Netzwerk fordert Verzicht auf Extremismus-Klausel auch in Sachsen

Der SprecherInnenrat des Netzwerks „Tolerantes Sachsen“ begrüßt die von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigte Abschaffung der Extremismus-Klausel bzw. „Demokratieerklärung“ auf Bundesebene. Zusammen mit vielen Initiativen hatte das Zivilgesellschaftsnetzwerk gegen die von der früheren Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vor drei Jahren eingeführte Klausel protestiert.

„Die Extremismus-Klausel ist Ausdruck eines mangelnden Demokratieverständnisses. Zugleich werden damit alle Vereine, die sich gegen Neonazismus, Rassismus und weitere menschenfeindliche Einstellungen engagieren, pauschal unter Linksextremismus-Verdacht gestellt“, erklärte Frank Schubert, Mitglied im SprecherInnenrat (für Engagierte Wissenschaft e.V., Leipzig) die Position der sächsischen Initiativen.

Die sächsische Staatsregierung sollte jetzt zügig die Entscheidung auf Bundesebene zum Vorbild nehmen und die spezielle sächsische Variante der Extremismus-Klausel abschaffen. Die jetzige sächsische Situation ist rechtswidrig und fördert eher das Misstrauen als demokratisches Engagement und Teilhabe. Einige Mitglieder des Netzwerkes haben bewusst seit der Einführung der Klausel auf Fördermittel aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) verzichtet.

„Die Klausel sollte nicht nur aufgrund Vereinfachungen von Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, sondern aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit. Zwei Klagen sind in Sachsen anhängig“, sagte Grit Hanneforth, Mitglied im SprecherInnenrat (für Kulturbüro Sachsen e.V., Dresden).

Das Bildungswerk Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen e.V., Mitglied im „Toleranten Sachsen“ und das ÖIZ – Ökumenisches Informationszentrum Dresden klagen derzeit gegen den Freistaat. Dem Bildungswerk Weiterdenken wurde die Förderung des Projekts Holocaust vor Ort – Stadtgeschichte und Vernichtung, Modellprojekt für ein zeitgemäßes Bildungskonzept zum Holocaust aus WOS-Mitteln 2012 einzig aus formalen Gründen wegen der fehlenden Unterschrift unter die „Demokratieerklärung“ abgelehnt.

Die Extremismus-Klausel ist in Sachsen seit vergangenem Jahr auch Bestandteil der Förderrichtlinie zur „interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens“. Was dazu führte, dass auch tschechische Teilnehmer die Klausel unterzeichnen mussten.

Bereits im Jahr 2012 war die Extremismus-Klausel des Bundes für rechtswidrig erklärt worden. Das Netzwerk-Mitglied AKuBiZ e.V. aus Pirna hatte gegen die Klausel vor dem Verwaltungsgericht Dresden erfolgreich geklagt. Das Bundesfamilienministerium änderte den Text daraufhin leicht ab. Auch gegen diese Fassung reichte der Verein Anfang 2013 Klage ein.

Robert Kusche, Mitglied im SprecherInnerat (für Opferberatung des RAA Sachsen e.V., Dresden):

„Nach langer Kritik hat die neue Bundesregierung nun eine zentrale Forderung der Zivilgesellschaft umgesetzt und die Unsinnigkeit der Extremismus-Klausel eingesehen. Der Freistaat sollte sich daran ein Beispiel nehmen.“

Ansprechpartner für die Presse:
Förderverein Tolerantes Sachsen e.V.
Koordinator Miroslav Bohdalek
Domplatz 5
04808 Wurzen
Tel: 01785445807
Fax: 03425/852709
mail: buero@tolerantes-sachsen.de
web: www.tolerantes-sachsen.de

Redaktion TolSax

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