Antidiskriminierungsbüro Sachsen: Rassistische Diskriminierung ist mit über 40 Prozent der häufigste Beratungsgrund

Grafik 1: Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgrund deren Menschen Diskriminierung
in Sachsen erlebt haben (Zeitraum Oktober 2019 – März 2020)
Grafik: ADB Sachsen
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Autor_innen: Antidiskriminierungsbüro Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Antidiskriminierungsbüros Sachsen vom 12. Juni 2020

Die Beratungszahlen des Antidiskriminierungsbüros Sachsen zeigen, dass Diskriminierungserfahrungen zur Lebensrealität vieler Menschen in Sachsen gehören. Im Zeitraum Oktober 2019 bis März 2020 wurden dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen 134 Diskriminierungsfälle aus Sachsen gemeldet. Im Vergleich zum Erfassungszeitraum April bis September 2019 ist das einen Anstieg um über 13 Prozent. Rassistische Diskriminierungen bildeten mit 41 Prozent die häufigste Diskriminierungsart. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen ist zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Diskriminierung in Sachsen und die einzige unabhängig arbeitende Stelle für alle Diskriminierungsmerkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie für Mehrfachdiskriminierung in Sachsen.

Gleichstellungs- und Justizministerin Katja Meier: „Nicht erst die aktuellen weltweiten Demonstrationen führen uns eindringlich vor Augen: Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Fundament unserer Gesellschaft. Der Schutz vor Diskriminierung ist deshalb zentrale staatliche, aber auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die großen Anti-Rassismus-Demonstrationen am vergangenen Wochenende in Sachsen haben ein starkes solidarisches Zeichen gesetzt, denn Diskriminierungen können nur abgebaut werden, wenn alle dafür Sorge tragen. Jede und jeder Einzelne ist aufgefordert, bei Diskriminierungen im Alltag nicht wegzuschauen, sondern sich aktiv dagegen zu wenden, sei es am Arbeitsplatz oder in der Fußgängerzone. Außerdem muss Betroffenen von Benachteiligung Hilfe und Unterstützung geleistet werden, dafür ist die Antidiskriminierungsberatung ein wichtiger Baustein. Zugleich brauchen wir erweiterte individuelle und kollektive rechtliche Instrumente, um Rechtsschutzlücken zu schließen und Diskriminierung entgegenwirken zu können.“

Neben rassistischen Diskriminierungen waren 18 Prozent der Fälle Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung und 11 Prozent der Fälle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes. Der Schwerpunkt der betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, lag im Bereich Arbeit mit 23 Prozent, gefolgt von den Bereichen Wohnungsmarkt mit 14 Prozent und Behörden mit 12 Prozent. Eine detaillierte Darstellung der Fallzahlen können den Grafiken in der Anlage entnommen werden.

Sotiria Midelia vom Antidiskriminierungsbüro: „Unsere Fallzahlen beziehen sich ausschließlich auf die gemeldeten Fälle, die bei uns in den Beratungsstellen in Chemnitz, Dresden und Leipzig eingegangen sind. Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer hinter den aktuell gemeldeten Fallzahlen aus. Mit unseren Beratungsstellen unterstützen wir Betroffene, ihre Rechte auf Gleichbehandlung wahrzunehmen und durchzusetzen. Die steigenden Beratungszahlen zeigen uns, dass unser Beratungsangebot sehr gut angenommen wird und ein entsprechender Bedarf besteht.“

Grafik 2: Verteilung der Diskriminierungsfälle auf die jeweils betroffenen Lebensbereiche
Grafik: ADB Sachsen

Hintergrund:

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung bei konkreten Benachteiligungen wegen rassistischen oder ethnischen Zuschreibungen, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Lebensalters, der Religion oder Weltanschauung sowie der Behinderung oder chronischer Krankheit. Die Beratung unterstützt Betroffene auf psychosozialer und rechtlicher Ebene sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich als Beistandschaft vor Gericht.

Die Beratungsstellen befinden sich in Chemnitz, Leipzig und seit Januar 2020 auch in Dresden. Das Beratungsangebot ist kostenlos, die Beratungsstellen sind barrierefrei zugänglich und bei Bedarf können Gebärdensprachdolmetschung oder Sprachdolmetschung hinzugezogen werden.

Die Antidiskriminierungsberatung ist sowohl unter der sachsenweiten Telefonnummer 0341-306 907 77 von Montag bis Freitag zwischen 9 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr als auch per E-Mail unter beratung@adb-sachsen.de erreichbar. Weitere Informationen zum Beratungsangebot des Antidiskriminierungsbüros Sachsen finden Sie unter www.adb-sachsen.de.

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Weitere Informationen hier

Pressemitteilung zum Download (PDF)

Anlage zur Pressemitteilung: Statistiken zum Download (PDF)

Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V.

Seit 2005 unterstützt das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) als eine zentrale Anlaufstelle in Sachsen Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Du findest unsere Arbeit wichtig? Unterstütze uns jetzt mit einer Spende!

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