Programmbereich 3b: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement – Ideenfonds

Themenschwerpunkt: Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“

Autor_innen: Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)

In ländlichen Räumen tragen viele Menschen durch ihr ehrenamtliches Engagement zu einer lebendigen Gemeinwesenkultur bei. Kleine Vereine haben oft ungewöhnliche Ideen, wie sie ihre Struktur engagierter gestalten, ihre Mitglieder motivieren, das Gemeinwesen demokratischer gestalten können.

Im Rahmen des Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“ können regionale Vereine gefördert werden, die gezielt lokale Impulse zur Demokratiestärkung umsetzen wollen und die aufgrund ihrer Struktur bisher für eine Förderung im Bundesprogramm nicht berücksichtigt werden konnten.

In Programmbereich 3b ist eine Antragstellung laufend möglich. Frühestmöglicher Projektstart im Haushaltsjahr 2022 ist der 01.09.2022.

Bei Neuanträgen bitten wir Sie, einen Projektstart ab frühestens 3 Monate nach Einreichung Ihres Antrags in der Regiestelle zu wählen.

Den vollständigen Ausschreibungstext und das Antragsformular finden Sie hier zum Download:


Für die Projektkonzeption sollen folgende Fragestellungen bearbeitet werden:

Wie können lokale/ regionale Vereine neue Kompetenzen in den Themenfeldern Demokratiestärkung, Teilhabe und Extremismusprävention erwerben?

Wie können lokale/ regionale Vereine demokratiestiftende Impulse in ihre Gemeinwesen tragen?

Wie können demokratischer Dialog und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen und strukturschwachen Regionen gestärkt werden?

Allgemeine Zielstellungen:
Engagierte Akteurinnen und Akteure aus dem Verein sollen Fragenstellungen zur Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung ihrer Organisation bzw. ihres Gemeinwesens entwickeln und bearbeiten. Durch die Projektförderung sollen lokale und regionale Ehrenamtsstrukturen qualifiziert und gestärkt werden, (neue) Teilhabe- und Dialogformate entstehen sowie undemokratischen und menschenfeindlichen Vorfällen vor Ort entgegnet werden. Die Förderung soll über die Umsetzung von Einzelmaßnahmen hinaus wirken, d.h. die Projekte müssen nachhaltig an die vorhandenen Strukturen ansetzen können.


Beispielsweise können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Entwicklung und Durchführung von neuen (auch ungewöhnlichen) Beteiligungsformaten, Angeboten zur Demokratiestärkung und Extremismusprävention
  • Qualifizierungsangebote und Fortbildungen für Ehrenamtliche sowie Führungs- und Funktionskräften im Verein insbesondere in den Themenfeldern Demokratiestärkung, Teilhabe, Extremismusprävention, Stärkung von Engagement
  • Ehrenamtsmanagement in Vereinen
  • Analyse mittel- und langfristiger Herausforderungen für die eigene Organisation
  • Definition von Zielstellungen und Handlungskonzepten für die Vereinsentwicklung

Nicht förderfähig sind:

  • Einzelmaßnahmen (das Sommerfest etc.)
  • Reine Anschaffungskosten
  • Personalkosten: In diesem Programmbereich soll ehrenamtliches und freiwilliges Engagement gestärkt werden, daher sind Personalkosten nicht förderfähig (ausgenommen Honorarkosten)

Weitere Informationen hier

Redaktion TolSax

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