Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung: 2. Antragsfrist

Autor_innen: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung

Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder eine Zukunftskonferenz – ab sofort haben Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate zu beantragen.

Antragstellung

Eine Antragstellung auf Förderung für Vorhaben, die ab Januar 2023 umgesetzt werden sollen, ist vom 15. Juli bis 11. September 2022 möglich. Die Anträge sind über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) einzureichen.

Informationsveranstaltungen

Für Fragen zum Förderaufruf und/ oder zur Antragstellung bieten wir interessierten Antragstellern die Möglichkeit, an einer  Informationsveranstaltung teilzunehmen. Neben einer kurzen Einführung zur FRL Bürgerbeteiligung und dem zugehörigen Förderaufruf wird es im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit geben, eigene Fragen und Anmerkungen zu platzieren. Sollten Sie bereits konkrete Fragestellungen haben, würden wir uns über einen Hinweis im Anmeldeformular freuen.

Die Online-Veranstaltungen finden an den folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 14. Juli 2022, 9:00 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 20. Juli 2022, 16:00 Uhr, Anmeldung
Mittwoch, 10. August 2022, 14:00 Uhr, Anmeldung
Dienstag, 30. August 2022, 10:30 Uhr, Anmeldung

Sollten Sie zwar Interesse an einer Teilnahme haben, Ihnen dies jedoch an keinem der vorgesehenen Termine möglich sein, teilen Sie uns das gern per E-Mail mit: frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de

Individuelle Beratungsleistung im Vorfeld der Antragstellung

Bereits ab sofort können sich alle interessierten Antragsteller für eine individuelle Beratung anmelden. Die entstehenden Kosten trägt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Neben Fragen zur Antragstellung und -gestaltung können auch fachliche Fragestellungen Bestandteil der individuellen Beratungsleistung sein. Diese kann Beratung zu Methoden und Instrumenten im Bereich Bürgerbeteiligung umfassen, aber auch Hilfestellung zur Entwicklung, Organisation und Durchführung von Projekten beinhalten.

Gern steht Ihnen das Referat V.2 im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung für Rückfragen sowie für die Anmeldung zur Beratung unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung:

frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de

Unterstützung durch das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung

Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure in ganz Sachsen im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern und von Fördermittelberatung profitieren. Nach einem ersten Netzwerktreffen im Mai 2022 ist ein zweitesTreffen im Herbst diesen Jahres geplant.

Weitere Informationen hier

Und hier (Förderaufuruf)

Redaktion TolSax

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