

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