Prozessbericht: Urteil wegen Angriffs auf das „Schalom“ in Chemnitz im August 2018

Autor_innen: RAA Sachsen

Am 8. September 2021 verhandelte das Amtsgericht Chemnitz gegen Kevin A. wegen des Angriffs auf das jüdische Restaurant „Schalom“ am 27. August 2018 durch eine Gruppe Neonazis. Nachdem am 26. August 2018 Daniel H. erstochen wurde, kam es zu Aufmärschen mit tausenden Neonazis, Hooligans und Rassist*innen und zu zahlreichen Angriffen in Chemnitz. Drei Jahre später wurde nun einer der Täter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch verurteilt.

Nachdem am 26.08.2018 in Chemnitz Daniel H. erstochen wurde, kam es in den folgenden Tagen und Wochen zu starken rechten Mobilisierungen, zu Aufmärschen mit tausenden Neonazis, Hooligans und Rassist*innen sowie zu zahlreichen Angriffen auf black people and people of colour, (mutmaßliche) Antifaschist*innen und auf die Polizei. Diese zeigte sich vor allem in den ersten Tagen überfordert. Am 27.08. wurde das jüdische Restaurant „Schalom“ durch eine Gruppe von mindestens zehn Neonazis gewaltsam attackiert. Der Besitzer wurde verletzt und antisemitisch beleidigt. Drei Jahre später verurteilte nun das Amtsgericht Chemnitz einen der Täter, Kevin A., zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung – acht Monate für gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall, vier Monate aus einem früheren Verfahren wegen Unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.

Im Pressebereich haben sich einige Vertreter*innen lokaler und überregionaler Medien eingefunden. Um 9 Uhr eröffnet Richter Dominik Börner das Verfahren gegen Kevin A. vor dem Amtsgericht Chemnitz. Der Angeklagte wird verteidigt von Rechtsanwalt Jan-Hendrik Herms. Die Anklage führt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vertreten durch Staatsanwalt Thomas Fischer.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage: Er benennt die Tötung von Daniel H. und die darauffolgenden Versammlungen. Er benennt die Gewalt, die von den rechten Aufmärschen ausging, gegen Menschen, die nicht in das Weltbild der Neonazis passen und gegen die Polizei. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 27.08.2018 zusammen mit mindestens zehn weiteren Personen mindestens fünf Steine und Flaschen auf das „Schalom“ geworfen zu haben. Dabei sei der Besitzer verletzt worden, sowie ein Sachschaden entstanden aufgrund der Beschädigungen an Scheiben und Werbeschild. Die im März 2021 zugelassene Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung (§224), Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall (§125a) und Sachbeschädigung (§303). Die Anklage wurde im März 2021 zugelassen.

Der Angeklagte, Kevin A., verweigert die Aussage.

Als erster Zeuge ist der Besitzer des „Schalom“ geladen. Er berichtet, dass Montag Ruhetag im „Schalom“ sei und dass das Lokal an diesen Tagen als Vereinsraum genutzt werde. Am 27.08.2018 habe ein Vortrag mit anschließender Diskussion stattgefunden. Dieser sei 21.15 Uhr beendet gewesen und die Besucher*innen hätten das Lokal danach verlassen, bis er sich mit nur noch zwei weiteren Personen, darunter dem Referenten, im „Schalom“ aufhielt. Zu dieser Zeit kreiste schon ein Polizeihubschrauber in der Luft, welcher im Lokal deutlich zu hören gewesen sei. Zwischen 21.35 und 21.40 Uhr sei er aufgrund eines Geräusches hellhörig geworden und habe schauen wollen, ob alles in Ordnung sei. Im Restaurant habe das Licht noch gebrannt, aber draußen sei es dunkel gewesen. Als er aus dem Vordereingang seines Restaurants kam, habe er eine Gruppe dunkel gekleideter Männer gesehen. „Im ersten Moment waren es gefühlt 100 Leute. Aber ich denke es waren eher zehn bis zwölf“, sagt er. Einige Personen hätten auf der Straße an dem Straßenschild Heinrich-Zille-Str. / Karl-Liebknecht-Str. gestanden und einige Personen seien gerade gelaufen gekommen, als der Besitzer aus der Tür trat. Er habe sofort eine „Beklemmung“ gespürt und laute Geräusche gehört: Krachen und Knallen. Dann habe er einen dumpfen Schmerz an der Schulter gefühlt. Der Betroffene berichtet, dass er situativ nicht den Gegenstand identifizieren konnte, von dem er getroffen wurde. Seine rechte Schulter sei frontal beschossen worden. Er hätte nur drei Tage Schmerzen gehabt und alles sei verheilt. Während des Angriffes hätten die Angreifer antisemitischen Beleidigungen wie „Judensau“ gerufen und ihm kommuniziert, er solle Deutschland verlassen. Eine Freundin von ihm sei dann aus dem Restaurant gekommen und habe gefragt, ob sie helfen könne. Der Besitzer habe sie wieder in das Lokal geschoben und bemerkt, dass die Gruppe der Angreifer sich auf dem Rückzug befindet. Er machte Fotos von ihnen und rief die Polizei. Die Täter hätten sich gemächlich in Richtung Innenstadt entfernt.

Richter Börner ruft den Besitzer des „Schalom“, den Verteidiger und den Generalstaatsanwalt nach vorn und legt Bilder vom Tatort vor. Der Besitzer zeigt auf den Fotos, an welchen Stellen die Angreifer standen.

Die Polizei sei wenige Minuten nach dem Angriff vor Ort gewesen und habe das Objekt gesichert, im Zuge der Beweissicherung Nummern aufgestellt. Der erste Polizeiwagen sei drei Minuten nach dem Anruf eingetroffen und habe die Angreifer verfolgt. Wenige Minuten später seien vier oder fünf Polizeiwagen gekommen. Zwanzig bis dreißig Minuten später sei der Besitzer durch zwei Beamte zu dem Sachverhalt befragt worden. Es hat Beschädigungen gegeben an Hauswand, Fenster und Fensterrahmen, Terrassenmöbeln, dem Restaurantschild und dem Sicherheitsglas. Unter den zurückgebliebenen Wurfgeschossen der Angreifer befanden sich Pflastersteine, Ziegelsteine, eine zerbrochene Holzlatte, eine Eisenstange und eine kaputte Glasflasche. Nach dem Angriff auf das „Schalom“ gab es kein Bekennerschreiben. Der Besitzer berichtet, dass sich als Folge der medialen Aufmerksamkeit viele Menschen bei ihm gemeldet hätten, um Hinweise für die Fahndung zu liefern. Er erzählt auch, dass es lange keine Angriffe dieser Art auf das „Schalom“ gegeben habe. Er erinnere sich noch genau an den Blick in die Augen der Angreifer. „Diese Form von Hass, das war für mich total befremdlich“.

Es folgen zwei Zeug*innen, die zum Tatzeitpunkt im Restaurant waren. Eine Freundin des Besitzersbestätigt und wiederholt widerspruchsfrei die Beschreibungen des vorherigen Zeugen. Sie habe keine Angreifer gesehen, da sie in diesem Zeitraum im Restaurant gewesen sei. Als sie rauskommen wollte, um zu helfen, habe der Besitzer sie zurück in das Restaurant geschoben und gesagt: „Das ist kein Spaß hier!“. Der Mann, welcher am Abend des Angriffes im „Schalom“ referierte, berichtet, dass er den ersten Knall für einen Schuss gehalten habe. Er beschreibt die Täter als dunkel gekleidet, mit Kapuzenpullis, als schlanke Leute, die sich trotz der aufkommenden Sirenen sehr langsam davon gemacht hätten. Der Richter lässt Fotos des Tatorts vom Zeugen sichten. Nachdem der Zeuge entlassen war, bittet die Zeugin darum, erneut gehört zu werden. Sie beteuert, der Besitzer des „Schalom“ hätte auch zehn Tage nach dem Vorfall noch über Schmerzen geklagt. 

Im Anschluss werden die Beweismittel vorgestellt: ein rostiges Metallrohr mit DNA-Abtragung, eine zerbrochene Holzlatte mit DNA-Abtragung, eine zerbrochene Flasche mit DNA-Abtragung, sowie diverse Steine mit DNA-Abtragung und DNA-Abtragungen von verschiedenen Bereichen des Tatorts. Außerdem wurden Speichelproben von dem Besitzer des „Schalom“ genommen.

Ein Polizeibeamter sagt im Zeugenstand aus, dass er am 27.08.2021 das erste „Fahrzeug vor Ort“ gewesen sei. Als er eintraf, hätte der Besitzer des Lokals mit einem Baseballschläger in der Hand vor dem „Schalom“ gestanden. Von ihm sei aber keine Aggression ausgegangen. Auf die Frage, wie am 27.08. allgemein die Stimmung in der Stadt gewesen sei, erzählt der Polizist, es seien viele Gruppen unterwegs gewesen, die „szenetypisch dunkel gekleidet“ gewesen wären. Ihm seien aber „keine großen Gruppierungen aufgefallen“. Die Verteidigung fragt den Polizeizeugen, wie lange die Beweisaufnahme am Tatort gedauert habe. Laut Akte ereignete sich die Beweissicherung von 22:10 Uhr bis 22:30 Uhr. 

Der nächste Zeuge, ein Sachverständiger des LKA Sachsen, war verantwortlich für die anthropologische Videoauswertung der Neonazi-Versammlung am 27.08.2018 in Chemnitz. Für diesen Fall wurden sechs Videos als Spuren und die Fotos der ED-Behandlung von Kevin A. vom 15.07.2019 als Vergleichsmaterial genutzt. Weder allgemeine Vergleiche noch Detailvergleiche des Polizeimaterials konnten eine Übereinstimmung zwischen dem Angeklagten und unbekannten Personen auf der Versammlung herstellen. Bei den Videos waren die Störfaktoren so ausschlaggebend, dass bei einigen keine Detailvergleiche vorgenommen werden konnten.

Es folgt der Kriminalhauptmeister, welcher Leiter der ersten Ermittlungen zum Angriff auf das „Schalom“ war. Er sei im August 2018 in eine Ermittlungsgruppe zu Straftaten im Kontext der rechten Ausschreitungen versetzt worden. Er habe am 27.08. um 21.45 Uhr den Auftrag bekommen, zum „Schalom“ zu fahren wegen einer „Auseinandersetzung“. Um 22:15 Uhr habe die Bereichsfahndung ein ergebnisloses Ende verzeichnet. 23:45 Uhr habe er die schriftliche Dokumentation des Vorfalles an den Kriminalkommissar übergeben. Er habe am 11.09.2018, also 15 Tage später, potentielle Zeug*innen im Viertel befragt, Kameraaufnahmen geprüft und Flyer verteilt – ohne Erfolg. Er beschreibt weitere Ermittlungsmaßnahmen. Am 02.10.2018 habe der Kriminalpolizei Chemnitz der Untersuchungsbericht zu den Beweismitteln vorgelegen. Es fand sich ein Exakttreffer in der Datenbank: acht Merkmalsysteme stimmen überein mit der DNA des Angeklagten. Unter den Beweismitteln finden sich zwei Steine mit der DNA von zwei verschiedenen Personen, davon ist eine unbekannt.

Am 11.09.2019 habe der Kriminalhauptmeister an einer Hausdurchsuchung bei Kevin A. teilgenommen. Die Mutter des Angeklagten habe die Polizei in die Wohnung eintreten lassen. In Kevins Zimmer fand die Polizei zwei iPhones, zwei Sturmhauben, davon eine in Reichskriegsfarben und einen Brief von einer Frau aus Oederan. Diese habe er einen Monat nach dem Angriff auf das „Schalom“ auf der Beerdigung von Marie-Ann Radtke kennengelernt. Radtke war Mitglied der 2016 aufgelösten Neonazi-Gruppe „Rechtes Plenum“, welche im Chemnitzer Stadtteil Sonnenberg ein „Nazikiez“ errichten wollte. Auch der von Kevin A. als zweiter Zeuge herbeigerufene Dennis B. aus Kostädt war im Umfeld der Gruppe aktiv.

Der Richter verliest die Ergebnisse der Untersuchung eines Handys des Angeklagten. Auf der Suche nach antisemitischen Daten sei die Forensik auf einen Mailaccount gestoßen, welcher am 27.08.2018 eröffnet wurde und den Namen des Angeklagten, sowie die Zahl 88 enthält. Außerdem wurde ein gelöschter Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und dem bekannten Neonazi Leon R. aus Eisenach wiederhergestellt. Darin versichern sich die beiden Männer, sie würden am 27.08.18 nach Chemnitz fahren. Der Richter merkt an, dass Leon R. polizeibekannt ist aufgrund von Körperverletzungsdelikten, Landfriedensbruch in Eisenach, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz in Ostritz, sowie aufgrund seiner Teilnahme am „Schild & Schwert Festival“ und seines Bekenntnisses zur NS-Ideologie. Kevin A. „scheint Kontakte zu mindestens einem Rechtsextremen in Thüringen zu haben“, so der Richter. Auf dem Handy befanden sich auch Propaganda-Schriften wie „Eigenschaften und Pflichten eines SA-Mannes“. Die genannten Fakten und die Glorifizierung des Nationalsozialismus durch den Angeklagten zeigten dessen „klare nationalsozialistische Gesinnung“.

Der Richter fährt fort mit dem Auszug aus dem Zentralregister (Stand: 27.08.2021). Kevin A. stand am 31.05.2017 wegen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht in Buxtehude und am 01.04.2018 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht in Hamburg St. Georg. 2018 verhandelte das Amtsgericht in Apolda gegen Kevin A. wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Eine Gruppe hatte Steine auf ein Versicherungsbüro geworfen. Am 12.02.2020 beschäftigte er das Amtsgericht Wesel wegen eines Betäubungsmitteldelikts. Kevin A. wurde auf einem Hardstyle-Festival im nordrhein-westfälischen Hünxe 2019 beim Dealen mit synthetischen Drogen erwischt. Wegen des Besitzes von 50 Pillen Ecstasy und 10,47g Amphetaminen wurde er des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Er kassierte vier Monate Haft, ausgesetzt zu Bewährung auf drei Jahren.

Kurz nach 14 Uhr beginnt der Staatsanwalt mit seinem Schlussplädoyer: Der Angeklagte sei weit gereist. Obwohl er keinen offensichtlichen Bezug zu Chemnitz hätte, habe er aber Kontakte in diese Region und eine politische Motivation. Es bestünde kein Zweifel, dass der Angeklagte an dem Angriff auf das „Schalom“ beteiligt war, und dass er einen Stein geworfen hat. Der Angeklagte habe klare antisemitische Motive. Es solle berücksichtigt werden, dass ein Tag nach dem Tod von Daniel H. die Stimmung emotional gewesen sein konnte, aber das sei keine Legitimation für antisemitische Gewalt. Der Staatsanwalt bemerkte, dass der Besitzer des „Schalom“ versucht hätte, den Vorfall beschwichtigend darzustellen. Er kontert auch die Versuche der Verteidigung, indem er erwähnt, dass der Zeitraum zwischen dem Angriff und dem Beginn der Spurensicherung zu kurz gewesen sei, um den Tatort zu verunreinigen. Er plädiert für eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Eine Sachbeschädigung liege nicht vor, da der entstandene Schaden zu gering sei. Da der Angeklagte mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist, beantragt er eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung.

Danach hält der Anwalt der Verteidigung sein Schlussplädoyer: Die Tat könne nicht abschließend dem Angeklagten zugeordnet werden, da der einzige Hinweis, die DNA auf dem Stein sei. „Ich habe keine Ahnung, wie der Stein dorthin gekommen ist“ sagt er. Es sei nicht ermittelt, ob genau dieser Stein das Tatmittel für die Körperverletzung gewesen sei. Des Weiteren seien die acht Merkmalsysteme nicht ausreichend, um DNA eindeutig zu identifizieren. DNA-Spuren seien keine eindeutigen Beweise, nur Indizien. So könne es etwa zu Wischspuren durch einen festen Händedruck kommen. Es sei auch möglich, dass jemand die Kleidung des Angeklagten bei der Tat getragen hat. Die Beweismittel von der Hausdurchsuchung seien nicht stark und andere Beweise vom Tatort, wie die Eisenstange und die Holzstücke seien „aus der Hecke gezogen worden“. Außer der DNA gäbe es also keine weiteren Indizien auf eine Tatbeteiligung des Mandanten. Der Verteidiger beantragt Freispruch.

Der Angeklagte Kevin A. verweigert sein Schlusswort.

15 Uhr verkündet der Richter das Urteil: Kevin A. erhält eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung (§224) und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall (§125a). Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten. Der Richter begründet das Urteil: Die „Auseinandersetzungen“ 2018 hätten „plötzlich“ und „unvermittelt“ stattgefunden. „Das hat Chemnitz in ein schlechtes Licht gerückt“ kritisiert er. Die Tat passe in das politische Weltbild des Angeklagten. Seine Vorstrafen haben alle im gegebenen Zeitraum stattgefunden und waren stets Gewaltdelikte, so passten die Tatvorwürfe ins Bild. Es gäbe außerdem keine Erklärung, wie die DNA des Angeklagten auf die Steine gekommen sein soll, wenn nicht direkt. Es handle sich um eine gefährliche Körperverletzung, da der Angeklagte gemeinsam mit anderen agiert und gefährliches Werkzeug eingesetzt habe. Außerdem handle es sich um einen Landfriedensbruch, welcher die Sachbeschädigung inkludiert. Da jedoch seit 2019 „nichts passiert“ sei, der Angeklagte arbeitet, also in gefestigten Verhältnissen stecke, gehe er davon aus, eine Haftstrafe sei nicht zwingend notwendig. Der Richter verurteilt Kevin A. zu einer Gesamtfreiheitstrafe von einem Jahr ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Das Gesamtstrafmaß wird gebildet aus den Freiheitsstrafen des Prozesses heute in Chemnitz (8 Monate) und des Prozesses in Wesel (4 Monate).

15:15 Uhr wird die Sitzung durch Richter Börner geschlossen.

Presse und Berichte:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/bewaehrungsstrafe-prozess-angriff-schalom-restaurant-100.html

https://www.migazin.de/2021/09/09/bewaehrungsstrafe-im-chemnitzer-antisemitismus-prozess/

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/urteil-nach-angriff-auf-juedisches-restaurant-schalom/

https://www.saechsische.de/chemnitz/lokales/prozess-um-anschlag-auf-juedisches-restaurant-5521322.html

https://chemnitz.noblogs.org/post/2021/09/08/angriff-auf-juedisches-restaurant-schalom-in-chemnitz-neonazi-kevin-arbeit-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt/

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