Integrative Maßnahmen – Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Direkt zur Ausschreibung bei der SAB

Autor_innen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Wichtige Hinweise

  • die Richtlinie Integrative Maßnahmen wurde durch das SMS geändert und ist ab 24.11.2023 in der neuen Fassung gültig 
  • Förderungen erfolgen ausschließlich nach den unten aufgeführten Bedingungen
  • Anträge können derzeit nur für die Fördersäulen B, C und F (bei F nur Kofinanzierungsprojekte) eingereicht werden
  • Achtung: am 01.12.2023 findet von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine gemeinsame Videokonferenz des SMS und der SAB zur Antragstellung in Fördersäule B statt. Ihre Fragen senden Sie bitte vorab per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de. Die Einwahldaten für die Videokonferenz werden noch bekannt gegeben. 
  • Anträge, die bereits nach der vorherigen Richtlinie zum Antragsstichtag 31.07.2023 eingereicht wurden, sind gemäß Informationsschreiben des SMS vom 14.11.2023 zurückzunehmen und nach der jetzt gültigen Richtlinie bis zum 15.12.2023 neu einzureichen. Zu beachten ist die zulässige Projektlaufzeit bis maximal 31.12.2024. Die Auswahlentscheidung zu den Anträgen erfolgt voraussichtlich Ende Januar 2024.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben 
  • Zuwendungen bis max. 140.000 EUR pro Jahr, für flächendeckende Projekte bis zu 500.000 EUR
  • Zuwendungen für Spracherwerb bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben 
  • Verwaltungsausgabenpauschale von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr  

Was wird gefördert?

Förderung von Personal- und Sachausgaben in folgenden Bereichen:

  • A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte
  • B – Integrationsfördernde Einzelprojekte
  • C – Integrationsfördernde Kleinprojekte
  • D – Patenschafts- und Mentoringprojekte
  • E – Spracherwerb und Verständigung
  • F – Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

Wer wird gefördert?

A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte

  • eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind 

B – Integrationsfördernde Einzelprojekte

  • eingetragene Vereine, Verbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juritische Personen des Privatrechts sind 
  • wissenschaftliche Einrichtungen, die juritische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind

C – Integrationsfördernde Kleinprojekte

  • eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind 
  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juritische Personen des öffentlichen Rechts sind

D – Patenschafts- und Mentoringprojekte

  • eingetragene Vereine und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind 
  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juritische Personen des öffentlichen Rechts sind

E – Spracherwerb und Verständigung

  • Sprachkursträger 
  • eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Volkshochschulen und Träger der freien Wohlfahrtspflege, die juritische Personen des Privatrechts sind

F – Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse

  • eingetragene Vereine, Verbände, Volkshochschulen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften, die juritische Personen des Privatrechts sind
  • wissenschaftliche Einrichtungen, die juritische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind
  • anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juritische Personen des öffentlichen Rechts sind

Wie funktioniert die Antragstellung?

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Antragstellung grundsätzlich per E-Mail an integrative_massnahmen@sab.sachsen.de

Stichtage/Fristen:
 
A – Landesweite integrationsfördernde Strukturprojekte

  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr

B – Integrationsfördernde Einzelprojekte

  • Achtung in 2023:  bis 15. Dezember 2023

C – Integrationsfördernde Kleinprojekte

  • forlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll und mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes

D – Patenschafts- und Mentoringprojekte

  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr

E – Spracherwerb und Verständigung
Sprachkurse

  • forlaufende Antragstellung

Orientierungskurse

  • forlaufende Antragstellung

Sprach-Lern-Räume

  • bis 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr

F – Projekte von besonderem integrationspolitischen Interesse
Kofinanzierungen von Bundes- oder EU-Programmen

  • forlaufende Antragstellung

Modellvorhaben

  • nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Mehr Informationen (Voraussetzungen, Konditionen, Formulare & Downloads)

Redaktion TolSax

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