Ein Wahlrecht für alle!
2019 ist DAS Wahljahr in Sachsen. Personen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind größtenteils von allen Wahlen ausgeschlossen. Lediglich EU-Bürger*innen besitzen ein Wahlrecht für die kommunalen Wahlen. Dadurch wird einem maßgeblichen Teil an Menschen im Wahlalter mit gewöhnlichem Wohnsitz in Sachsen, ihr Recht zu wählen nicht gewährt. Wir vom Sächsischen Flüchtlingsrat haben deswegen Menschen interviewt, die von der sächsischen Politik mitbestimmt werden, aber keine Chance haben, sie per Wahl am 01. September zu beeinflussen.
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