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Wichtige Information: Vorverlegung der Einreichungsfrist für Projekt in Integrative Maßnahmen – Fördersäule C

Die Frist für die Einreichung von Anträgen im Bereich Integrative Maßnahmen – Fördersäule C: Integrationsfördernde Kleinprojekte ist NICHT der 30.06.2026, sondern der 31.05.2026!

31.05. | Integrative Maßnahmen – Fördersäule C: Integrationsfördernde Kleinprojekte | Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [Frist vom 30.06. auf 30.05. vorverlegt!!!]

Gefördert werden niederschwellige Maßnahmen auf lokaler Ebene, welche: a) zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte führen; b) dem Aufbau von Kontakten zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte dienen sowie zur Stärkung der wechselseitigen Akzeptanz beitragen; c) den interkulturellen und interreligiösen Dialog zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte unterstützen. Ausgeschlossen ist eine Förderung von Maßnahmen gemäß Teil 2 Großbuchstabe B und D. Zuwendungsempfänger sind: eingetragene Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, anerkannte Religionsgemeinschaften und deren Untergliederungen, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Die Zuwendung berechnet sich unter Berücksichtigung des Eigenanteils nach Teil 1 Ziffer IV Nummer 3. Die Zuwendung wird maximal in Höhe von 25 000 Euro gewährt. Der Antrag kann fortlaufend, aber frühestens mit Beginn des Jahres gestellt werden. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Beginn des Projektes bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Mehr Informationen

Redaktion TolSax

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