Rückblick TolSax Konkret: Eine antirassistische Klausel für die sächsische Verfassung? am 13.10.2021
Kann eine Klausel in Landesverfassungen dazu beitragen, rassistische Diskriminierung auf allen Ebenen abzubauen und die Teilhabe Aller zu fördern? Welche rechtlichen Verankerungen sind dabei denkbar? Und was brauchen und möchten wir für Sachsen? Um diese Fragen zu diskutieren, kamen am 13. Oktober 2021 elf Vertreter_innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik bei der TolSax Konkret „Eine antirassistische Klausel für die sächsische Verfassung?“ zusammen.
Ob als Staatszielbestimmung, in der Präambel verankert oder als Grundrecht formuliert: Prof. Tarik Tabbara von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin gab den Teilnehmenden einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten. Anhand von Beispielen aus anderen Landesverfassungen beleuchtete er unterschiedliche Formulierungen, und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile, um abschließend eigene Empfehlungen auszusprechen.
Im Nachbarland Brandenburg gibt es schon seit 2013 eine sogenannte „Antira-Klausel“. Ob sie in der täglichen Antidiskriminierungsarbeit einen praktischen Nutzen entfalten kann, berichtete Marcus Reinert vom Opferperspektive e.V. im Anschluss. Viel Raum für Nachfragen an die Referenten und einen intensiven Austausch bot die abschließende Diskussionsrunde.
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TolSax Konkret 2021
Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe vom Netzwerk Tolerantes Sachsen und Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen
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Das Projekt wird gefördert vom Sächsischen Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Die Zuwendungen stammen aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.