Abschiebungshaft – Rückblick auf die Podiumsdiskussion.

Bericht des Sächsischen Flüchtlingsrates vom 13.04.2018

Am 12.April 2018 diskutierten Frank Gockel, Berater von Menschen in Abschiebehaft in Büren, NRW, Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter, MdL, CDU und Petra Zais, MdL, Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema „Abschiebungshaft in Dresden – Was erwartet Geflüchtete und Zivilgesellschaft?“ im riesa efau in Dresden. Moderiert wurde der Abend von Marianne Thum von der AG Asylsuchende – Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge. Hintergrund der Diskussion ist das sich momentan im Landtag befindliche Abschiebungshaftvollzugsgesetz.Hier ein kurzer Rückblick:


Amtsgerichte werden darüber entscheiden, ob jemand inhaftiert werden wird. Problematisch ist dies insofern, als dass Amtsrichter*innen kaum Erfahrung mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht als Verwaltungsrecht haben. Dass zeigt sich allein an der Statistik, die Rechtsanwalt Peter Fahlbusch führt. Bei über 50 Prozent seiner Mandant*innen war die Haft rechtswidrig, gab er gegenüber der taz im Dezember 2017 an. Auch Frank Gockel ist in seiner Arbeit immer wieder mit dieser Problematik konfrontiert. Es sei beispielsweise selbstverständlich, dass vor einem Haftbeschluss erst eine Anhörung des*der Betroffenen durch den*die Richer*in zu erfolgen habe. Nur passiere das häufig nicht. Erschwerend kommt aus seiner Sicht hinzu, dass nur wenige Rechtsanwält*innen Mandant*innen in Abschiebungshaft annehmen und vertreten können. Für Petra Zais ist klar: bereits letztes Jahr beim Gesetzgebungsverfahren zum Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz wurde diese Kritik geäußert, sie wurde von der Koalition offenbar nicht gehört. Gerade wegen diesen Punktes hätte das Innenministerium, bevor es überhaupt einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingereicht hätte, das Gespräch mit NGOs, Religionsvertreter*innen und Richter*innen suchen müssen. Auch Geert Mackenroth sieht Schulungsbedarf bei den Amtsrichter*innen, die künftig über die Haftanträge der Ausländerbehörden entscheiden müssen. Er weist darauf hin, dass das „Familienverfahrensgesetz – FamFG“ (das Gesetz mit diesem Namen regelt die Anordnung von Abschiebungshaft. Klingt komisch, ist aber so.) klare Regeln vorgebe, wie Haftbeschlüsse auszusehen haben. Darauf müsse laut ihm vertraut werden.


Umso wichtiger ist die Frage der rechtlichen Beratung und des Beistands. Die Betroffenen werden Informationen darüber erhalten, wo sie solchen erhalten können. Die „Gretchenfrage“ aber, die des Anspruchs auf Rechtsberatung, sei im Gesetzesentwurf ausgeklammert worden, so Geert Mackenroth. Seiner Ansicht nach müssten NGO-Mitarbeiter*innen mit Rechtsanwält*innen hinsichtlich der Besuchszeiten  und -rechte gleichgestellt werden. Das Gesetz sei an einigen Stellen recht lieblos gestrickt worden. Petra Zais dagegen kann sich nur schwer vorstellen, dass ein solches Gesetz überhaupt mit Liebe verfasst werden kann und berichtet von einem großen Misstrauen in der sächsischen Öffentlichkeit wie Verwaltung gegenüber Nichtregierungsorganisationen. NGOs in Abschiebungshaft seien notwendig. Was bringe es, wenn sich die Inhaftierten bei der Anstaltsleitung beschwerten, die im Zweifel ja gerade Adressatin der Kritik sei. Diese NGO-phobie sei aufzubrechen, so Geert Mackenroth. Frank Gockel empfiehlt dem sächsischen Gesetzgeber ein externes Beschwerdemanagement einzurichten. Selbst der geplante Beirat könne dies nicht leisten. Außerdem müssten die Besuchszeiten weit weniger restriktiv ausgestaltet werden. Gerade für ehrenamtliche Berater*innen sei es schwierig, bis 17 Uhr in der Haftanstalt zu erscheinen. In NRW sei der Zugang bis 22 Uhr möglich.


Bei der Gesundheitsversorgung strich Frank Gockel die absolute Notwendigkeit heraus, psychisch Erkrankte bereits bei der Aufnahmeuntersuchung zu identifizieren, also auch gesetzlich zu regeln, dass die Untersuchung darauf abzielen muss. Dass eine Gesundheitsversorgung, die allein auf das Asylbewerberleistungsgesetz und eine*n nicht näher definierte*n Mitarbeiter*in für medizinische Versorgung abgestelle, nicht ausreiche, liegt für Petra Zais auf der Hand. Im Falle einer Krise eines Betroffenen müsse das Personal sensibilisiert sein, so Geert Mackenroth und die entsprechenden Schritte einleiten. Das funktioniere nicht, so Frank Gockel.


Vor allem dann nicht, wenn hinsichtlich des Personals private Sicherheitsunternehmen in der Anstalt arbeiten. Diese sind laut Gesetzesentwurf zwar lediglich für den externen Wachschutz vorgesehen, übten aber bereits dann hoheitliche Entscheidungen aus, wenn sie entscheiden würden, wer die Haftanstalt betrete oder nicht. Aus dem Publikum wurde später auf die einschlägigen Erfahrungen mit einigen sächsischen Security-Unternehmen und den politischen Orientierungen der von ihnen eingestellten Mitarbeiter*innen hingewiesen. Diese Problematik sei Geert Mackenroth bekannt.


Damit der Beirat eine gute Arbeit leiste, müsse er regelmäßg in der Haftanstalt sein und dort Sprechstunden leisten, so Frank Gockel. Anderenfalls würden sich die Beiratsmitglieder lediglich mit den Problemen beschäftigen, die die Anstaltsleitung an sie herantrage, nicht aber mit dem, was die Betroffenen berichten. Bei einem Beirat, bei dem vier von sechs Mitgliedern Abgeordnete des Landtags, der Sächsischen Ausländerbeauftragte und ein*e Vertreter*in des Innenministeriums seien, sei das nur schwer vorstellbar. Umso mehr, so später auch aus dem Publikum angemerkt, wo es doch einen erheblichen Interessenkonflikt gebe, wenn das Innenministerium selber im Beirat vertreten sei. Deswegen Frank Gockels Vorschlag, ein externes Beschwerdemanagement zu etablieren. Für Geert Mackenroth wäre dies möglich, hier setze er aber auf die Kreativität des Beirats, ein solches zum Beispiel über seine Geschäftsordnung oder eine Verordnung des Innenministeriums zu etablieren. Kritisch merkte Petra Zais an, dass die Legislative hierauf dann keinen Einfluss habe und allein die Exekutive das Beschwerdemanagement gestalten könne. Zwei weitere Mitglieder werden im Beirat vertreten sein. Der Gesetzesentwurf spricht von einer Hilfsorganisation, womit ein Wolhfahrtsverband gemeint sein dürfte sowie einer „Migrant*innenorganisation“.


Abschließend berichtete Geert Mackenroth über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhörung am 26. März habe bei einigen Stellen zum Nachdenken angeregt. Die Ankündigung, dass das Gesetz bei der Plenarsitzung Ende April den Landtag passiere, kann als revidiert eingestuft werden. Vorerst sei geplant, das Gesetz Ende Mai zu verabschieden.


Abschließend sei Frank Gockel noch einmal wiedergegeben, der Mechanismen aufzeigte, wie ein Bundesland Abschiebungshaft auch einfach verhindern könne. Schleswig-Holstein habe die Hürden über Erlasse und Verordnungen für seine Ausländerbehörden so hoch gesetzt, dass sie im Grunde keine Haftanträge mehr stellen könnten. Wenn die Landesregierung von ihren Ausländerbehörden beispielsweise verlange, dass Minderjährige „kindergerecht“ inhaftiert werden müssen, dann können Minderjährige faktisch nicht mehr inhaftiert werden. Denn, so Frank Gockel, „einen kindergerechten Haftplatz, den gibt es nicht.“


Die Veranstalter*innen, der SFR e.V. und weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, danken den teilnehmden Gästen sowie Marianne Thum von der AG Asylsuchende/ Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für ihre gelungene Moderation zu einem komplexen und umstrittenen Thema. Außerdem sei dem riesa efau für die Möglichkeit gedankt, die Veranstaltung in seinem Dachsaal abhalten zu können.

WEITERE TERMINE

Wir tingeln momentan durch Sachsen, um Menschen über Abschiebungshaft und den geplanten Vollzug in Dresden zu informieren. Bei der AG Asylsuchende in Pirna sowie bei Bon Courage in Borna waren wir bereits. Weitere Termine am:

| 17. April, 19 Uhr: AZ Conni, Dresden


| 18. April, 17 Uhr: Stadtteiltreff Freiberg mit dem Arbeitskreis Ausländer und Asyl Freiberg e.V.


| 19. April, 15 Uhr: Uni Leipzig, Seminargebäude (genauer Ort wird auf unserer Website imVeranstaltungskalender auf der Startseite rechts bekanntgegeben) mit der Refugee Law Clinic Leipzig e.V.


| 26. April, 18 Uhr: Steinhaus Bautzen mit dem House of Resources/ Willkommen in Bautzen e.V.


| Und am 03. Juni, 15 Uhr, protestieren wir gegen Abschiebungshaft in Dresden. Mehr Infos folgen!

Interesse, auch über Abschiebungshaft informiert zu werden? Dann einfach an gaertner@sfrev.de  schreiben. Wer lieber liest, möge sich hier informieren.

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. engagiert sich seit 1991 für den Schutz geflüchteter Menschen und für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen in Sachsen. Er ergreift Partei für die schutzwürdigen Interessen von Geflüchteten und sichert die öffentliche Kontrolle bei der Umsetzung des Asylverfahrens- sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen. Weitere Aufgabenbereiche liegen in der Dokumentation und Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen in diesem Bereich. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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