Stellungnahme der Kritischen Jurist:innen Leipzig (KJL) und des Conne Islands zum Entzug der Gemeinnützigkeit des VVN-BDA

• Wir bleiben solidarisch mit dem VVN-BDA und allen Organisationen, denen von Finanzämtern bzw. Finanzgerichten die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde.• Wir halten die juristische Argumentation der Finanzämter bzw. -gerichte für falsch und die politische Dimension der Entscheidungen für fatal.
• Eine Einschätzung des Verfassungsschutzes darf nicht Grundlage einer Einstufung über Gemeinnutz sein. Der § 51 III 2 AO muss deshalb ersatzlos gestrichen werden. Antifaschismus ist gemeinnützig.
• Zivilgesellschaft ist und bleibt gemeinnützig. Wir schließen uns den Forderungen der Allianz für Rechtssicherheit und politische Willensbildung an.

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